Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Hallo Rosine,


    es tut nichts zur Sache, aber bist Du männlich, dann meinen Glückwunsch zu Deinem Artikel.
    Bist Du weiblich, dann noch meine Hochachtung oben drauf.


    Lass es mich ruhig mal wissen



    Könntest Du mir freundlicherweise bitte mal das Schreiben der Würot zu meinen PN senden?
    Danke

  • Zitat

    Original geschrieben von Rosine
    ...
    „Wenn sie jetzt mit Ideal Bausparen beginnen, können Sie sich unsere 3,75% Guthabenzinsen auf Dauer sichern....“!
    ...


    Solche und vielleicht noch deutlichere Versprechen sind m.E. das einzige Argument, das in gewisser Weise stichhaltig sein kann. Allerdings wird man ein Werbeversprechen "auf Dauer" auch nicht als "bis in alle Ewigkeit" verstehen dürfen.


    Hier sähe ich aber einen durchaus lohnenswerten Ansatzpunkt, den man in der Auseinandersetzung zwingend als wesentlichen Grund für den Abschluss des Vertrags nennen muss - was bei Renditesparern m.E. auch ohne weiteres schlüssig erscheint.


    Frank

  • Hallo an alle,


    ich muss mich ein bissl offtopic mal einmischen:


    Wir haben noch einen alten Bausparvertrag (von 1989 glaub ich?) der diese gute Verzinsung enthält; allerdings ist dieser noch nicht zuteilungsreif und kann somit auch (noch) nicht gekündigt werden.


    Mein Frage: Hat noch jmd die alten AGB aus dieser Zeit? Wir haben Wüstenroth angeschrieben, aber die sagen, sie hätten die AGB's nicht mehr, weil der Vertrag zu alt ist (...und wir haben sie leider verloren...*grrr*) Dieser Sonderzinssatz läuft scheinbar nicht sichtbar neben der Regelverzinsung und wir würden gerne in den AGBs nachlesen, was man tun muss, damit man die Zinsen wirklich irgendwann mal bei Auflösung ausbezahlt bekommt.


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Anne

  • Zitat

    Original geschrieben von xxannexx
    Hallo an alle,


    ich muss mich ein bissl offtopic mal einmischen:
    ....
    Mein Frage: Hat noch jmd die alten AGB aus dieser Zeit?
    Anne


    Hi Anne,


    wenn Du mir erklärst, was "offtopic" bedeutet, schau ich mal in meine Unterlagen. (grins)

  • Nun ja ... auf jeden Fall haben die Bausparbedingungen auch damals schon einen Mindestsparbeitrag vorgesehen. Wer den nich leistet, kann gekündigt werden. Habt Ihr den zeitgerecht eingezahlt?


    Die Vertragsdauer von inzwischen 14 Jahren lässt mich daran zweifeln ... für gewöhnlich war das Verhältnis von Einzahlungen zu Bausparsumme so gewählt, dass der Vertrag bei Leistung der Mindestbesparung in höchstens 7 bis 10 Jahren zuteilungsreif war (einen anderen Fall habe ich persönlich noch nicht erlebt). Irgendwann muss also jeder vereinbarungsgemäß besparte Vertrag unter Berücksichtiogung von Einzahlungen, Zinsen und Zinseszinsen überspart sein.


    Frankie



    Edit:
    Der weiter oben verlinkte Thread im VZ-Forum enthält einen wichtigen, Kernsatz, auf den den auch ich schon hingewiesen hatte:


    "Hallo .......,
    der von Ihnen genannte § 489 Absatz 1 Nr. 2 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine gesetzliche Regelung, die sich auf befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren bezieht. Aus der Existenz des § 489 BGB können wir nicht erkennen, dass eine Kündigung durch die Bausparkasse nach § 488 BGB nicht möglich sein soll. "


    Das scheint immer wieder verdrängt zu werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nun ja ... auf jeden Fall haben die Bausparbedingungen auch damals schon einen Mindestsparbeitrag vorgesehen. Wer den nich leistet, kann gekündigt werden. Habt Ihr den zeitgerecht eingezahlt?


    Die Vertragsdauer von inzwischen 14 Jahren lässt mich daran zweifeln ... für gewöhnlich war das Verhältnis von Einzahlungen zu Bausparsumme so gewählt, dass der Vertrag bei Leistung der Mindestbesparung in höchstens 7 bis 10 Jahren zuteilungsreif war (einen anderen Fall habe ich persönlich noch nicht erlebt). Irgendwann muss also jeder vereinbarungsgemäß besparte Vertrag unter Berücksichtiogung von Einzahlungen, Zinsen und Zinseszinsen überspart sein.


    Frankie


    Hmm der Vertrag ist jetzt schon 22 Jahre alt und es wurde lange lange gar nichts eingezahlt. Uns ist der Vertrag erst wieder eingefallen, als seit ca 4 Jahren jährlich ein nettes Schreiben von der Wüstenroth ins Haus flattert, dass wir den Vertrag zu gaaaaanz tollen Konditionen umwandeln können oder kündigen dürfen un dann die damals gezahlten 1% der Bausparsumme widerbekämen. Unser Wüstenrothberater vor Ort meinte: Bloß nicht kündigen wg den tollen Zinsen; er sieht die Zinsen wohl im Computer, die "heimlich" mitlaufen und erst bei Auszahlung sichtbar werden.
    Jetzt habe ich aber gelesen, dass schon einige berichtet haben, dass man bspw. das Darlehen nicht abrufen darf um die die Sonderzinsen zu bekommen; oder das man die Sonderzinsauszahlung extra beantragen muss. Und das steht sicherlich in den AGB... (hoff ich)

  • Habt Ihr die Unterlagen zu dem Vertrag nicht mehr?


    Die Bausparbedingungen waren/sind meist Bestandteil der Antragsdurchschrift (das Kleingedruckte auf der Rückseite).


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von xxannexx
    Hmm der Vertrag ist jetzt schon 22 Jahre alt .......habe ich aber gelesen, dass schon einige berichtet haben, dass man bspw. das Darlehen nicht abrufen darf um die die Sonderzinsen zu bekommen; oder das man die Sonderzinsauszahlung extra beantragen muss. Und das steht sicherlich in den AGB... (hoff ich)


    Hi Anne,
    immer locker bleiben, ich hab einen 24 Jahre alten BSVertrag. Hast Du noch die Kopie Deines Antrages? Schreib mir mal bitte an meine PN.

  • nicora: mein Geschlecht geht eigentlich schon aus dem Brief an die Ombudsstelle hervor. Und du bist offensichtlich ein Kerl, da du meinst, dass einer Frau für ein schlaues Schreiben Extrahochachtung gebührt! War das die Stellungnahme von WR auf die ich geantwortet hab oder die Werbung, die du haben wolltest?
    @ frank-aus-wedau und alle anderen: Kennt ihr / habt ihr noch deutlichere Werbeversprechen betreffend dauerhafte Geldanlage von WR?
    Viele Grüße
    Rosine

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