Hallo nicora, nilberg, an alle Interessierten und „Durchhalter“ :
Am 21.04.2011 hatten wir folgenden Text im Forum platziert:
Bis dato haben wir offiziell von W+W kein Kündigungsschreiben erhalten, wir erwarten,
dass wir eine Vertragskündigung zumindest per Einwurfeinschreiben erhalten und nicht
wie hier im Forum beschrieben, als formlose Ankündigung mit einem "tollen" Ersatzangebot
2,5% für ein Jahr als Festgeld, deshalb bestand für uns keine Veranlassung einen Widerspruch
zur Kündigung einzulegen und deshalb ist für uns der Kündigungstermin zum 30.04.11 nicht
relevant.
Weil wir auf die angebliche Kündigung nicht reagiert haben, hat W+W uns jetzt angeschrieben, in dem Schreiben teilt uns W+W mit, dass die Guthaben nur bis zum 30.04.11 verzinst werden, auch war hier ein Kontoauszug als Endabrechnung zum 30.04.11 anbei.
Auch dieses Anschreiben verstehen wir nicht als Kündigung, hier ist lediglich davon die Rede, dass die Guthaben nach dem 30.04.11 nicht mehr verzinst werden, dies ist ein eindeutiger Vertragsbruch. (ABB Tarif 7 §2 Abs.3)
Jetzt ( am 11.04.2011) habe ich W+W ein Einwurfeinschreiben geschickt.
Zu diesem Einwurfeinschreiben vom 11.04.2011 haben wir jetzt eine Antwort von Wüstenrot erhalten.
- Wüstenrot entschuldigt sich für die lange Bearbeitungszeit (vom 11.04.-26.05.2011)
- Die rechtliche Grundlage zur Kündigung der BSV ist § 488 Abs.3 BGB
- Von der Ombudsstelle sind bereits mehrere Verfahren zum gleichen Thema zu Gunsten wüstenrot entschieden worden. Wüstenrot stellt uns frei sich direkt an die Ombudsstelle zu wenden.
- Wüstenrot schreibt: Sie möchten, dass wir Ihre Verträge weiter führen und verzinsen. Das ist nicht möglich.
-Wüstenrot bietet uns folgendes an:
Wir sollen damit einverstanden sein, dass unsere Bausparverträge zum 30.04.2011 geendet haben. Im Gegenzug zahlt Wüstenrot uns den Zinsertrag bis zum Ende der neuen Kündigungsfrist (31.08.2011)
- Dieses Angebot befristet Wüstenrot bis zum 03.06.2011. (Das sind nur noch 3 Arbeitstage)
Die Frage: Was sollen wir unternehmen? Gibt es denn tatsächlich Entscheidungen der Ombudsstelle zu Gunsten von Wüstenrot? Oder ist das alles nur ein "weich kochen" der letzten Rebellen? Wir haben unsere Unterlagen noch nicht an die Ombudsstelle weiter gegeben.
Wir haben wüstenrot mehrfach aufgefordert, sich an den § 2 Abs. 3 Bausparsumme zu halten.
Beträge, die die Bausparsumme übersteigen, werden für die Verzinsung zunächst wie Bausparguthaben behandelt, auf Wunsch des Bausparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden.
Genau dieses Verfahren wurde von wüstenrot bei uns 2006 einmal durchgeführt, auch bei Nilberg wurde diese Praxis durchgezogen (Beitrag Nilberg vom 19.02.2011) Wüstenrot hat bis dato auf unsere Forderung nicht ein einziges mal reagiert. Wir werden Wüstenrot nochmals anschreiben und um Fristverlängerung bitten.