Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Schon interessant, daß dieses Thema jetzt auf einmal durch alle Online-, Offline- und Print-Medien geistert... - taugt ja auch ganz gut als Aufreger über die ja ach so bösen Bausparkarkassen.
    Da hat wohl einer der betroffenen Kunden mal den richtigen Ansprechpartner/Journalisten gefunden.


    By the way, bei allen in den letzten Tagen gelesenen Artikeln geht es immer nur um Kunden, bei denen die Bausparsumme schon erreicht ist - notfalls mit dem "Trick" der Bausparkassen, die BonusZinsen schon dazu zu rechnen.
    Und gar nicht so sehr um die auch in diesem Thread angeschnittenen Kunden, die zwar schon ewig so einen gut verzinsten Vertrag haben, von der Bausparsumme aber noch einiges entfernt.


    Daher nochmal die Nachfrage:


    Wir stimmen doch wenigstens soweit überein, daß die Bausparkasse den Vertrag kündigen kann, wenn der Vertrag regelkonform "überspart" ist, die Bauspar-Summe also schon längst als Spar-Guthaben erreicht ist.
    Oder?

  • Wenn Du den Thread verfolgt hättest, wüsstest Du, dass dem nicht so ist.


    Bei regelgerecht laufenden und nicht angesparten bzw. übersparten Verträgen sähe ich in einer vorzeitigen Kündigung zumindest einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht schon vorher scheitert.


    Allerdings ist die hier ewig bestrittene "Regelbausparrate" (mtl. Mindestbetrag) in allen mir bekannten AGB bestimmt. Wird die Sparquote nicht erreicht, dürfte eine Kündigung in aller Regel zulässig sein. Diese Bestimmung in den AGB sollte dem konkret im Raum stehenden Problem vorbeugen. Regelgerecht besparte und nicht zuteilungesreife Verträge dürften kaum noch existieren.


    Interessant wäre einer meiner Verträge gewesen:
    Hier bezog sich das Recht auf ein Bauspardarlehen auf genau die Hälfte der Bausparsumme ... unabhängig davon, wie hoch der Vertrag bespart war. Das hätte wirklich interessant werden können. :)

  • Hallo,
    alle diskutieren, aber ich stelle mir immer noch die Frage welcher unterschiedlicher Ansatz in den Urteilen verfolgt wurden?


    OLG Koblenz, Beschlüsse vom 7.12. und 23.12.2010, 3 U 460/2010
    LG Stuttgart, Urteil vom 27.5.2011, 8 O 100/11
    LG Hannover, Urteil vom 25.9.2009, 13 O 14/09
    AG Hameln, Urteil vom 10.2.2012, 21 C 359/11


    Hat diese jemand die Urteile gelesen oder kennt deren Ansatz, diese werden wohl kaum alle das gleiche verfolgen?


    Ich stelle mir die Frage warum die BSK bei Renditenverträgen ständig und ausführlich die nicht mehr nehmbare Darlehensentnahme bei Übersparung als Argument nutzen, wenn bei manchen Verträgen diese Entnahme schon bei bei Vertragsabschluss ausgeschlossen wird. Die Antworten der BSK sind für mich nihct ansatzweise schlüssig.


    Eine weitere Frage ist, was dagegen spricht den Vertrag einfach zu splitten und eine Teilzahlung des Guthabens in einen neuen Vertrag zu setzten. Manche BSK bieten dies an, warum kann man die BSK nicht dazu zwingen bzw. was spricht dagegen?


    Die Aussage von nicora hört sich vielversprechend an, aber leider fehlt mir der Ansatz mit einer wirklich greifbaren Begründung.


    Gruß Chris

  • Das sagen Verbraucherschützer:


    Zitat

    Die häufigste Masche ist gleichzeitig die gesetzlich einzig einwandfreie: Die Bausparkasse kündigt den Vertrag, weil der Kunde die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat. Rechtslage: Hier ist wenig zu machen. „Jeder Jurist sagt Ihnen, das sei legitim. Denn ewig bindende Verträge gibt es nicht. Hier kann sich ein Kündigungsrecht aus dem BGB ergeben. “, erklärt Niels Nauhauser von der VZ BW.


    Gestern hier gelesen:
    http://www.focus.de/immobilien…ertraege_aid_1102582.html

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian1234567
    Ich stelle mir die Frage warum die BSK bei Renditenverträgen ständig und ausführlich die nicht mehr nehmbare Darlehensentnahme bei Übersparung als Argument nutzen, wenn bei manchen Verträgen diese Entnahme schon bei bei Vertragsabschluss ausgeschlossen wird.


    kannst du das bitte belegen, dass es solche verträge gibt?


    Zitat

    Original geschrieben von Christian1234567
    Eine weitere Frage ist, was dagegen spricht den Vertrag einfach zu splitten und eine Teilzahlung des Guthabens in einen neuen Vertrag zu setzten. Manche BSK bieten dies an, warum kann man die BSK nicht dazu zwingen bzw. was spricht dagegen?


    weil die bausparkasse gemäß bausparbedingungen einer teilung zustimmen muss. und wenn sie durch eine teilung ewig laufende verträge produziert, wird sie dem nicht zustimmen. das machen auch nicht "manch andere" wenn es zum nachteil für sie ist.
    zwingen kannst du sie nur, wenn die teilung gem. bausparbedingungen ohne zustimmung der bausparkasse möglich ist.

  • hallo stanglwirt,


    ich habe einen BSV von der Wüstenrot ehemals Leonberger mit dem Standardtarif SLW abgeschlossen. dieser wurde mir kopiert und im Schriftwechsel behauptet, dass dieser zum Abschluss erst dieses Jahr auf die Tarifvariante "Rendite" umgestellt wurde. Die Taririfvariante "Rendite" schließt die Darlehensentnahme in den ABBs aus, wofür es ja auch den Bonus und die Abschlussgebühr zurückgibt. Dies wurde mir auch bestätigt und im Kontenabschluss, jetzt mit Null-Verzinsung, sind die Postionen aufgeführt. Die Abschlussgebühr gilt ja für den Bausparvertrag, den man als Wahlvariante bis zur Umstellung abgeschlossen hat.


    2003 wurde ich beraten mit Einmalzahlungen aufzustocken um dies als langfristige Geldanlage mit der Tarifariante "Rendite" zu nutzen. Dies Beratungsprotokoll habe ich zum Glück schriftlich und den Einzahlungsvorschlag bin ich gefolgt. Damals o.k. jetzt ein Bombengeschäft für die Kunden. Plötzlich hatte ich immer einen BSV, plötzlich wurde erst dieses Jahr umgestellt, plötzlich kann mein Vertrag gekündigt werden, weil ich kein Darlehen mehr nehmen kann!!!!


    Natürlich kann ich die BSK verstehen, aber ich fühle mich verarscht, fehlberaten wie auch viele andere. Das ist doch alles inzeniert. Warum wird der BSV erst jetzt umgestellt oder kann seit neustem die bausparkasse über meinen willen frei bestimmen oder diesen auslegen? Die Rückzahlung der Abschlussgebühr, der Bonus, der Darlehensverzicht, die von nicora genannten ABB-Änderungen 2008 usw. zeigen doch ganz klar das Ziel die Leute einfach loszuwerden. Wenn dies sachlich begründet ist ist das kein Problem, aber immer nur die Leier man kann wegen der Übersparung kein Darlehen mehr nehmen ist für mich weiter nicht nachvollzieh.


    Ich bin doch nicht der einzige mit solch einem Vertrag, mein Vater hat das selbe Problem. Was wurde in den genannten Urteilen als Ansatz diskutiert? Waren das alles normale BSV???? Nicht in einem Satz werden die Urteile diskutiert!!!! Das würde uns meiner Meinung weiterbringen


    nicora: Hast du die Urteile eingesehen oder kannst diese inhaltlich wiedergeben ?


    Gruß Chris

  • kannst du deine bausparbedingungen online stellen oder sind diese bereits irgendwo abrufbar?
    mich würde das mal wirklich schwarz auf weiss interessieren. dann kann man dir vielleicht auch weiterhelfen.

  • hier die Auszüge, auch den Anhang mit der verbindung zur Wüstenrot. Ich bin doch nicht der einzige mit solchen Vertragsbedingungen und Verständnisproblemen:


    http://www.bilder-hochladen.net/files/l45s-1-c4ca-jpg.html


    http://www.bilder-hochladen.net/files/l45s-2-c81e-jpg.html



    Leider steht dort so gut wie nichts drin, wobei die BSK damit argumentiert, dass man nicht alles schriftl. festhalten müsse, um es trotzdem tun zu dürfen. ja,ja. solange es im eigenen Interesse hat und man den den längeren Hebel hat !? Von wegen dieses Jahr auf den Tarif "Rendite" umgestellt!? Dies sollte ja bereits nach Zuteilung vor 7 Jahren wenn nicht sogar laut Beleg vor 10J. der Fall gewesen sein und damit gibt es den Darlehenszweck gar nicht, auf dessen basis man kündigung argumentiert oder was meint Ihr ?



    ......und jetzt nochmal die Frage: Wer kennt die Inhalte der Urteile?

  • die ABB wären vor allem interessant, weil da doch deutlich mehr drinsteht, aber es geht auch so:


    "4,75% p.a. Sparzins inkl. Bonus bei Verzicht auf das Darlehen nach Zuteilung und ausreichender Liegedauer des Guthabens."


    Das allein impliziert ja schon, dass es eben doch grundsätzlich einen Anspruch auf ein Darlehen gab, auch bei deinem sogenannten "Rendite-Vertrag".


    Ein Tarif-Wechsel - wenn von dir nicht gewollt - ist natürlich nicht in Ordnung, sollte aber an der Problematik mit dem übersparten Vertrag nichts ändern.

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