Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Ich dachte zwar, ich hatte diese Frage schon mal in die Runde geworfen...aber offenbar noch nicht:


    Woraus bezieht sich eigentlich Eure Überzeugung, daß Euer Bauspar-Vertrag mit einem festen Guthabenzins in der Ansparphase


    - ein unbefristetes Produkt sein kann/muß
    - welches darüberhinaus von der Bausparkasse nicht verändert werden darf?
    (solange ihr, meinetwegen geschickterweise, unterhalb der Bausparsumme bleibt...)


    Mir fällt auch ansonsten kein einziges Finanz-Produkt ein, daß
    - einen festen Zins garantiert
    - unbefristet läuft
    - und nicht einseitig gekündigt werden kann.


    Also, warum soll das bei einem BausparVertrag so sein?

  • Diese Frage wurde im Laufe des Threads nicht nur bereits in die Runde geworfen, sondern auch schon beantwortet - allerdings nicht "allgemeingültig", was auch nicht Aufgabe eines Forums sein kann. Die argumentativ begründeten Antworten hatten das Ergebnis, dass die behauptete "Ewigkeitsgarantie" schlichtweg nicht existiert.


    Allerdings ist niemand daran gehindert, das anders zu sehen ... auch wenn diese Sichtweise eher von Wünschen statt Gedanken getragen wird. Wenn sich eine Personenmehrheit findet, die sich an einen in der Tat existenten Strohalm klammert und sich hier austauscht, halte ich das für begrüßenswert - auch Kulanzentscheidungen auf höherer Ebene zugunsten der letzten Kämpfer halte ich nicht für völlig ausgeschlossen.


    Die Zeit der Argumente ist aus meiner Sicht jedenfalls vorbei ... zumindest so lange, bis eine im Sinne der Bausparer positve Entscheidung präsentiert werden kann. Auf argumentativer Ebene wird man bei der Bausparkasse sicher keinen Erfolg verbuchen können. Solche Versuche halte ich - mir sei dieser Ausdruck gestattet - für vertane Zeit.


    In Sachen Rechtsabteilung habe ich bei der Lektüre von Schriftsätzen gelegentlich das Gefühl, ... aber lassen wir das. Ich kann mir ohnehin kaum vorstellen, dass ein Bausparer ohne juristischen Beistand überhaupt bis dahin vordringen kann.

  • Ein herzliches Hallo an alle,


    nach meinen nun rund 2-jährigen Bemühungen und Berichten mehrerer Betroffener verschiedener Bausparkassen (WüRot, BHW, Schwäbisch Hall, Quelle BSK, LBS) ergibt sich für mich ein ganz klares Bild.
    Ich darf und will das natürlich nicht öffentlich behaupten, aber nach meiner "Aktenlage" und den mir vorliegenden Beweisen bin ich folgender Meinung:
    Bausparkassen kündigen seit Jahren rechtswidrig sog. Altverträge, um sich von der für Bausparer lukrativen Verzinsung vorzeitig zu befreien.
    Ombudsleute der Vereinigung Privater Bausparkassen verstoßen gegen ihre eigene Verfahrensordnung, erarbeiten keine Schlichtungsvorschläge, sondern fällen selbstherrlich diktatorische (Fehl-) Urteile.
    Landgerichtsurteile wurden durch Proßessbetrug und Rechtsbeugung geschaffen.
    Die Aufsichtsbehörde BaFin kommt seit Jahren ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht vorsätzlich nicht nach.
    Fach- und Rechtsaufsicht über die BaFin liegt beim Bundesministerium der Finanzen, Herr Schäuble bleibt untätig.
    Die Bundeskanzlerin ist seit März 2012 von mir unterrichtet, zieht aber offensichtlich das Aussitzen der Angelegenheit vor. Noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
    Staatsanwaltschaften verschiedener Bundesländer ermitteln nicht und betreiben Strafvereitelung im Amt.


    Nicora
    nicora@moneymail.de

  • Zitat

    Original geschrieben von nicora
    ..., aber nach meiner "Aktenlage" und den mir vorliegenden Beweisen bin ich folgender Meinung:
    Bausparkassen kündigen seit Jahren rechtswidrig sog. Altverträge, ...


    Dann benenne doch Deine konkreten Beweise, die die Rechtswirdrigkeit der Kündigungen belegen. Dann wären wir ein gutes Stück weiter, weil es in diesem Thread m.E. noch keinen einzigen Nachweis für die behauptete Rechtswidrigkeit gab.


    Denn damit steht und fällt der gesamte Themenkomplex. Die bisher aufgestellten Thesen sind jedenfalls nutzlos, weil (mit ebenso schlüssigen Argumenten) bestritten. Belege für die Rechstwidrigkeit könnten der Angelegenheit neuen Schwung verleihen.


    Bitte schön ... Deine Bühne!

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dann benenne doch Deine konkreten Beweise, die die Rechtswirdrigkeit der Kündigungen belegen. Dann wären wir ein gutes Stück weiter, weil es in diesem Thread m.E. noch keinen einzigen Nachweis für die behauptete Rechtswidrigkeit gab.


    Denn damit steht und fällt der gesamte Themenkomplex. Die bisher aufgestellten Thesen sind jedenfalls nutzlos, weil (mit ebenso schlüssigen Argumenten) bestritten. Belege für die Rechstwidrigkeit könnten der Angelegenheit neuen Schwung verleihen.


    Bitte schön ... Deine Bühne!


    Unterschied zwischen Ironie und Ernst is Dir bekannt? :D

  • och... der wunsch der bausparkassen ist ja legitim und meistens rechtlich einwandfrei, man braucht nur mal seine vertragsbedingungen durchlesen. mit der moral braucht man den bausparkassen freilich nicht kommen. die verhalten sich da nicht anders als "richtige" banken.


    die im artikel genannten kündigungen aufgrund nichtzahlung des regelsparbeitrags sind übrigens je nach vertragswerk ebenso einwandfrei. in einem meiner verträge ist z.b. vertraglich geregelt, dass wenn ich 6 (?) monate meinen regelsparbeitrag nicht geleistet habe, die bausparkasse zur kündigung berechtigt ist.
    muss ich mich hald dran halten, dann gibts auch keine überraschungen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    och... der wunsch der bausparkassen ist ja legitim und meistens rechtlich einwandfrei, man braucht nur mal seine vertragsbedingungen durchlesen. mit der moral braucht man den bausparkassen freilich nicht kommen. die verhalten sich da nicht anders als "richtige" banken.
    ...


    ... und auch Kunden. Selbst unter letzteren soll es schon vorgekommen sein, dass Einzelne von ihnen ohne jeglichen Anstand Kapitalanlagen ordentlich kündigen, weil die Konkurrenz lukrativere Angebote hat.


    demichve:
    Nee ... keine Ironie. Dafür ist das Thema viel zu Ernst ................................ :p

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