wüstenrot Durchhalter
Zitat:
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Original geschrieben von baristacrema (vom 29.06.)
habe heute eine Schlichtung der Ombudsstelle erhalten.
Fazit: überspart = Kündigungsrecht der Bausparkasse nach §488 BGB
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Hallo baristacrema,
was hast Du der Ombudsstelle geantwortet, oder hast Du die Kündigung angenommen?
Hallo nicora, nilberg, an alle Interessierten und „Durchhalter“ :
am 20.06.2011 haben wir unsere Beschwerde, gegen die von der Bausparkasse Wüstenrot ausgesprochenen Kündigungen bei der Ombudsstelle, eingereicht, bis dato haben wir (nach 2,5 Wochen) noch keine Antwort erhalten.
Meine Frage:
1.) Wie lange dauert in der Regel eine Antwort auf eine Beschwerde?
2.) Wir haben am 28.06.2011 ein Schreiben von Wüstenrot erhalten. Wüstenrot hält an einer Kündigung nach §488 Abs 3 BGB fest, dieser Kündigung von Wüstenrot haben wir bis dato noch nicht widersprochen, sollten wir das vorsorglich noch tun?
- Mit gleichem Schreiben teilt uns Wüstenrot mit, dass die Verträge zum 30.09. aufgelöst und nicht mehr verzinst werden.
Meine Frage:
Unsere Verträge sind als Bausparverträge weiterhin geführt und laufen jetzt bis zum 30.09. normal weiter, welchen Status haben denn eure Verträge, wenn ihr der Wüstenrot Kündigung widersprochen und ein Schlichtungsverfahren eingeleitet habt?
Eigentlich wollten wir die Verträge längerfristig fortführen, d.h. es bringt uns nicht viel weiter, wenn wir immer wieder nur die Kündigungsfrist etwas weiter hinausschieben.
Deshalb hatten wir der Ombudsstelle eine Schlichtung in der Einhaltung des § 2 Abs. 3 ABB Tarif 7, als für uns akzeptabel angeboten. Danach wird das Guthaben das die Bausparsumme übersteigt ununterbrochen weiter verzinst. Auf Wunsch des Baussparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden.
Das heißt für uns, alle Beträge die die Bausparsumme übersteigen werden in einen anderen noch besparten Vertrag gebucht, erst wenn auch dieser Vertrag aufgefüllt ist, wird ein neuer Vertrag abgeschlossen.
Das hat auch den Vorteil, der unverzinste Bonusbetrag wächst nicht so stark an.
Ist diese Vorgehensweise/Vergleich nicht auch für alle andern interessant, oder was spricht gegen diese Erfüllung der ABB Tarif 7?
PS: Gestern haben wir zu den noch in der Ansparphase befindlichen BSV von Wüstenrot ein "Angebot" erhalten. Wüstenrot verzichtet großzügigerweise auf 1% Kündigungsgebühr wenn wir das Kapital nehmen und den Vertrag auflösen, gleichzeitig sollen wir einen neuen BSV bei Wüstenrot abschließen. Wir haben Wüstenrot gebeten uns in Zukunft nicht mehr mit diesen "Angeboten" zu belästigen.
Hallo Nilberg
Du schreibst am 06.07. Wir können wohl davon ausgehen, dass dieses Forum auch von W. aufmerksam verfolgt wird.
Diese Vermutung habe ich auch, aber was soll es, trotzdem sollten wir nicht aufgeben.
Gruß an alle Durchhalter