Hallo Nilberg,
auch mir hat die Ombudsstelle mitgeteilt, dass man Wüstenrot meine Beschwerde zusendet
und Wüstenrot dann 4 Wochen zur Stellungnahme hat.
Unter dem 02.02.2011 hat „muellej“ auf Seite 8 dieses Forums kundgetan, die Ombudsstelle eingeschaltet zu haben. Nach Adam Riese wären das dann inzwischen schon 3 x 4 Wochen !!!
Für mich stellen sich nun folgende Fragen: Hat muellej tatsächlich Beschwerde bei der Ombudsstelle eingelegt, und wenn ja, wann genau. Hat er irgend eine Nachricht von Wüstenrot oder Ombuds erhalten? Vielleicht könnte „muellej“ im Interesse aller mal mitteilen, was sich inzwischen getan hat und ob er bereit ist, bei der Ombuds nochmals ernsthaft nachzufragen.
Sieht mir alles nach "Zeitschinderei" aus.
Vielleicht kann sich ja mal jemand aus diesem Kreis - der sich noch nicht bei den Ombuds beschwert hat - bei der Bafin beschweren !!
Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge
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Hallo Nicora,
ich hatte auf Seite 12 schon darauf hingewiesen, dass ich mich an Bafin gewandt, aber eine abschlaegige Antwort erhalten habe. Daraufhin habe ich analoge Unterlagen an die Ombudsstelle geschickt. Bafin fuehlt sich offensichtlich nicht zustaendig. Werde in Kuerze wieder in Deutschland sein und die von der Pruefungsstelle der Ombudsstelle nachgeforderten Unterlagen nachreichen. -
Hallo Nilberg,
bevor die Ombudsstelle nicht alle gewünschten Unterlagen von Dir hat, wird sie auch nicht Wüstenrot mit einer Frist von 4 Wochen zur Stellungnahme auffordern.
Deshalb wäre es für uns alle höchst interessant, was uns muellej berichten könnte. -
Hallo,
gibts bei euch was neues? Die Ombudsstelle fordert mich zur Stellungnahme auf. -
Hallo batistacrema,
was heißt: zur Stellungnahme aufgefordert? Bitte etwas konkreter. Danke. Ich selbst habe meine Unterlagen der Ombusstelle zugeleitet, aber noch keine Rückmeldung erhalten. -
Naja, die Wüstenrot Bspk. hat mit §488 BGB argumentiert (Vertrag sei kündbar mit einer Frist von 3 Monaten). Innerhalb von 14 Tagen kann ich mich dazu äußern.
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Zitat
Original geschrieben von Nilberg
Hallo batistacrema,
. . . . . . Ich selbst habe meine Unterlagen der Ombusstelle zugeleitet, aber noch keine Rückmeldung erhalten.Wann hast Du denn genau Deine Unterlagen eingereicht?
Ich hab am 11. April Beschwerde eingereicht, hatte daraufhin schon am 3. Mai über die Ombudsstelle Stellungnahme von W'rot auf dem Tisch und habe dann am 12. Mai wiederum (man gab mir 14 Tage) dagegen argumentiert. Wenn die Ombuds nun W'rot ebenfalls nur 14 Tage Frist eingeräumt haben, müßte ja in den nächsten Tagen die Antwort von W'rot vorliegen. Bin ja mal gespannt, wie sie auf meinen "Knaller" reagieren. -
In Beantwortung des letzten Eintrages.
Meine Unterlagen hatte ich am 14. April eingereicht. Die vorgeschaltete Aufbereitungsstelle forderte mich dann aber auf noch die Bausparurkunden nachzureichen, bevor sie die gesamten Unterlagen gemäß Verfahrensordnung an die Ombudsstelle weiterreichen könnte. Nach Beendigung meines Spanienaufenthaltes habe ich dies dann am 09.05.11 machen können. Außerdem verlangten sie noch eine Bescheinigung, dass ich keine weitere Schlichtungsstelle etc. eingeschaltet habe.
Dies ist der jetzige Stand.
Mich würde der Inhalt Deines "Knallers" interessieren. Die Argumente sind doch sicher auch für die noch verbliebenen Bausparer interessant.
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Hallo Nilberg und alle anderen Betroffenen und Interessierten,
Ich habe mich intensiv mit der Angelegenheit befasst. Die Behauptungen von W’rot waren für mich nicht immer nachvollziehbar. Auch hat mir die „10-Jahresfrist“ im Kündigungsschreiben keine Ruhe gegeben. Konnte damit nichts anfangen. Hab mir den Schlichterspruch der LBS und einen Schlichterspruch der Ombudsleute für die privaten BSKassen beschafft, recherchiert, gelesen, zwischen den Zeilen gelesen und §§ gewälzt.
Um es ganz kurz zu machen: Meiner Meinung nach kann Wüstenrot den Vertrag kündigen, aber nicht nach § 488 Abs 3 BGB, sondern nach §489 Abs1,2 BGB. ((Nach 10 Jahren mit 6-monatiger Frist))
Bin gespannt wie es weitergeht. -
Zitat
Original geschrieben von hgkg-felix
Hallo nicora, an alle Interessierten und „Durchhalter“ :wir haben den gleichen Brief erhalten, habe Widerspruch eingelegt.
Bis dato haben wir offiziell von W+W kein Kündigungsschreiben erhalten, wir erwarten,
dass wir eine Vertragskündigung zumindest per Einwurfeinschreiben erhalten und nicht
wie hier im Forum beschrieben, als formlose Ankündigung mit einem "tollen" Ersatzangebot
2,5% für ein Jahr als Festgeld, deshalb bestand für uns keine Veranlassung einen Widerspruch
zur Kündigung einzulegen und deshalb ist für uns der Kündigungstermin zum 30.04.11 nicht
relevant.
Weil wir auf die angebliche Kündigung nicht reagiert haben, hat W+W uns jetzt angeschrieben, in dem Schreiben teilt uns W+W mit, dass die Guthaben nur bis zum 30.04.11 verzinst werden, auch war hier ein Kontoauszug als Endabrechnung zum 30.04.11 anbei.
Auch dieses Anschreiben verstehen wir nicht als Kündigung, hier ist lediglich davon die Rede, dass die Guthaben nach dem 30.04.11 nicht mehr verzinst werden, dies ist ein eindeutiger Vertragsbruch. (ABB Tarif 7 §2 Abs.3)Jetzt habe ich W+W ein Einwurfeinschreiben geschickt.
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