Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Hallo nicora, nilberg, an alle Interessierten und „Durchhalter“ :


    - Angebot von Wüstenrot vom 25.05. (Eingang 30.05): Wir sollen damit einverstanden sein, dass unsere Bausparverträge zum 30.04.2011 geendet haben. Im Gegenzug zahlt Wüstenrot uns den Zinsertrag bis zum Ende der neuen Kündigungsfrist (31.08.2011). - Dieses Angebot befristet Wüstenrot bis zum 03.06.2011. (Das sind nur noch 3 Arbeitstage).
    - Auf dieses Angebot haben wir am 03.06. reagiert
    Zuerst haben wir uns beschwert, dass dieses "Angebot" nur 3 Arbeitstage Gültigkeit haben soll, Wüstenrot hat als Reaktionszeit für unser Schreiben vom 11.04. über 30 Arbeitstage benötigt. Wir haben der Kündigung ohne Rechtsgrund widersprochen und wie folgt argumentiert.
    a) Aus den ABB Tarif 7 ergibt sich kein Kündigungsrecht wegen übersparter Bausparverträge, im Gegenteil wird nach § 14 ABB Tarif 7 bei Nichtannahme der Zuteilung der Vertrag fortgesetzt und nach § 2 Abs. 3 ABB Tarif 7 das Guthaben ununterbrochen weiterverzinst. Auf Wunsch des Baussparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden.

  • Hallo nicora, nilberg, an alle Interessierten und „Durchhalter“ :


    Sorry, ich war noch nicht fertig, aus Versehen habe ich auf "Antworten" gedrückt.


    b) Die Vertragsbedingungen § 2 Abs. 3 ABB Tarif 7 wurden bei uns 2006 von Ihnen angewendet, auch bei anderen Kunden wurde ähnlich verfahren.
    (siehe Seite 10, Beitrag von Nilberg vom 19.02.2011, dies haben wir Wüstenrot nicht mitgeteilt)
    c) Unter Umständen akzeptieren wir, dass die Vertragsbedingungen § 2 Abs. 3 ABB Tarif 7 bei einigen unserer Verträge zur Anwendung kommen, d.h. wir wären bereit neue Verträge abzuschließen, in die dann die übersparten Guthaben eingebucht werden könnten.
    Unser Angebot aus E-Mail vom 14.11.2010: (Kunde.....) Um die in
    § 2 Abs.3 der ABB Tarif 7 zu erfüllen, beantragen wir, dass der in den betreffenden Verträgen die Bausparsumme übersteigender Betrag in den Vertrag Nr. ..... umgebucht wird, auch sollen in Zukunft alle die Beträge (Netto-Zinsen), die die Bausparsumme übersteigen in diesen Vertrag umgebucht werden, ist auch dieser Vertrag eines Tages voll, werden die Beträge in den Vertrag Nr. ..... umgebucht. Sind die bestehenden Verträge bis zur Bausparsumme aufgefüllt, werden wir einen neuen Bausparvertrag bei Wüstenrot abschließen.


    Ihre Anmerkung, dass die Ombudsstelle bereits mehrere Verfahren zu dem Thema zu Gunsten Wüstenrot entschieden hat, können wir nicht nachvollziehen, im Gegenteil wissen wir, dass es Wüstenrot untersagt wurde, dies zu behaupten. (Stand Mitte April 2011)
    Um das Verfahren abzukürzen, wäre es praktikabel, wenn Sie uns eine Kopie der Entscheidung der Ombudsstelle zu unseren bei Wüstenrot geführten IDEAL Bausparverträgen Tarif 7 zuschicken würden, sollte dies aus Datenschutzgründen nicht möglich sein, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen, wir werden dann ebenfalls umgehend bei der Ombudsstelle Beschwerde einlegen.


    Gegen die Beendigung unserer o.g. Bausparverträge zum 31.08.2011 legen wir hiermit vorsorglich Widerspruch ein.

    Zu diesem Schreiben haben wir bis dato von Wüstenrot keine Antwort erhalten, verschickt haben wir das Schreiben in einem Wüstenrot- Kuvert (unfrei)

  • Nö, selbstverständlich.


    Ich habe in einer Schreibtischschublade inzwischen eine Sammlung von Freiumschägen sämtlicher Vertragspartner (meist aus Werbeaktionen) ... für den Fall, dass ich ihnen mal was mitteilen muss. :p


    Liegen gleich neben den Briefmarken ...


    Frankie

  • Den Stapel habe ich auch und nutze ihn auch fleißig. :D
    Nur in so einem brisanten Fall, wo es möglicherweise später noch darauf ankommen könnte, wer was wann erhalten hat, hätte ich das nicht so gemacht.

  • Hallo nicora, nilberg, an alle Interessierten und „Durchhalter“,


    da wir zu unserem Schreiben vom 03.06. bis dato von Wüstenrot keine Antwort erhalten haben, (auch keine Eingangsbestätigung von Wüstenrot) möchten wir vorsichtshalber auch bei der Ombudsstelle Beschwerde einlegen.


    Verband der privaten Bausparkassen e.V.
    Kundenbeschwerdestelle
    Postfach 30 30 79


    10730 Berlin


    Meine Frage welche Unterlagen habt ihr bei der Ombudsstelle eingereicht?
    - Anschreiben => Beschwerde über das Vorgehen der Bausparkasse Wüstenrot, mit der Forderung an die BSK, den gültigen Vertrag nach ABB Tarif 7 zu erfüllen, evtl. kann uns jemand weitere Stichpunkte und Argumente nennen, Danke!!
    - Kopie der Vertragsunterlagen mit den ABB Tarif 7
    - Kopie des Kündigungsschreibens von Wüstenrot, bei uns vom 25.05.2011
    - Kopie des Widerspruchs zur beabsichtigten Kündigung bei uns vom 02.06.2011
    - Fehlen noch Unterlagen?
    Bitte einen der "Durchhalter" um Info, Danke!!

  • Hallo hgkg-felix,


    ich denke dass Du alle Unterlagen genannt hast.Falls Du noch nicht geschrieben hast, bitte ich um folgendes:
    Da Wüstenrot Dir gegenüber behauptet hat, dass die Ombudsstelle bereits mehrere Verfahren zu Gunsten Wüstenrot, nicht irgendwelchen anderen aus der Vergangenheit, entschieden hat, bitte in Deinem Anschreiben an Ombuds darum, dies zu bestätigen und um Übersendung des entsprechenden Schlichterspruchs (ohne Datenschutz-Gelaber usw., einfach verlangen).
    Bei der Gelegenheit Frage an Rosine: Hast Du schriftlich bei der Ombudsstelle angefragt, ob es Schlichtungssprüche für Wüstenrot-Verträge gibt? Wenn noch nicht, würdest Du dies bitte schnellstens tun? Melde dich bitte.

  • Hallo nicora, nilberg, baristacrema, an alle „Durchhalter“,


    zu unserem Schreiben vom 03.06. an Wüstenrot haben wir heute eine Antwort von Wüstenrot erhalten.
    - Wüstenrot hat registriert, dass wir mit dem Angebot von Wüstenrot vom 25.05.11 (siehe unseren Beitrag im Forum vom 14.06.2011) nicht einverstanden sind und deshalb unsere Bausparverträge wieder eingerichtet. Unsere Verträge werden vorerst weitergeführt.
    (auch weiter verzinst)
    - Wüstenrot schreibt weiter: Ihrer Ansicht nach ergibt sich aus der ABB des Tarifs 7 kein Kündigungsrecht. Der § 14 ist für Sie eine dem entgegenstehende Aussage.
    (Dazu von uns eine Bemerkung: § 14 ABB Tarif 7, bei Nichtannahme der Zuteilung wird der Vertrag fortgesetzt, hat man erwähnt. Den § 2 Abs. 3 ABB Tarif 7, wird das Guthaben ununterbrochen weiter verzinst. Auf Wunsch des Baussparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden, hat man "bewusst" außen vor gelassen.)
    - Wüstenrot schreibt weiter: Der aufgeführte § steht unserer Kündigung nicht entgegen. Die ABB sind immer im Zusammenhang mit dem eigentlichen Zweck des Bausparens zu sehen: einen Darlehensanspruch für wohnwirtschaftliche Zwecke zu erhalten. Dieser Vertragszweck ist bei unseren Verträgen nicht mehr gegeben.
    Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest. Aus diesem Grund kündigen wir nach § 488 Abs.3 BGB zum 30.09.2011. Wir lösen Ihre Verträge auf. Das Guthaben wird dann nicht mehr verzinst.
    - Wüstenrot schreibt weiter: Sie möchten von uns bisherige Entscheidungen der Ombudsstelle zu diesem Thema erhalten. Diese dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht zusenden. Es steht Ihnen frei sich selbst an die Ombudstelle zu wenden.


    Ja, wir haben in der Zwischenzeit unsere Unterlagen an die Ombudsstelle geschickt, bisher noch keine Reaktion.
    Unser Schlichtungsangebot aus E-Mail vom 14.11.2010: Um die Übersparung zu verhindern, beantragen wir, wie in § 2 Abs.3 der ABB Tarif 7 geregelt, dass der in den betreffenden Verträgen die Bausparsumme übersteigender Betrag in den Vertrag Nr. ..... umgebucht wird, auch sollen in Zukunft alle die Beträge (Netto-Zinsen), die die Bausparsumme übersteigen in diesen Vertrag umgebucht werden, ist auch dieser Vertrag eines Tages voll, werden die Beträge in den Vertrag Nr. ..... umgebucht. Sind die bestehenden Verträge bis zur Bausparsumme aufgefüllt, werden wir einen neuen Bausparvertrag bei Wüstenrot abschließen.
    Diese Praxis hat man bei uns 2006 schon einmal durchgeführt, damals konnte man die Maßnahme nicht erklären, auch war damals nie eine Argumentation hinsichtlich des $ 488 Abs. BGB. Auch bei Nilberg wurde diese Maßnahme ebenfalls durchgeführt, deshalb sind wir der Auffassung, dass Wüstenrot nach diesem in den ABB Tarif 7 geregeltem Verfahren die Buchungen durchführen muss, somit wäre eine Übersparung für die Zukunft ausgeschlossen.

  • habe heute eine Schlichtung der Ombudsstelle erhalten.
    Fazit: überspart = Kündigungsrecht der Bausparkasse nach §488 BGB

  • Hallo hgkg-felix und alle anderen,
    hier mal ein Zwischenbericht.
    Ich habe jetzt herausgefunden, dass es einen Kommentar zur Kündigungsmöglichkeit von Bausparverträgen für die Bausparkasen gibt. Dieser Kommentar ist Wüstenrot bekannt und wird von ihr auch stellenweise zitiert, natütlich nur die Passagen, die nicht für W’rot negativ sind. Der Schlichterspruch, der vor einigen Jahren im Falle BHW ergangen ist und dann nacheinander anderen BSKassen als „Vorlage“ diente, beinhaltet ebenfalls Passagen aus diesem Kommentar, natürlich ebenfalls nur die „unschädlichen“ für die BSKassen!
    Danach dürfte allen Beteiligten, also auch der damaligen und der momentan tätigen Ombudsstelle (durch mein Schreiben in Kenntnis gesetzt) klar sein, dass es nie eine Kündigungsmöglichkeit nach § 488 Abs. 3 BGB für die BSKassen gab und gibt!!! Wüstenrot bestreitet dies in ihrer Stellungnahme zu meinen Ausführungen immer noch (zum 2. Mal, was soll sie auch anderes machen) und bittet nun die Ombudsstelle um einen Schlichtungsspruch. Wenn Ihr also auf Eure Beschwerde an die Ombudsstelle eine Stellungnahme von Wüstenrot erhaltet – egal was W’rot behauptet oder wie sie reagiert - , empfehle ich in der Antwort zu schreiben, dass eine Kündigung nach § 488 Abs. 3 ausgeschlossen ist. Als Beweis nennt Ihr dann den Kommentar von Professor Dr. Peter O. Mülbert und Benedikt Schmitz, abgedruckt in der Festschrift für Norbert Horn, erschienen im Verlag de Gruyter. Auch darauf hinweisen, dass sowohl Wüstenrot als auch der Ombudsstelle dieser Kommentar bekannt ist und sie daraus weitere Einzelheiten entnehmen können.
    Da ich in einem meiner letzten Briefe an die Ombuds nach einer evtl übergeordneten bzw. vorgesetzten Stelle für die Ombuds fragte, kam prompt die Mitteilung, ob ich denn überhaupt noch einen Schlichtungsspruch begehre, wenn ich offensichtlich an der Vorgehenseise der Ombudsstelle Zweifel hege. Ich habe dann am 22.06. mitgeteilt, dass ich selbstverständlich einen Schlichterspruch begehre, da ich den Schlichtungsspruch aus der Vergangenheit für recht dubios und parteiisch halte. Gleichzeitig bat ich um Mitteilung, ob es schon einen Schlichterspruch für W’rot-Verträge gibt und wenn nein, warum W’rot dies immer noch trotz Untersagung durch die Ombudsstelle tun darf, und wenn ja, mögen sie mir bitte eine Kopie übersenden. Bis heute noch keine Antwort.
    Also hgkg-felix und alle anderen: Reicht Beschwerde bei den Ombuds ein, wenn bereits geschehen, bittet um Auskunft, ob es schon einen Schlichterspruch für W’rot-Verträge gibt, wenn ja, bittet um Übersendung einer Kopie. Wir müssen unsere Kräfte bündeln und mehr miteinander kommunizieren. Die wollen uns verschaukeln und arbeiten nur auf Zeitgewinn.
    Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.

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