ZitatOriginal geschrieben von Qarsten
Denn Wüstenrot bringt jetzt auch bei mir Bewegung in die Sache: Mich erreicht heute die Kündigung, da die Summe aus Guthaben und Bonus die Bausparsumme übersteigt.
Soweit ich bis jetzt dachte, bezieht sich das Kündigungsrecht der Bausparkasse doch nur darauf, dass das Bausparguthaben (also ohne Bonus) die Bausparsumme erreicht.
Dies stand so in der aktuellen EURO-Zeitschrift, dass Bausparkassen versuchen, den noch nicht gutgeschriebenen Bonuszins dem Bausparguthaben zuzurechnen und somit eine "Übersparung" feststellen, die gar nicht da ist.
Ein Kunde, so der Bericht, hatte sich erfolgreich dagegen gewährt.
Erst wenn der Bausparvertrag tatsächlich überspart ist, kann dir die Bausparkasse kündigen, Bonuszins gehört demnach nicht zum Guthaben.