Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • wüstenrot Durchhalter


    Zitat:
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    Original geschrieben von baristacrema (vom 29.06.)
    habe heute eine Schlichtung der Ombudsstelle erhalten.
    Fazit: überspart = Kündigungsrecht der Bausparkasse nach §488 BGB
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    Hallo baristacrema,
    was hast Du der Ombudsstelle geantwortet, oder hast Du die Kündigung angenommen?


    Hallo nicora, nilberg, an alle Interessierten und „Durchhalter“ :
    am 20.06.2011 haben wir unsere Beschwerde, gegen die von der Bausparkasse Wüstenrot ausgesprochenen Kündigungen bei der Ombudsstelle, eingereicht, bis dato haben wir (nach 2,5 Wochen) noch keine Antwort erhalten.
    Meine Frage:
    1.) Wie lange dauert in der Regel eine Antwort auf eine Beschwerde?
    2.) Wir haben am 28.06.2011 ein Schreiben von Wüstenrot erhalten. Wüstenrot hält an einer Kündigung nach §488 Abs 3 BGB fest, dieser Kündigung von Wüstenrot haben wir bis dato noch nicht widersprochen, sollten wir das vorsorglich noch tun?


    - Mit gleichem Schreiben teilt uns Wüstenrot mit, dass die Verträge zum 30.09. aufgelöst und nicht mehr verzinst werden.
    Meine Frage:
    Unsere Verträge sind als Bausparverträge weiterhin geführt und laufen jetzt bis zum 30.09. normal weiter, welchen Status haben denn eure Verträge, wenn ihr der Wüstenrot Kündigung widersprochen und ein Schlichtungsverfahren eingeleitet habt?


    Eigentlich wollten wir die Verträge längerfristig fortführen, d.h. es bringt uns nicht viel weiter, wenn wir immer wieder nur die Kündigungsfrist etwas weiter hinausschieben.
    Deshalb hatten wir der Ombudsstelle eine Schlichtung in der Einhaltung des § 2 Abs. 3 ABB Tarif 7, als für uns akzeptabel angeboten. Danach wird das Guthaben das die Bausparsumme übersteigt ununterbrochen weiter verzinst. Auf Wunsch des Baussparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden.
    Das heißt für uns, alle Beträge die die Bausparsumme übersteigen werden in einen anderen noch besparten Vertrag gebucht, erst wenn auch dieser Vertrag aufgefüllt ist, wird ein neuer Vertrag abgeschlossen.
    Das hat auch den Vorteil, der unverzinste Bonusbetrag wächst nicht so stark an.
    Ist diese Vorgehensweise/Vergleich nicht auch für alle andern interessant, oder was spricht gegen diese Erfüllung der ABB Tarif 7?
    PS: Gestern haben wir zu den noch in der Ansparphase befindlichen BSV von Wüstenrot ein "Angebot" erhalten. Wüstenrot verzichtet großzügigerweise auf 1% Kündigungsgebühr wenn wir das Kapital nehmen und den Vertrag auflösen, gleichzeitig sollen wir einen neuen BSV bei Wüstenrot abschließen. Wir haben Wüstenrot gebeten uns in Zukunft nicht mehr mit diesen "Angeboten" zu belästigen.


    Hallo Nilberg
    Du schreibst am 06.07. Wir können wohl davon ausgehen, dass dieses Forum auch von W. aufmerksam verfolgt wird.
    Diese Vermutung habe ich auch, aber was soll es, trotzdem sollten wir nicht aufgeben.


    Gruß an alle Durchhalter

  • Zitat

    Original geschrieben von nicora
    Hi Frankie,
    Außerordentliche Kü kommt überhaupt nicht in Frage:
    ...
    3. könnte der BSparer ja immer noch (ich glaube nach § 8) die BSsumme erhöhen
    ...


    Das geht m.W. nur so lange, wie der Tarif angeboten wird. Sonst wäre das zu schön ... durch Erhöhungen könnte man sich die Konditionen bis zum Sankt Nimmerleinstag sichern, weil man durch zeitgerechte Erhöhungen natürlich jeglicher Zuteilung entgehen könnte, weil man das für die Zuteilung erforderlichen Mindestguthaben nie erreichen würde. ;)


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das geht m.W. nur so lange, wie der Tarif angeboten wird. Sonst wäre das zu schön ... durch Erhöhungen könnte man sich die Konditionen bis zum Sankt Nimmerleinstag sichern, weil man durch zeitgerechte Erhöhungen natürlich jeglicher Zuteilung entgehen könnte, weil man das für die Zuteilung erforderlichen Mindestguthaben nie erreichen würde. ;)


    Frankie


    Das stimmt m.E. so nicht, denn irgendwo, ich weiss nicht wo, steht dass du die Sonderkondition bei einer Erhöhung der BSSumme verlierst, und das wäre ja nicht in Deinem, meinem, unser aller Interesse. Auch müßte die BSKasse ihre Zustimmung zur Erhöhung geben (§ 8). Die würde sie dann bei unseren Kondis ganz sicherlich nicht geben.

  • Re: wüstenrot Durchhalter



    Also ich kann hier nur sagen, was bei mir war und was ich gemacht habe:
    Postwendend Bestätigung des Eingangs meiner Beschw durch die Ombudsstelle mit dem Hinweis, dass Würot aufgefordert (durch Ombuds) ist, binnen 4 Wochen auf meine Beschwerde zu antworten. Nach gut 2 Wochen Erhalt der Würot-Stellungnahme über Ombuds mit der Aufforderung an mich, binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen:
    Bleibe bei meiner Meinung, dass Kündigung ohne Rechtsgrund erfolgt ist, da kein Kündigungsreht aus den ABB ersichtlich, § 488 Abs. 3 greift nicht, erwarte weiterhin die Verzinsung meines BSGuthabens und ZinsGutschrift am Jahresende, andernfalls werde ich Zinsen einklagen.
    Seitdem "Still ruht der See". Solange kein Statement (allerdings nur über Ombuds) von Würot kommt oder auch kein Schlichterspruch, warte ich cool ab. Ich brauch das Geld nicht und bin jetzt bockig. Nilbergs letzte Meldung bezüglich LBS klang ja irgendwie richtungsweisend - aber ich weiss ja nicht ob Nilberg noch dabei ist ??? Melde Dich doch bite mal auf meine letzte Frage. Danke.
    Die Kündigung eines in der Ansparphase befindlichen Vertrages ist faktisch ausgeschlossen, aber bei denen weiss man nie, was die sich in "ihrer Not" so alles einfallen lassen.
    Haste schon wenigstens ne Eingangsbestätigung Deiner Beschwerde??
    Wenn nicht, würde ICH Ombuds sofort fragen, ob sie (die Ombudsstelle) bewußt auf Zeitgewinn spielt und als Handlanger von Würot fungiert.

  • wüstenrot Durchhalter


    Hallo nicora,
    Zitat Original geschrieben von nicora 14.07.2011
    Haste schon wenigstens ne Eingangsbestätigung Deiner Beschwerde??
    Wenn nicht, würde ICH Ombuds sofort fragen, ob sie (die Ombudsstelle) bewusst auf Zeitgewinn spielt und als Handlanger von Wüstenrot fungiert.


    Deinen Hinweis habe ich befolgt und am 15.07. bei der Ombudsstelle angerufen, hier hat man die Verzögerung mit der Urlaubszeit begründet. Postwendend haben wir am 16.07. die Eingangsbestätigung der Ombudsstelle erhalten.
    Vorsorglich haben wir der Kündigung von Wüstenrot zum 30.09.2011 nochmals widersprochen und nochmals unser Angebot, die Vorgehensweise nach § 2 Abs. 3 der ABB Tarif 7 zu lösen, erneuert.
    Bin gespannt wie es in der Angelegenheit weiter geht.


    Gruß an alle Durchhalter

  • Re: wüstenrot Durchhalter


    Zitat

    Original geschrieben von hgkg-felix
    Deinen Hinweis habe ich befolgt und am 15.07. bei der Ombudsstelle angerufen, hier hat man die Verzögerung mit der Urlaubszeit begründet. Postwendend haben wir am 16.07. die Eingangsbestätigung der Ombudsstelle erhalten.
    Gruß an alle Durchhalter


    Das mit der Urlaubszeit ist Quatsch, die Briefe sind im PC gespeichert, der Text ist standardisiert.
    Die arbeiten nur auf Zeit (für Wüstenrot) und fungieren als Vorteilsbeschaffer.
    Haben sie Dir wenigstens in dem Bestätigungsschreiben mitgeteilt, in welcher Zeit Wüstenrot zu antworten Hat? Wahrscheinlich nicht. lass es uns bitte wissen. Danke.

  • wüstenrot Durchhalter


    Zitat:
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    Original geschrieben von hgkg-felix
    Deinen Hinweis habe ich befolgt und am 15.07. bei der Ombudsstelle angerufen, hier hat man die Verzögerung mit der Urlaubszeit begründet. Postwendend haben wir am 16.07. die Eingangsbestätigung der Ombudsstelle erhalten.
    Gruß an alle Durchhalter


    Original geschrieben von nicora
    Haben sie Dir wenigstens in dem Bestätigungsschreiben mitgeteilt, in welcher Zeit Wüstenrot zu antworten Hat? Wahrscheinlich nicht. lass es uns bitte wissen. Danke.
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    Hallo nicora,
    ja, im Anschreiben hat die Kundenbeschwerdestelle geschrieben:
    Die Beschwerde muss zur Wahrung rechtlichen Gehörs der Bausparkasse zugeleitet werden, welche binnen vier Wochen eine Stellungnahme abgeben wird. Erst danach wird die Beschwerde der Ombudsfrau/dem Ombudsmann zur Entscheidung vorgelegt, §4Abs.2 Ombudsmann-Verfahrensordnung.


    Nicora: In wieweit arbeiten die nur auf Zeit (für Wüstenrot) und fungieren als Vorteilsbeschaffer?
    In der Ombudsmann-Verfahrensordnung unter
    § 7 Hemmung der Verjährung, gilt die Verjährung der Ansprüche des Beschwerdeführers für die Dauer des Schlichtungsverfahrens (Vorprüfungsverfahren und Schlichtung vor dem Ombudsmann) als gehemmt.


    Bitte las es mich wissen, Danke!!


    Gruß an alle Durchhalter

  • würde mich auch interessieren weshalb hier auf zeit gespielt wird. wem genau bringt das was?
    wenn, dann bringt das euch doch was, weshalb ihr auch diesen ganzen zirkus veranstaltet...

  • Vielleicht wartet Wüstenrot, bis alle "Freiwilligen" draußen sind und lässt die Angelegenheit für ein paar Renitente dann im Sande verlaufen. Wäre aus meiner Sicht jedenfalls die klügste Lösung.


    Auf einen öffentlichen Schlagabtausch in verschiedenen Medien ist man ganz sicher nicht aus, wenn die Zahl der Durchhalter überschaubar ist. ;)


    Frankie

  • 100% bin ich mit Frankie. Muß jetzt leider weg. Melde mich am Nachmittag oder frühen Abend wieder.

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