Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Eure Probleme möchte ich haben!! :-(


    Ich habe auch einen dieser uralten Wüstenrot-Bausparverträge (Tarif 7 von anno 1987). Der ist seit letztem Jahr auch gerade eben zuteilungsreif geworden -nur: Ich will ihn gerne loswerden, da ich zwischenzeitlich aus DE ausgewandert bin, der Bausparvertrag nur deutsche Immobilien finanzen könnte und ich das Geld andersweitig besser gebrauchen könnte!


    Aber: Bei eigener Kündigung werden "bis zu 1% der Bausparsumme" als Kündigungsgebühr fällig, plus die Hälfte der Bonuszinsen verfällt. Das summiert sich auf mehr als €2.000 und die will ich WW natürlich nicht schenken...
    WW stellt sich bisher auf alle Anfragen hin tot -Weiss da einer von Euch einen Tipp? Habt Ihr einen "goldenen Handschlag" aushandeln können? (WW ist ja selber höchst interessiert daran, diese Altverträge zu beenden, wie man im Thread sieht..)


    Umgekehrt bestreitet Wüstenrot mir das Recht, den Bausparvertrag noch beliebig mit Geld zu befüllen (wäre ja noch eine Menge "Luft" bis zur Übersparungsgrenze) -wobei ich in den AGBs aber keinerlei Hinweis darauf gefunden habe, die mir ein weiteres Einzahlen nach der Zuteilungsreife bis zur Bausparsumme als Obergrenze verbieten würden (nur nach der Annahme des Darlehens -aber das habe ich ja nicht.


    -Wie ist/war das bei Euch?

  • Hallo bitbuerster,


    ich glaub, du verwechselst da was: Eine Zuteilung ist bei einem Bausparvertrag etwas anderes als eine Kündigung.
    Wenn Dein Vertrag zuteilungsreif ist, kannst Du die Zuteilung "beantragen" und erhälst dann je nach Summe der Habensalden usw. mit etwas Glück zum nächsten Quartalsende dein Geld. Nun kenne ich nicht die Tarifgeneration von 1987, aber zumindest bei späteren Tarifen fällt da weder ein zusätzl. Gebühr oder ein Wegfall der Bonuszinsen an. Das würde nur bei einer Kündigung anfallen.
    Meines Wissens werden - zumindest bei späteren Vertragsgenerationen - bei einer regulären Zuteilung mit Darlehensverzicht - was bei Dir ja möglich wäre - keine Nachweise über Bauten verlangt. Dein Vertrag wäre also normal zuteilungsreif.


    Deine Anfrage trifft übrigens nicht ganz das Thema dieses Threads, hier geht es nämlich darum, inwiefern Wüstenrot Bausparverträge kündigen darf, wenn die Bausparsumme überschritten ist. Bis dahin ist je nach AGB immer ein weiteres Ansparen möglich, wenn auch die Summe der jährlichen Einzahlungen limitiert sein kann.


    Einen netten Gruß,


    Qarsten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Qarsten
    Hallo bitbuerster,
    ich glaub, du verwechselst da was: Eine Zuteilung ist bei einem Bausparvertrag etwas anderes als eine Kündigung.
    Wenn Dein Vertrag zuteilungsreif ist, .............
    Einen netten Gruß,
    Qarsten.


    Ich kann Qarsten zustimmen.
    Ist denn Dein Bausparvertrag schon zugeteilt oder nicht? Wenn er zugeteilt ist, brauchst Du die Zuteilung nicht annehmen, dann erhältst Du Dein Bausparguthaben zurück. Nach § 6 ABB wird das Bausparguthaben mit 2,5 % jährlich verzinst. Der Zinsbonus beträgt 80% der Guthabenzinsen. Also 2,5% Zinsen +(80% von 2,5% = 2%) = 4,5% Gesamt-Verzinsung. Nach § 4 Abs. 3 erhältst Du dann auch die Abschlußgebühr zurück. Der Nachweis für die Verwendung für wohnwirtschaftliche Verwendung des Geldes entfällt nach 7 Jahren. D.h. Du könntest dann das Geld verwenden wofür auch immer Du willst. Wenn Du noch Fragen hast, mail an
    nicora@moneymail.de


    nicora

  • Gibt es hier eigentlich schon Urteile, auf die man sich berufen kann?


    Schwäisch Hall zieht das Gleiche im Moment auch durch

  • Ich befürchte, dass diese Urteile - so es sie gibt - eher die Position der Bausparkassen stützen Könnten. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, sollte es vielleicht nicht auf ein eigenes Verfahren ankommen lassen.


    Und das scheint wohl ein nennenswerter Teil der betroffenen Bausparer zu sein. Ein Grundsatzurteil müsste mir begegnet sein - es sei denn ich habe gepennt.


    Frankie

  • Gibt es hier eigentlich schon Urteile, auf die man sich berufen kann?


    Schwäisch Hall zieht das Gleiche im Moment auch durch



    Steffi, kannst Dich bei mir unter PN mal bitte melden, hab schon kontakt mit einem
    Schäbisch-Hall Kündigungsfall

  • Zitat

    Original geschrieben von Steffi21
    Gibt es hier eigentlich schon Urteile, auf die man sich berufen kann?


    Schwäisch Hall zieht das Gleiche im Moment auch durch


    Hallo Steffi, kannst mich bitte mal unter PN kontaktieren.
    Hab schon einen Schwäbisch-Hall-Betroffenen.


    Gruß nicora

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich befürchte, dass diese Urteile - so es sie gibt - eher die Position der Bausparkassen stützen Könnten. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, sollte es vielleicht nicht auf ein eigenes Verfahren ankommen lassen.


    Eigentlich verstehe ich ja, dass die kündigen wollen und es ihnen auch irgendwie möglich gemacht werden müsste.


    Allerdings würd ich schon gerne meine Top-Zinsen behalten. 300€ SB bei der RV sind eigentlich nen bischen viel, wenn die Gewinnchancen eh nicht die Besten sind. Allerdings liest sich zu Schwäbisch-Hall weniger als zu Wüstenrot damals, vielleicht sind die nicht so aggressiv...

  • Zitat

    Original geschrieben von Steffi21
    ......... Allerdings liest sich zu Schwäbisch-Hall weniger als zu Wüstenrot damals, vielleicht sind die nicht so aggressiv...


    Auch Wüstenrot ist inzwischen "zahmer" geworden

  • Ich hatte ja anfangs schon gemutmaßt, dass die Bausparkasse die letzten Querulanten ;) in Ruhe lassen könnte, wenn eine gewisse Quote erreicht wurde und nur noch sehr wenige hoch verzinste Bausparverträge übrigbleiben.


    In diesem Fall dürfte die BSK nicht geneigt sein, ein Grundsatzurteil zu erstreiten, bei dem zumindest theoretisch die Möglichkeit besteht, dass auf einmal wieder alle Gehörnten auf der Matte stehen. :p


    Frankie

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