Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Hallo zusammen,


    ich habe ebenfalls einen Wüstenrot-Bausparvertrag zur Kapitalanlage/Altersvorsorge in der Familie. Dieser ist für heutige Verhältnisse gut verzinst und bereits zuteilungsreif, die Bausparsumme ist allerdings noch nicht erreicht (und wird auch die nächste Zeit nicht erreicht werden).
    Es landet allerdings in letzter Zeit eine Menge wenn man so will "Anti-Werbung" im Briefkasten wonach man sich doch mal was gönnen und sich den Vertrag auflösen/zuteilen lassen soll.



    Möglicherweise könntet ihr mir folgende Frage beantworten:


    Gehe ich recht in der Annahme, dass solange die Bausparsumme nicht erreicht wird die Bausparkasse den Vertrag nicht kündigen kann (zumindest nicht mit der Begründung "Vertragziel erreicht")?


    In diesem Fall würde ich nämlich schlicht dazu raten, die Briefe zu ignorieren. Zudem wäre es auch denkbar die Einzahlungen in einigen Jahren wenn die Bausparsumme fast erreicht ist auszusetzen und den Vertrag langsam nur über die Zinsen vollaufen zu lassen.



    Vielen Dank für eure Hilfe



    ECD

  • Zitat

    Original geschrieben von ECD
    ...
    Gehe ich recht in der Annahme, dass solange die Bausparsumme nicht erreicht wird die Bausparkasse den Vertrag nicht kündigen kann (zumindest nicht mit der Begründung "Vertragziel erreicht")?
    ...


    So pauschal wird man das nicht sagen können - es gibt verschiedene Zuteilungsbedingungen, mit festem Ansparbetrag oder aber mit variablem.


    Ist eine festes Ansparziel vereinbart (etwa 40% oder 50% der Bausparsumme) ist mit Erreichen dieser Summe das Ziel der Sparphase (und das damit verbundene "Vertragsziel") sehr wohl erreicht. Der nächste Schritt ist die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens durch den Bausparer. Wird erkennbar, dass der Bausparer dieses "Ziel" durch mehrfache Nichtannahme der Zuteilung oder sinnfreie Übersparung (gem. Vertragszweck) aufgegeben hat, sehe ich keinen einzigen Grund, der Bausparkasse ein Kündigungsrecht abzusprechen.


    Allein bei Verträgen, bei denen die Sparphase noch nicht abgeschlossen ist, sehe ich eine gewisse Chance, sich gegen eine Kündigung erfolgreich zur Wehr zu setzen. Aber ich betone noch einmal, das dass meine höchstpersönliche Sicht der Dinge ist. Allerdings stelle ich des Häufigeren fest, dass ich mit meiner Einschätzung nicht weit neben dem letztendlichen Ergebnis liege.


    Frankie

  • hat jemand schon mal versucht der Kündigung durch Abtretung des Vertrages zu entkommen?
    Ich werde es mal probieren. Da meiner bald zuteilungsreif ist gehe ich davon aus, dass bald die Kündigung kommen wird.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • wäre mir neu, dass jetzt schon verträge gekündigt werden, welche nur zuteilungsreif sind.


    bislang war dies allenfalls bei verträgen der fall, bei denen das guthaben bereits (teilweise seit jahren) über der gesamten bausparsumme liegt.
    nur da ist eine kündigung imho auch nachvollziehbar.


    selbst wenn das guthaben nur 100€ unter der bausparsumme liegt, ist das ziel des bausparvertrags noch nicht erreicht. das ziel eines bausparvertrages ist grundsätzlich erstmal die volle bausparsumme irgendwann zur verfügung zu haben.
    nicht umsonst gehen die bausparkassen inzwischen dazu über, eine besondere verzinsung nurnoch über einen fest definierten zeitraum z.b. max. 8 jahre zu gewähren.


    was soll eine abtretung bringen? mal abgesehen davon, dass die bausparkasse normalerweise der abtretung zustimmen muss, ändert das ja nichts am grundgerüst des vertrags.

  • Wenn ich mich recht entsinne, ist eine Abtreteung durch den Bausparer in den AGB der Bausparkassen weitestgehend ausgeschlossen, zumindest aber zustimmungspflichtig. Mit dieser Zustimmung dürfte bei den fraglichen Verträgen kaum zu rechnen sein.


    Die Kündigung lediglich angesparter Verträge könnte auch irgendwann drohen, wenn eine Bausparkasse aus verschiedenen Umständen zur Erkenntnis gelangt, dass ein Vertrag nicht mehr zur (endgültigen) Durchführung gelangt. Banken sind in solchen Dingen recht einfallsreich, wenn lohnender (Zusatz-) Gewinn lockt.


    Die dann drohende Gefahr:
    Bei systematisch herausgefilterten Einzelfällen ist die Gefahr der Bausparkasse, am öffentlichen Pranger zu landen, weitaus geringer als bei einer Sammelaktion. Wenn es solche Kündigungen bisher tatsächlich nicht gegeben haben sollte, kann ich mir gut vorstellen, dass die Köpfe der Entscheidungsträger schon rauchen, wie man die missliebigen Verträge entsorgen könnte.


    Emotional bin ich natürlich bei den betroffenen Sparern, aus rechtlicher Sicht hielte ich deren Chancen (bisher) nicht für sonderlich hoch. Das Blatt kann sich aber jederzeit wenden.


    Frankie

  • Schwäbisch Hall kündigt alte BSV


    Zitat:
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    Original geschrieben von Steffi21
    Eigentlich verstehe ich ja, dass die kündigen wollen und es ihnen auch irgendwie möglich gemacht werden müsste.


    Allerdings würd ich schon gerne meine Top-Zinsen behalten. 300€ SB bei der RV sind eigentlich nen bischen viel,....


    Hallo Steffi21,
    Dein Mitleid mit der BSK in allen Ehren.
    - was willst Du denn?
    a) Soll die BSK ihre Gewinnmaximierung auf Deine Kosten erhöhen?
    b) Willst Du, dass die BSK Dich über den Tisch zieht?
    c) Akzeptierst Du, dass die BSK-Vertreter für Dein wehrloses Ausscheiden aus dem Vertrag eine Prämie kassieren, oder den „Besten Betrügern“ als Belohnung eine Lustreise nach Rio finanziert wird?
    c) Willst Du, dass die Finanzmafia durch Dein passives Verhalten weiter an Einfluss gewinnt?
    d) Möchtest Du, dass die BSK durch Vertragsbruch und durch Animation zur Eigenkündigung (Kündigung im beidseitigen Einvernehmen) ihr Ziel erreicht?
    - welche legalen rechtlichen Möglichkeiten hat die BSK den voll besparten BSV zu kündigen?
    Der Gesetzgeber hat für diesen Fall im BGB eine Regelung getroffen.
    a) Kündigung nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB
    Bedingung: Frühestens 10 Jahre nach Vertragserfüllung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, d.h. bei BSV frühestens 10 Jahre nach Zuteilungserklärung


    - wie lösen die BSK ihr Problem? (ihre in den 90er Jahren eigenverursachte Fehlentscheidung zu revidieren)
    a) Anfangs werden dem Kunden "attraktive Angebote" vorgelegt, sind bei Prüfung nicht attraktiv.
    b) Die neueste Masche, ein Anruf des Vertreters, der ein letztes alternativloses Angebot anpreist.
    c) Als nächstes folgt ein Einfaches Anschreiben der BSK, hier wird so ganz nebenbei erwähnt, dass das Guthaben zu einem Datum gekündigt ist. Dem Schreiben liegt ein Zahlungsauftrag bei, mit dem soll dann per Unterschrift eine Vertragsauflösung im beidseitigen Einvernehmen abgezeichnet werden.
    d) Als Drohung wird hinzugefügt, dass bei einer Verweigerung der Unterschrift, die Guthaben nicht ausgezahlt werden, sondern zinslos im BSK-Vermögen fortgeführt werden. Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass dieser Methode Einhalt geboten werden muss.
    - Steffi21, ich frag Dich, ist Dein Mitleid mit diesem Vertragspartner immer noch vorhanden?
    - welche Möglichkeiten hat der Bausparer?
    a) Ombudstelle informieren=> Ergebnis = negativ, der SS ist bereits vorformuliert und in der Sache einseitig auf die Strategie der BSK ausgelegt. SS von Lambert-Lang findet keine Anwendung
    b) Die BaFin Referat Q 23 einschalten => Ergebnis: BaFin vertritt keine „Verbraucherrechte“, sieht in den Handlungsmethoden der BSK keinen Handlungsbedarf, hier wird nur die Möglichkeit einer Klage aufgezeigt.
    c) Verbraucherschutz einschalten => Beratung i.O., Ergebnis, nichts unterschreiben.
    d) Medien einschalten z.B. Finanztest, Wirtschaftswoche, Bild => bedarf eine gewisse Anzahl an Beschwerden
    d) Klage einreichen => Rechtsanwalt finden => langwieriger Prozess
    - Jeder betroffenen BS entscheidet über seinen Umgang mit dieser Falschberatung und Erpressung durch die BSK.
    Gruß hgkg-felix

  • Hallo Leute,


    hoffe, es ist nicht zu spät Euch allen ein gutes Neues Jahr zu wünschen.
    Ich habe einen Kontakt zum Fernsehen. Der Journalist plant eine Dokumentation zum Thema "Bausparkassen kündigen renditestarke Tarife". Er sucht nach einem Insider, also einem Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter, der - gegebenenfalls auch anonym - berichten kann, dass die Bausparkasse ihre Mitarbeiter dazu angehalten hat, solche renditestarken Altverträge entweder zu kündigen bzw. umzuschichten. Der Journalist hat mir absolute Vertraulichkeit zugesichert - zunächst wäre er erst einmal sehr an einem telefonischen Hintergrundgespräch interessiert.
    Also auch wenn jemand nicht vor die Kamera will, aber trotzdem solche Interna berichten kann, würde dies der Sache helfen.


    Ihr könnt Euch direkt an ihn unter der email-Adresse thomas88422@hotmail.de wenden
    oder auch an mich unter nicora@moneymail.de


    Nicora

  • Hallo zusammen,
    ist das Thema jetzt bei allen komplett eingeschlafen? Gibt es irgendwelche Neuigkeiten bzw. Verfahren auf dessen Urteil man warten sollte und aufsetzten könnte? Hatte jemand Erfolg oder Teilerfolg?


    Gruß Chris

  • Na, Chris, mich würde auch mal interessieren,was auch den anderen Widersprüchen hier geworden ist...


    Denn Wüstenrot bringt jetzt auch bei mir Bewegung in die Sache: Mich erreicht heute die Kündigung, da die Summe aus Guthaben und Bonus die Bausparsumme übersteigt.


    Soweit ich bis jetzt dachte, bezieht sich das Kündigungsrecht der Bausparkasse doch nur darauf, dass das Bausparguthaben (also ohne Bonus) die Bausparsumme erreicht.


    Wäre für Kommentare dankbar.


    Einen netten Gruss,


    Qarsten.

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