Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Hallo nicora, nilberg, an alle Interessierten und „Durchhalter“ :
    Am 21.04.2011 hatten wir folgenden Text im Forum platziert:


    Bis dato haben wir offiziell von W+W kein Kündigungsschreiben erhalten, wir erwarten,
    dass wir eine Vertragskündigung zumindest per Einwurfeinschreiben erhalten und nicht
    wie hier im Forum beschrieben, als formlose Ankündigung mit einem "tollen" Ersatzangebot
    2,5% für ein Jahr als Festgeld, deshalb bestand für uns keine Veranlassung einen Widerspruch
    zur Kündigung einzulegen und deshalb ist für uns der Kündigungstermin zum 30.04.11 nicht
    relevant.
    Weil wir auf die angebliche Kündigung nicht reagiert haben, hat W+W uns jetzt angeschrieben, in dem Schreiben teilt uns W+W mit, dass die Guthaben nur bis zum 30.04.11 verzinst werden, auch war hier ein Kontoauszug als Endabrechnung zum 30.04.11 anbei.
    Auch dieses Anschreiben verstehen wir nicht als Kündigung, hier ist lediglich davon die Rede, dass die Guthaben nach dem 30.04.11 nicht mehr verzinst werden, dies ist ein eindeutiger Vertragsbruch. (ABB Tarif 7 §2 Abs.3)
    Jetzt ( am 11.04.2011) habe ich W+W ein Einwurfeinschreiben geschickt.


    Zu diesem Einwurfeinschreiben vom 11.04.2011 haben wir jetzt eine Antwort von Wüstenrot erhalten.
    - Wüstenrot entschuldigt sich für die lange Bearbeitungszeit (vom 11.04.-26.05.2011)
    - Die rechtliche Grundlage zur Kündigung der BSV ist § 488 Abs.3 BGB
    - Von der Ombudsstelle sind bereits mehrere Verfahren zum gleichen Thema zu Gunsten wüstenrot entschieden worden. Wüstenrot stellt uns frei sich direkt an die Ombudsstelle zu wenden.
    - Wüstenrot schreibt: Sie möchten, dass wir Ihre Verträge weiter führen und verzinsen. Das ist nicht möglich.
    -Wüstenrot bietet uns folgendes an:
    Wir sollen damit einverstanden sein, dass unsere Bausparverträge zum 30.04.2011 geendet haben. Im Gegenzug zahlt Wüstenrot uns den Zinsertrag bis zum Ende der neuen Kündigungsfrist (31.08.2011)
    - Dieses Angebot befristet Wüstenrot bis zum 03.06.2011. (Das sind nur noch 3 Arbeitstage)
    Die Frage: Was sollen wir unternehmen? Gibt es denn tatsächlich Entscheidungen der Ombudsstelle zu Gunsten von Wüstenrot? Oder ist das alles nur ein "weich kochen" der letzten Rebellen? Wir haben unsere Unterlagen noch nicht an die Ombudsstelle weiter gegeben.
    Wir haben wüstenrot mehrfach aufgefordert, sich an den § 2 Abs. 3 Bausparsumme zu halten.
    Beträge, die die Bausparsumme übersteigen, werden für die Verzinsung zunächst wie Bausparguthaben behandelt, auf Wunsch des Bausparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden.
    Genau dieses Verfahren wurde von wüstenrot bei uns 2006 einmal durchgeführt, auch bei Nilberg wurde diese Praxis durchgezogen (Beitrag Nilberg vom 19.02.2011) Wüstenrot hat bis dato auf unsere Forderung nicht ein einziges mal reagiert. Wir werden Wüstenrot nochmals anschreiben und um Fristverlängerung bitten.

  • Hallo hgkg-felix und alle anderen Mitstreiter,


    wie bereits unter dem 25.05. gesagt, hab ich mich intensiv mit der Angelegenheit befasst und bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass der §488 Abs. 3 absolut nicht greift. Wenn überhaupt, dann nur §489 Abs1,2 = 10 Jahre nach vollständigem Erhalt des Darlehens mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Schaut Euch den § im Internet an !!!!
    Ich bin kein Jurist, aber warum solltest Du Wüstenrot eingestehen, dass Dein Vertrag zum Ende April beendet war, wenn angeblich die rechtliche Grundlage zur Kündigung der BSV der § 488 Abs.3 BGB ist ??!!??! Warum dieser Zeitdruck?? Mekste wat ??? Die wollen ködern, damit sie rauskommen aus der Nummer. Denn wenn ich Recht haben sollte, müssen sie den Vertrag fortführen bis die 10 Jahre um sind und können dann erst mit 6 Monaten Frist kündigen. Außerdem denke ich geht es um viel mehr: Sollte ich Recht haben, wären alle jetzigen Kündigungen und die in den letzten Jahren ergangenen Kündigungen nach §488, Abs. 3 aufgrund der (dubiosen) Schlichtungssprüche div. Priv. Bausparkassen rechtswidrig und ungültig. Daraus könnten sich wiederum entsprechende Schadensersatzansprüche für die Gekündigten ergeben, die zugegebenermaßen sicherlich schwer nachzuweisen wären. Ganz klar, die wollen nicht den §489 !!!!!


    Ich bin wie gesagt kein Jurist, kann Dir aber sagen, was ich machen würde:
    1. Sofort, am besten heute noch ein Schreiben an W’rot mit der Bitte um Übersendung der/des (angeblichen) Schlichtungsspruchs/sprüche !!!!


    2. Sofort, am besten heute noch ein Schreiben an Ombudsstelle mit der Bitte um Bestätigung, dass bereits von der Ombudsstelle mehrere Verfahren zum gleichen Thema zu Gunsten Wüstenrots entschieden wurden, falls ja um Kopie dieser Schlichtungssprüche bitten!.


    Verband der privaten Bausparkassen e.V.
    Kundenbeschwerdestelle
    Postfach 30 30 79


    10730 Berlin



    Angesichts des sich abzeichnenden Skandals befürchte ich, dass die uns verschaukeln wollen. Antworten nach 1. und 2. würden uns sicherlich ein Stück weiter bringen. Falls Antworten kommen, bitte sofort einstellen.


    Ich hatte ja mit W’rot über die Ombudsstelle Schriftwechsel und klar dargelegt, dass W`rot nicht nach §488 Abs. 3 kündigen darf, sondern nur nach §489 Abs1,2 , also 10 Jahre nach Empfang des vollständigen Darlehens (Darlehen = Spareinzahlungen) mit 6 Monaten Kündigungsfrist. Daraufhin hat W’rot meine Ausführungen völlig ignoriert und gegenüber Ombudsstelle ganz frech behauptet, ich würde verlangen, dass W’rot (sinngemäß) lebenslang nicht kündigen dürfte!!! Frechheit !!
    Heute hab ich über Ombuds geantwortet, dass nach wie vor die Kündigung nach §488 Abs. 3 rechtswidrig ist und ich ohne Kündigung nach §489 davon ausgehe, dass der Vertrag weiterhin besteht und ich am Jahresende die Zinsgutschrift erwarte und bereit bin diese Zinsen auch einzuklagen.

  • Kündigung Bausparvertrag W&W


    An die restlichen Durchhalter,
    zunächst will ich sagen, dass mir die Ombudsstelle geantwortet hat und mir die Antwort von Wüstenrot zugeleitet hat, das ich nun innerhalb von 14 Tagen kommentieren soll. Diese Verfahrensweise ist mir nicht ganz klar. In meinem Widerspruchsschreiben an die O-stelle habe ich schon alle Punkte aufgeführt, die meines Erachtens dafür sprechen, dass Wüstenrot diese Kündigung zu Unrecht ausgesprochen hat und vertragsbrüchig geworden ist, unabhängig von der Tatsache, ob nun der § 488 oder 489 BGB greift. Kann dies auf eine Hinhaltetechnik nindeuten?


    Im übrigen hatte ich schon in einem früheren Beitrag auf den § 489 hingewiesen.


    In den nächsten Tagen werde ich die Stellungnahme von Wüstenrot beantworten.


    Gruss an alle Verbliebenen. Es wäre auch interessant zu erfahren, ob es mehr als fünf sind.

    Nilberg6872

  • von meiner Seite nichts neues. Außer §24 ABB, wonach bei Schreiben wie Kündigung die Schriftform einzuhalten ist (so meine Interpretation).

  • Re: Kündigung Bausparvertrag W&W


    Zitat

    Original geschrieben von Nilberg
    An die restlichen Durchhalter,
    ...... Diese Verfahrensweise ist mir nicht ganz klar......


    In den nächsten Tagen werde ich die Stellungnahme von Wüstenrot beantworten.


    Wie argumentiert denn W'rot und was ist denn aus der Stellungnahme von W'rot zu entnehmen ?


    Ist denn W'rot auf Deine Argumentation überhaupt eingegangen ??

  • Wo ist eigentlich muellej abgeblieben?


    Der hat doch angeblich schon vor einigen Monaten Beschwerde bei den Ombuds eingelegt ?!


    U-Boot ?

  • Also zu eurer Info:
    Ich habe auch der Kündigung und dann der Beendigung des Bausparvertrags widersprochen, hatte aber erst mal keine Beschwerde bei der Ombudstelle eingelegt, weil ich dachte, das hat keinen Sinn. Aber per email hab ich bei der Ombudstelle nachgefragt, ob es zutrifft, dass die Ombudsstelle die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt habe. Bekam keine Antwort. Dann habe ich angerufen und das gleiche gefragt. Die Dame am Telefon sagte mir, jeder Fall liege anders, und ich sollte doch auf jeden Fall Beschwerde einlegen, kostet ja nichts. Ich doch, es kostet mich Zinsen, die ich woanders in der Zeit bekäme. Sie meinte daraufhin, ich könnte mir ja auch mein Guthaben auszahlen lassen, und wenn meiner Beschwerde stattgegeben wird, die Auszahlung rückabwickeln lassen. Der Bausparvertrag müsse dann weiterverzinst werden. Aber zur Sicherheit solle ich zuerst die Beschwerde einreichen. Interessanter Gedanke, aber ich hab da so meine Zweifel, ob das funktionieren kann, was meint ihr dazu??


    Inzwischen habe ich die Beschwerde bei der Ombudsstelle eingereicht und bestätigt bekommen.


    Danach kam dann per email folgende Antwort von der Ombudsstelle auf meine mail von ewig lange her:


    .....Allerdings können wir Ihnen mitteilen, dass die Ombudsleute im Rahmen des Ombudsverfahrens der privaten Bausparkassen in einer Vielzahl von Fällen entschieden haben, dass eine Bausparkasse einen in Höhe der Bausparsumme oder darüber hinaus angesparten Bausparvertrag nach § 488 Abs. 3 BGB mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann, sofern hierdurch nicht der Anspruch des Bausparers auf Gewährung des Bauspardarlehens vereitelt wird. .....


    Fühl mich ja jetzt ein klein wenig verarscht.
    :mad:

  • Warum verarscht?


    Diese Rechtsansicht entspricht doch der ständigen Spruchpraxis der Ombusstelle.


    Nur gibt es halt Bausparverträge mit einer anderen Sachlage ... die dann möglicherweise auch eine andere Rechtslage induziert. Von daher kann es eine pauschale Aussage zur Wirksamkeit einer Kündigung nicht geben. Jeder Einzelfall muss daher gesondert beurteilt werden.


    So hatte ich aus diesen (schon bei Vertragsabschluss erkennbaren) Gründen nie einen Bausparvertrag überspart, damit stets ein Restanspruch auf ein Darlehen verbleibt. Und schon haben wir einen ganz anders zu beurteilenden Fall.


    Wer einen Bausparvertrag überspart, hat das System schon im Ansatz nicht verstanden. Durch eine Übersparung entfällt m.E. sogar die gesamte Geschäftsgrundlage.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Rosine
    ich könnte mir ja auch mein Guthaben auszahlen lassen, und wenn meiner Beschwerde stattgegeben wird, die Auszahlung rückabwickeln lassen. Der Bausparvertrag müsse dann weiterverzinst werden. Aber zur Sicherheit solle ich zuerst die Beschwerde einreichen. Interessanter Gedanke, aber ich hab da so meine Zweifel, ob das funktionieren kann, was meint ihr dazu??


    Ich bezweifel, dass die Auszahlung später nicht als Zustimmung gewertet wird... Andererseits läuft die Zeit zu gunsten von Wüstenrot

  • Hallöle Leute,


    bin gerade reingeschneit und lese Eure Mitteilungen. Zunächst zu Rosine:
    Ich denke schon, das Du bei Auszahlung raus bist, mit der Rückabwicklung wird das garantiert nix. Die Auszahlung käme sicherlich einer Einwilligung zur Beendigung gleich. Warum bietet Wüstenrot dem „hgkg-felix“ (Seite 13, unter dem 30. Mai) folgendes an, Zitat: -
    Wüstenrot bietet uns folgendes an: Wir sollen damit einverstanden sein, dass unsere Bausparverträge zum 30.04.2011 geendet haben. Im Gegenzug zahlt Wüstenrot uns den Zinsertrag bis zum Ende der neuen Kündigungsfrist (31.08.2011). - Dieses Angebot befristet Wüstenrot bis zum 03.06.2011. (Das sind nur noch 3 Arbeitstage).
    Wenn die Kündigung rechtens wäre, bräuchten sie nicht diese Erklärung!!!!!!
    Mich würde mal interessieren wie die Dame bei den Ombuds heißt und noch viel wichtiger ist folgende Antwort: Gibt es einen Schlichtungsspruch zu gekündigten Wüstenrotverträgen??? Wüstenrot hat bei mir auch damit argumentiert, daraufhin hat mir die Ombudsstelle bestätigt, dass es noch keinen Schiedsspruch zu gekündigten Wüstenrot-Verträgen gibt und die Ombudsstelle hat Wüstenrot untersagt, dies weiterhin zu behaupten. Es ist inzwischen Zeit vergangen, darum nochmals Rosine: Ergründe bitte den Namen der Dame und frage nach, ob es schon einen Schiedsspruch zu gekündigten Wüstenrot-Verträgen gibt!!!!!!! Am besten schriftlich.
    Und nun zu hgkg-felix:
    Hast Du denn nun (wie am 30.05. von mir vorgeschlagen) bei Wüstenrot und der Ombudsstelle um Kopien der angeblichen Schlichtungssprüche zu Wüstenrot-Verträgen gebeten???
    Abschließend folgender Hinweis: Ich hab unter dem 30. Mai über Ombudsstelle an Wüstenrot geantwortet, dass ich nach wie vor die Kündigung nach §488 Abs. 3 für rechtswidrig halte und ich ohne rechtmäßige Kündigung davon ausgehe, dass der Vertrag weiterhin besteht und ich am Jahresende die Zinsgutschrift erwarte und bereit bin diese Zinsen auch einzuklagen.

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