@ Rosine:
für 1) und 2) ist es nicht zu spät!! Falls jemand einen alten Vertrag hat, der
a) 2004 oder später erhöht wurde
b) irgenwann mal übertragen wurde
sollte er sofort der Kündigung widersprechen!!
Zu a) weil die Bindungsfrist von 7 Jahren seit der Erhöhung noch nicht abgelaufen ist
zu b) weil durch die Übertragung der BsV die Aufwendungen des Vorbesitzers unbefristet zweckgebunden sind und durch die Kündigung erhebliche Nachteile entstehen, da keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurde !
zu 3) durch eine Abtretung des Bsv kann eine Kündigung nicht erfolgen und die Verzinsung zum 30.4.2011 darf nicht beendet werden, da ja der Vertrag "Eigentum" des Abtretungsgläubigers geworden ist. Kenne Fälle, die haben die Abtretung schon seit Jahren drin und haben erst gar keine Kündigung bekommen!!
Einen Anwalt einschalten dürfte keinen Erfolg haben, außer zusätzliche Kosten. Dann lieber raus und zur anderen Bausparkasse gehen....und Wüstenrot noch einen bitterbösen Abschiedsbrief schreiben, zumal sie damals diesen Tarif 7 als RENDITE-PROGRAMM oder HOCHZINS-TARIF angepriesen und verkauft hat und nicht als Darlehens-Tarif..!!!