ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau Du zäumst das Pferd leider von der falschen Seite auf.
Es bringt in aller Regel nicht viel, sich in Details rechtlicher Normen zu verlieren, wenn schon die Rechtssystematik einen anderen Regelfall vorsieht. Zunächst einmal gelten allgemeine Rechtsgrundsätze, die durch ergänzende Regelungen lediglich spezifiziert und ggf. modifiziert werden.
Deine Argumentationsweise zugrundelegend nehme ich an, dass Dir ein juristisches Grundlagenstudium fehlt, in dem das "Gerüst" eines jeden Rechtsgebiets vermittelt wird. Gehe ich recht in dieser Annahme?
Dazu brauche ich kein juristisches Grundlagen-Studium...
Das sagt einem schon Logik und der gesunde Menschenverstand, daß es Verträge (hier eben speziell Spar- bzw. Darlehensverträge)
- die ewig/unbefristet laufen
- fest versprochene Konditionen haben
- und von mindestens einer Seite NICHT kündbar sind
NICHT geben kann...
Gedanken-Experiment
Gäbe es sowas, würde ich folgendes Vorgehen empfehlen:
In Zeiten steigender Zinsen (Spar-, Bauspar-, Darlehenszinsen) einfach bei jeder Zinserhöhung einen Bauspar-Vertrag abschließen - und auf Halde legen.
Spätestens, wenn dann die Zinsen wieder deutlich sinken, wird der am höchsten verzinste (Bau-)Sparvertrag massiv bespart und die gesicherten Zinsen aus der Vergangenheit kassiert. Natürlich bis zum Sankt Nimmerleinstag und ohne Kündigungsrecht der (Bau)Sparkasse.
Ein sicherer Weg, jedes Kreditinstitut und jede Bausparkasse in den Ruin zu treiben.