Ich dachte zwar, ich hatte diese Frage schon mal in die Runde geworfen...aber offenbar noch nicht:
Woraus bezieht sich eigentlich Eure Überzeugung, daß Euer Bauspar-Vertrag mit einem festen Guthabenzins in der Ansparphase
- ein unbefristetes Produkt sein kann/muß
- welches darüberhinaus von der Bausparkasse nicht verändert werden darf?
(solange ihr, meinetwegen geschickterweise, unterhalb der Bausparsumme bleibt...)
Mir fällt auch ansonsten kein einziges Finanz-Produkt ein, daß
- einen festen Zins garantiert
- unbefristet läuft
- und nicht einseitig gekündigt werden kann.
Also, warum soll das bei einem BausparVertrag so sein?