Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von Qarsten
    Denn Wüstenrot bringt jetzt auch bei mir Bewegung in die Sache: Mich erreicht heute die Kündigung, da die Summe aus Guthaben und Bonus die Bausparsumme übersteigt.


    Soweit ich bis jetzt dachte, bezieht sich das Kündigungsrecht der Bausparkasse doch nur darauf, dass das Bausparguthaben (also ohne Bonus) die Bausparsumme erreicht.


    Dies stand so in der aktuellen EURO-Zeitschrift, dass Bausparkassen versuchen, den noch nicht gutgeschriebenen Bonuszins dem Bausparguthaben zuzurechnen und somit eine "Übersparung" feststellen, die gar nicht da ist.
    Ein Kunde, so der Bericht, hatte sich erfolgreich dagegen gewährt.


    Erst wenn der Bausparvertrag tatsächlich überspart ist, kann dir die Bausparkasse kündigen, Bonuszins gehört demnach nicht zum Guthaben.

  • Hallo zusammen,
    also Fakt ist, dass man im internet scheinbar rein gar nichts außer heiße Luft findet.


    Hier mal meine Infos/Fragen die ich so gelesen habe mal zusammengefasst:


    - Alle die angeblich Klagen oder eine Gruppenklage einreichen, von den hört man nichts mehr oder es gibt keine vernüftigen Infos und es wird leider nicht auf mails der poster reagiert. Von Nicora liest man tonnenweise etwas, aber ich stelle mir die Frage, warum man Widersprüche schreiben soll, die schon zig mal abgelehnt wurden. wo ist die vergleichbarkeit der rahmenbedingungen (BSV, rendite, normal, guthaben+zinsen übersteigt die BSS usw.). Die ABB's wurde ja nicht um sonst 2008 geändert!


    - Warum BSK die normalen zweckgerichteten darlehensentnahme-BSV bei übersparung kündigen dürfen, leuchtet mir halbwegs ein. Warum als Grund stets bei einer Übersparung der nicht mehr zu nehmende Darlehnsvertrag genommen wird, kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Bei einem Renditevertrag wird die Darlehensentnahme grundsätzlich bei Abschluss schon ausgeschlossen! Was ist das für eine schwachsinnige Begründung der BSK?


    - weiter ist es wohl so, dass bspw. die Wüstenrot erst 7 Jahre bei erteilung und nach letzer Einzahlung bei Übersparung kündigt. Meine letzte einzahlung des 1998 abgeschlossen vertrages war 2006 und nun kam 2013 die kündigung, obwohl er schon jahre vorher voll war, allerdings nur wegen der zinsen. Wer also noch keine Kündigung hat und diese droht, sollte nochmal ein paar EUR einzahlen, da die Wüstenrot dann wohl still hält, wegen irgendwelchen prämienunschädlichkeiten. Bekomme das sachlich nicht mehr genau zusammen, dies nur so als info.


    - Weder die Urteile noch die alten ABB rückt jemand raus. wer hat bsp. die Urteile. Wer hat die ABB's aus 1998? 1000000 geschädigte und keine hat eine kopie?


    - angeblich soll man den übersparten BSV in einen neuen BSV splitten können und kommt so wieder unter den zuteilungsbetrag. Dies ist derzeit mein angebot an die BSK, da sie argumentieren, das man nicht alles aufzählen muss um etwas in einem vertrag aus- oder einzuschließen. daher schließe ich die möglichkeit für mich ein zu splitten, da dies nicht ausgeschlossen ist. vielleicht ist dies ein weg. Spanned wird es sicherlich später umgekehrt, wenn man dann später bei ev. hohen zinsen konditionen bei altverträgen hat wo man sich dann baugeld für 1% leiht und für 5% anlegen kann. kommt dann die nächste kündigungswelle von altverträgen ;O)


    - weiter berichten leute, dass man falsch beraten wurde. ich habe bspw. eine schriftliche empfehlung von der BSK bis 85% der BSS aufzustocken um mir langfristig die guten konditionen zu sichern und auszunutzen. Jetzt ist es plötzlich keine altersvorsorge mehr. bei abschluss hatte ich einen rendite sparvertrag, nun bei kündigung ist es ein darlehens-bausparvertrag, dessen darlehen ich nun wegen der übersparung nicht mehr nehmen kann und eigentlich auch noch nie wegen der tarifwahl nehmen konnte.


    - keiner geht insbesondere auf die renditeverträge ein.


    Es wäre schön, wenn hier auch mal Gründe genannt werden, warum und wie man gegen die kündigung bei renditeverträgen eingehen kann und mal die Erfahrungen schildert wie es gelaufen ist, wenn weiter rechtliche schritte eingeleitet wurden. wie hat der rechtsanwalt argumentiert? wieso bekommen leute hier angebl. deckungszusagen von der rechtschitzversicherung wenn laut BSK alles rechtlich so klar ist? gibt es andere wege und argumente und wie war die reaktion von der BSK? gibt es vergleiche und angebote usw. Die BSK wird nie im eigenen Interesse zu einem richterlichen spruch kommen lassen, der für alle verträge gefährlich werden könnte. wie geht ihr vor. lasst ihr das Geld erstmal unverzinst liegen und hofft auf weitere urteile oder wunder? dürfen die BSK überhaupt geld unverzinst liegen lassen oder ist dies bereicherung? wie erfolgt eine Abführung der Kapitalsteuer und darf diese einfach eingeleitet werden vor allem wenn nicht mal eine steuernr. vorliegt?



    Vielleicht hat noch jemand ein paar interessante Info, wie der Hinweis, dass der Bonus nicht zur übersparung eingerechnet werden darf. warum zählen denn die Zinsen überhaupt mit dazu? So würde jeder Vertrag langfristig kündbar sein sobald ein cent angespart wurde!?


    gruß chris

  • Wegen ein paar Euro rentiert sich doch der Aufwand nicht, einen Anwalt einzuschalten (auch für den Anwalt nicht). Und ohne Anwalt hat man keine Chance, da die BSK den längeren Atem hat. Daher hört man von den Leuten, die dagegen vorgehen wollten, nichts mehr. Sind alle eingeknickt und haben aufgegeben.

  • gab/gibt es denn tatsächlich "renditeverträge", für die es überhaupt keine möglichkeit (ob sinnvoll oder nicht wegen extrem hoher darlehenszinsen spielt keine rolle!) gab, ein darlehen in anspruch zu nehmen?


    irgendwie kann ich mir das nicht so recht vorstellen, weil letztlich ist das dann kein bausparvertrag.


    bezgl. dem bonus:
    letztlich ist es ja so, dass der bonus normalerweise erst gewährt wird, wenn auf das darlehen verzichtet wird. man kann jetzt also IMHO nicht einfach hingehen und sagen "ja wenn du auf das darlehen verzichten würdest, wäre der vertrag aufgrund dem bonus überspart. darum kündigen wir dir jetzt".
    Es steht ja noch nicht fest, ob du auf das darlehen verzichtest und dadurch der bonus zu zahlen ist ;) auch wenn du 50€ unter der bausparsumme liegst, könntest du ja theoretisch noch das darlehen in anspruch nehmen und die bonuszinsen fallen überhaupt nicht an.


    insgesamt für den bonus als problematisch würde ich es allerdings sehen, wenn der vertrag bereits überspart ist und die bedingung für den bonus ist, dass man auf das darlehen verzichtet. denn wenn der vertrag überspart ist, gibt es überhaupt keine möglichkeit mehr auf ein darlehen, auf das man dann verzichten könnte. hier denke ich, dass die bausparkassen da durchaus etwas draus stricken, um sich den bonus zu sparen.
    als sparer könnte man argumentieren, dass man auf das darlehen konkludent verzichtet hat, indem man den vertrag bis zur bausparsumme angespart hat. wäre aber auf jeden fall ein heisses eisen.


    also lieber schön aufpassen, dass ein bausparer nicht überspart wird (auch nicht durch die zinsen) und rechtzeitig die reissleine ziehen.


    alte ABB kann man sich übrigens u.U. noch unter web.archive.org sichern. dort kann man alte websites betrachten.

  • Update


    Möchte Euch mal weiter zu meinem Verfahren auf dem Laufenden halten:


    Wüstenrot hat meinen Widerspruch auf deren Kündigung zurückgewiesen und hält an der Kündigung fest.


    Begründet wird dies mit folgenden Urteilen:
    OLG Koblenz, Beschlüsse vom 7.12. und 23.12.2010, 3 U 460/2010
    LG Stuttgart, Urteil vom 27.5.2011, 8 O 100/11
    LG Hannover, Urteil vom 25.9.2009, 13 O 14/09
    AG Hameln, Urteil vom 10.2.2012, 21 C 359/11


    Ich habe mal überschlagen: So gering ist der Verlust gar nicht, wenn ich das Geld auf dem Vertrag zu den derzetigen Konditionen anderweitig anlegen muss, habe ich in den nächsten 5 Jahren einen Verlust von ca. 2000 €.


    Für Vorschläge für ein weiteres, erfolgversprechendes Vorgehen wäre ich dankbar.


    Einen netten Gruss,


    Qarsten

  • Auf die ersten 3 Widersprüche bekommst du eh nur Textbausteine, vermutlich liest sich dort niemand eine Argumente durch.
    Sachbearbeiter sieht "Widerspruch Kündigung", er drückt dann nur noch auf einen Knopf und du erhälst die Antwort mit Urteilen.
    Das sieht man besonders, wenn man zu dem Widerspruch zusätzlich noch eine Frage stellt.
    90% der Widersprecher sind damit zufrieden und geben Ruhe, nur wir nicht!!


    Hattest du denn im Widerspruch erwähnt, dass der angesparte Bonuszins kein Bausparguthaben ist und somit keine Übersparung stattfand?


    Einfach noch zwei dreimal einen etwas umformulierten Widerspruch hinfaxen und um sachkundige Bearbeitung bitten. Irgendwann kriegst du eine "abschließende" Antwort von deren Rechtsabteilung.

  • Hallo papabaer71,


    danke für Deine Info. Also scheint Quantität statt Qualität bei den Widersprüchen zu zählen, ist zwar nicht so ganz mein Stil, aber wenn die es nicht anders wollen...


    Hast Du das soweit durchexerziert?
    Was ist denn dann als "abschließende" Antwort der Rechtsabteilung zu erwarten?


    Viele Grüße,


    Qarsten.

  • Hallo zusammen,
    ich habe jetzt die vierte Antwort erhalten. Auf Fragen wird ausweichend eingegangen. Natürlich läuft dies auf Basis von Textbausteinen, aber interessant finde ich die argumentation, das mein Renditebausparvertrag erst im letzten Jahr auf diese Form umgestellt wurde. Dies ist schlicht weg gelogen, da ich aus 2003 eine Beraterausdruck habe, der dies widerlegt.


    Fakt ist, dass immer wieder mit dem Argument des Vertragszweckes der Darlehensaufnahme ausführlich argumentiert wird. Wie hätte ich dann das Darlehen im Renditetartif nehmen können, wenn dies nie der Vertragszweck "Darlehensaufnahme" war!? Man argumentiert mit Wahlrecht und behauptet das ein unkündbares Dauerschuldverhältnis gegen das Gesetz verstößt. Wenn die Zinsen bei 20% liegen würde man sicherlich anders rum argumentieren......


    Das Angebot den BSV mit einer Teilauszahlung den Vertrag zu splitten wurde in einem Satz abgelehnt. Das eine Teilauszahlung nicht geht ist in den ABB's nicht ausgeschlossen, wobei andere BSK diese Möglichkeit bieten und auch Gegenangbote unterbreiten.


    Wo kann man die Urteile argumentativ/inhaltlich vollständig einsehen insbesondere das aus Hameln. Bei den Urteilen muss es doch unterschiedliche Ansätze geben. Ich bin immer noch der Meinung, dass es bei Renditeverträgen ganz klar um einen andere Vertragszweck geht. Handelt es sich bei euch um normale oder um Renditeverträge? Weiter ist die Frage, warum Zinsen überhaupt aber nicht der Bonuszins mit zugerechnet werden dürfen


    Gruß Chris

  • Hallo Christian,


    danke für Deine Info.


    Bzgl. der Urteile: Diese sollten bei den jeweiligen Gerichten anzufordern sein.


    Gruss, Qarsten.

  • Hallo zusammen,
    alle Fachsimpel rum und regen sich auf, aber was mich irritiert ist, das weder urteilskopien mit deren inhalte noch die weiteren Schritte näher erläutert werden. Nehmen das wirklich alle Leute hin?


    jeder kocht sein süppchen und versucht es auf seinem weg, obwohl man gerade über das internet die möglichkeit hätte. Hat wirklich keiner von den zig 1000 betroffenen die urteile anfordern lassen und diese sachlich und objektiv geprüft. es macht ja keinen sinn rechtlich gegen die selbe sache mehrfach vorzugehen oder sachlich gleich zu argumentieren wie es bspw. nicora und auch ich gemacht haben.


    gibt es keinen der eine art vergleich oder eine art einigigung oder zugeständnisse der BSK erreichen konnte, weil man rabatz geschlagen hat? Ich zu meinem teil habe schriftstücke von beratungsgesprächen und klaren empfehlungen und belege, dass mein tarif widersprüchlich zu den antwortschreiben der wüstenrot falsch abgehandelt werden. Bin ich da der einzige der so "verarscht" wurde? Ob eine beschwerde oder erneute weiterleitung an die öffentlichkeit sinn macht werde ich sehen und ich werde es versuchen, aber es wäre natütlich schon schön, wenn andere Betroffene ihre erfahrungen kund geben, so wie bspw. Quarsten. Vom Urteil aus Hameln habe ich bspw. zu ersten mal etwas gelesen.


    gruß chris

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