Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Das den Ombudsleuten eine gewisse Skepsis gegenübersteht, kann ich noch nachvollziehen, auch wenn ich es für letztlich unberechtigt halte. Wenn aber der Gang zum Anwalt als sinnlos abgetan wird, da es sich ja eh um ein Komplott handele, dann finde ich das merkwürdig. Was erwartet Ihr denn als Antwort auf Eure Beschwerden? Nicht ernsthaft, dass die auch so angenommen werden wie sie sind oder? Ein Anwalt könnte Euch tatsächliche Erfolgsaussichten nennen zu einem Gang vor ein Gericht. Eine Einschätzung der Rechtslage. Und mal angenommen, der Fall geht vor Gericht, dann wird ein Richter nicht den großen Kontext beurteilen, wer da wen mit welchen Geldern subventioniert und danach sein Urteil ausrichten, sondern die Paragraphen und Rechtslage entprechend zu werten haben und das entsprechend tun. Die Justiz hat nun wirklich nichts damit zu tun. Zweifelst Du so sehr am deutschen Rechtssystem?


    Dass ein BSV als Kapitalanlage dient und dienen kann, war mir durchaus klar, so kenne ich es auch seit Jahren und handhabe es auch mit meinem eigenen. Aber dass bei Erreichen der Bausparsumme Schluss ist, ist für mich vollkommen logisch, eben weil es dem eigentlichen (!) Zweck der Vertragskonstruktion dann nicht mehr entspricht. Ich bin gespannt, was ein Jurist da mal zu sagt...wenn es denn soweit kommt...würde allerdings ganz stark vermuten, dass bei den Ombudsleuten auch Juristen vertreten.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • wüstenrot kündigt alte Bausparverträge


    Ein herzliches Hallo an alle Mitstreiter,


    ich verfolge eure Beiträge seit Nov. mit Interesse zum Problem der von W&W beabsichtigten Kündigung der überbesparten Rendite BSV im Tarif ABB 7, ich bin seitdem im Forum registriert, komme mit der Funktionalität leider noch nicht ganz klar.
    Meine BSV bei der W&W in diesem Tarif sind alle seit ca. 2006 über 100% bespart. Ich wurde mehrfach vom zuständigen Vertreter bearbeitet, meine BSV (4.5%) gegen z.B. Fonds einzutauschen, habe immer dankend abgelehnt.
    Mitte Nov. bekam ich einen Anruf vom zuständigen Vertreter, der mir das Thema: Kündigung der Rendite BSV mit einem allerletzten Angebot, die Verträge in ein Festgeld für 1 Jahr mit 3,5% p.a. Zinssatz umzuwandeln, schmackhaft machen wollte.
    Hier habe ich meinem Vertreter eine e-Mail geschrieben.
    1.) Für das Angebot (Festgeld für 1 Jahr mit 3,5% p.a. Zinssatz) der Umwandlung liegt mir bis dato kein schriftliches Angebot vor.
    2.) Für die Kündigungsabsicht von Seiten Wüstenrot liegt mir ebenfalls keine schriftliche
    Ankündigung vor.
    3.) § 488 BGB wird für die "berechtigte" Kündigung zitiert, hier möchte ich auf die ABB zu Tarif 7 § 2 Abs. 3 für diese BSV verweisen.
    Hier heißt es: § 2 Abs. 3 Bausparsumme
    Beträge, die die Bausparsumme übersteigen, werden für die Verzinsung zunächst wie Bausparguthaben behandelt, auf Wunsch des Bausparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden.
    - Was bedeutet das?
    - Ist man von Seiten der Bausparkasse im vorhinein davon ausgegangen, dass ein durch Zinszahlungen übersteigen der Bausparsumme zunächst kein Problem darstellt?
    - Das der Bausparer durch die in den ABB nicht vorgesehene Kündigung von wüstenrot um seinen momentanen Renditevorteil gebracht werden soll?
    4.) Es wird darauf verwiesen, dass die BHW ihren ca. 7000 Rendite-Kunden Ende 2007 die Altverträgen mit Erfolg gekündigt hat, in diesem Zusammenhang wurde die Kündigung der alten Renditeverträgen durch einen Sprecher von Wüstenrot ausgeschlossen, lediglich bietet man den Kunden an, freiwillig zu anderen „attraktiven Vertragsvarianten“ zu wechseln. Ist das Angebot 3,5% Festgeld für ein Jahr ein "freiwilliger" Wechsel zu anderen "attraktiven Vertragsvarianten"?
    5.) Um die in § 2 Abs.3 der ABB Tarif 7 Rechnung zu tragen, beantrage ich, dass der in den betreffenden Verträgen die Bausparsumme übersteigender Betrag in den Vertrag Nr. ……..
    umgebucht wird, auch sollen in Zukunft alle die Beträge (Netto-Zinsen), die die Bauspar-summe übersteigen in diesen Vertrag umgebucht werden.
    6.) Sind die bestehenden Verträge bis zur Bausparsumme aufgefüllt, werde ich einen neuen Bausparvertrag bei W&W abschließen.
    7.) Zu beachten ist, dass Bonus und die Abschlussgebühr im Sonderkonto nicht mitverzinst werden.
    8.) Meine Geschäftsbeziehungen zu wüstenrot reichen schon mehrere Jahrzehnte zurück. Durch meine Werbung für W&W .....
    - Falls durch diese Aktion eine weitere Geschäftsbeziehung zu W&W nicht mehr gewünscht wird, werden ich....... Das Angebot für ein 3,5% Festgeldanlage für 1 Jahr werden ich auf keinen Fall annehmen.


    Als Antwort von der Fachabteilung bei der W&W (über W&W Vertreter) erhalten


    anbei die Antworten zu den Fragen des Kunden:

    1.) Ein Anschreiben, worauf Sie den Kunden dieses Angebot schriftlich unterbreiten können, haben wir Ihnen beigefügt. Zentral werden wir den Kunden kein Angebot unterbreiten.

    3.) Letztendlich ist der Zweck des Bausparens darin begründet, dass ein Bausparer Geld anspart, um später ein Bauspardarlehen zu erhalten. Ist dieser Zweck, nämlich das Bauspardarlehen, nicht mehr zu erfüllen, kann die Bausparkasse diesen Bausparvertrag kündigen. Von diesem Recht machen wir gemäß § 488 gebraucht. => Diese Aussage wurde als zu dürftig reklamiert, deshalb weitere Ergänzung angefordert

    anbei unsere Ergänzungen zu Punkt 3:

    Erläuterung zu § 488 BGB:
    Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem BSV um einen gegenseitigen, auf eine längerfristige Bindung der Vertragsparteien angelegten Darlehensvertrag. Dem BSV wohnt insoweit die Besonderheit inne, dass Bausparkasse und Bausparer ihre jeweilige Rolle als Darlehensgeber bzw. Darlehensnehmer mit der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens tauschen. In der Ansparphase liegt ......usw.
    Nach § 488 Abs. 3 BGB wird ein Darlehensvertrag entweder nach einer vorher bestimmten Laufzeit (Festdarlehen) oder durch Kündigung beendet. Im vorliegendem Fall ist, .....usw.
    Die damit nach dieser Vorschrift bestehende grundsätzliche Kündigungsmöglichkeit seitens der Bausparkasse ist aber ...... usw. Im vorliegenden Fall ist der Vertrag aber unstreitig voll eingezahlt. Folglich kann ein Bauspardarlehen nicht mehr gewährt werden. Damit entfällt angesichts der Volleinzahlung aus dem Vertragszweck eine etwa zu folgernde Kündigungssperre. Daraus ergibt sich des Weiteren, dass die Bausparkasse den unbefristet geschlossenen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann.


    Erläuterung zu § 2 Abs. 3 der ABB zu Tarif 7
    Diese Vorschrift trifft letztlich nur eine Aussage darüber, dass der Bausparer die Möglichkeit hat, einen neuen Bausparvertrag abzuschließen, wenn die Beiträge, die er für seinen Bausparvertrag eingezahlt hat, die Bausparsumme übersteigen. Diese Aussage ändert aber nichts an der dargelegten Kündigungsmöglichkeit.
    Erläuterung zum Renditevorteil des Kunden
    Die wirtschaftlichen Veränderungen waren in den letzten Jahren ganz erheblich. Insoweit bitten wir um Verständnis dafür, dass sich die Bausparkasse als Kreditinstitut den wirtschaftlichen Gegebenheiten stellen muss. Der Kunde hat trotz der Gegebenheiten in den letzten Jahren von den Guthabenszinsen profitiert und er erhält nun zudem ein Alternativangebot, welches sich deutlich über Marktniveau bewegt.
    4.) Kunden, die das Angebot nicht annehmen, erhalten wie bereits kommuniziert Anfang 2011 die schriftliche Kündigung Ihrer BSV zugestellt. Wir werden aufgrund der Gleichbehandlungsgrundsatzes keine Ausnahmen für Kunden machen können.

    5.) Bitte wenden Sie sich hierfür an den entsprechenden Fachbereich in der Sachbearbeitung.

    Punkt 6. - 9. bedürfen unseres Erachtens keine Antwort durch MAB.



    Mit freundlichen Grüßen



    Im Prinzip wurde zu Punkt 3 die bekannte Stellungnahme nach § 488 Abs. 3 BGB abgegeben, zu den von mir vorgeschlagenen Alternativen in Punkt 5 + 6 wurde kein explizierter Kommentar abgegeben.


    Daraufhin habe ich meinem zuständigen W&W Vertreter nochmals folgende e-Mail geschrieben.


    Hallo Herr ...........,
    in der Anlage Schriftverkehr aus dem Jahr 2006/2007 zu dem Thema, Überbesparung von
    Bausparverträgen.
    1.) Zum damaligen Zeitpunkt konnte man mir die möglichen Nachteile bei Überschreitung
    der Bausparsumme nicht nennen.
    2.) Bei den Bausparverträgen Nr., wurde die Überschreitung der Bausparsumme nicht durch die Zinsgutschrift zum 31.12.2006 erreicht, so dass eine Umbuchung der Zinsgutschriften auf den Vertrag Nr., uns vor den "Nachteilen" schon damals (2006) nicht bewahrt hätte.
    3.) Die Umbuchung der Zinsgutschriften auf den Vertrag Nr. wurden wieder storniert.
    4.) Auf den Vertrag Nr. habe ich versucht Ende 2006 eine Einzahlung zu tätigen, diese wurde mit der Begründung "der Bausparvertrag ist überbespart" zurück gewiesen. Der Rückweisung habe ich widersprochen "Begründung: Ich kann in der ABB (7) keine §§ finden, die eine Überbesparung der Bausparsumme ausschließt. Antwort Wüstenrot 28.09.2006: In § 5 Abs.2 der ABB wird die Annahme von Sonderzahlungen von der Zustimmung durch Wüstenrot abhängig gemacht. (siehe Anlage Schriftverkehr) Das heißt, ein § 488 BGB war damals (2006) Wüstenrot nicht bekannt.
    5.) Wie Sie an den Kontoauszügen aus 2006/2007 erkennen können, wurde die Umbuchung der Zinsgutschriften auf dem Bausparkonto wieder storniert. Grund war (vermutlich), man konnte mir keine §§ nennen die laut ABB (7) genau diese Überbesparung regeln. (siehe Anlage Kontoauszug Bauspar Nr. )
    6.) Die überbesparten Bausparverträge wurden auf Grund von Zinszahlungen überbespart BSV-Nr. , eingezahlt wurden .,-€ => siehe Kontoauszug 2002, die geleisteten Sonderzahlungen in 2002 wurden ohne Probleme akzeptiert, BSV-Nr. ., eingezahlt wurden ..,-€ => siehe Kontoauszug 2002, Bausparsumme wurde durch Zinszahlung und Wohnungsbau-prämie überbespart.


    7.) Die Situation der BSV von .. ist im Ablauf ähnlich der oben beschriebenen BSV von ..
    8.) Zu keinem Zeitpunkt (Schriftverkehr bis dato) wurde von Seiten Wüstenrot auf den § 488 Abs.3 BGB verwiesen, deshalb kann ich eine beabsichtigten Kündigung durch W&W der überbesparten Bausparverträge nicht akzeptieren. Ich kann nochmals meinen Vorschlag vom 14.11.10 wiederholen, mit der Umbuchung der aufgelaufenen Zinsen auf einen bestehenden bzw. neu abzuschließenden Bausparvertrag bin ich einverstanden. Das Argument, dass durch diese Maßnahme die zwangsläufige Auflösung der Altverträge die Folge ist, kann ich nicht akzeptieren, weil genau diese Vorgehensweise wurde von Wüstenrot 2006/2007 eigenmächtig durchgeführt und nach meiner Reklamation wieder storniert.
    9.) Wie im Schreiben vom 14.12.2010 beschrieben, bestehen die Geschäftsbeziehungen mit Wüstenrot seit mehreren Jahrzehnten, …..



    Mit freundlichen Grüßen



    Zu dieser e-Mail habe ich bis dato keine Antwort erhalten, wahrscheinlich geht man davon aus, der unternimmt in der Angelegenheit sowie so nichts.


    Wie von allen Telefon-Treff User berichtet, hat W&W die Kündigung für die betreffenden
    Bausparverträge verschickt, ich halte mich bedeckt, weil wenn W&W eine Vertragskündigung durchführen will, dann sollten sie die Kündigung mind. per Einschreiben verschicken und nicht mit solchen (wie im Telefon-Treff gezeigten) Werbeangeboten, als „Ahnungsloser“ wandert dieser Anzeigenschrott bei mir sofort in die Ablage „P“



    Gruß von der W&W Kündigungsfront

  • Hallo
    hgkg-felix


    Hast ja ne menge Stoff hier eingestellt. Leider ist nicht klar, wann welche schriftlichen Aussagen von WW direkt Dir gegenüber getätigt wurden.
    Deshalb nur eine Frage :
    Hat WW Deinen Vertrag schriftlich gekündigt, wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?


    Danke


  • ich denke mal er hat das gleiche Schreiben bekommen wie wir alle (und welches ich auch eingestellt habe). Viele werden daraufhin auch sicher nachgegeben und gekündigt haben, macht sich schließlich nicht jeder die Mühe im Internet nachzuschauen und zu Widersprechen.
    Kennt eigentlich niemand hier nen Anwalt der er bezüglich der Sache ansprechen könnte? Ich kann mir aus finanziellen Gründen momentan einfach nicht leisten da groß was anzufangen deswegen kann ich nur Schriftverkehr halten mit W&W, und ich würde wetten die gehen zur Not bis vor's Gericht um diese Verträge zu kündigen!

  • Zitat

    Original geschrieben von badesalz87
    ......
    Kennt eigentlich niemand hier nen Anwalt der er bezüglich der Sache ansprechen könnte? Ich kann mir aus finanziellen Gründen momentan einfach nicht leisten da groß was anzufangen deswegen kann ich nur Schriftverkehr halten mit W&W, und ich würde wetten die gehen zur Not bis vor's Gericht um diese Verträge zu kündigen!


    Werde morgen meinen Widerspruch an WW absenden, hier einstellen und den ganzen Vorgang in Kopie an einen Anwalt senden, der schon mal in Sachen Kündigung Bausparverträge tätig war.
    Werde ja nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub am 18.02.2011 sehen, wie er reagiert.
    Ihr solltet auf jeden Fall schon mal widersprechen, kostet ja nüscht.

  • Hallöööchen,
    hier wie versprochen der Wortlaut meines Widerspruchs. Bin dann mal weg und ab 18. Februar aus dem Urlaub zurück.


    Wüstenrot
    Bausparkasse AG


    71630Ludwigsburg 6. Februar 2011




    Mein Bausparvertrag xxxxx


    Ihr Kündigungs-Schreiben vom 18.01.2011



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gegen die Kündigung meines o.g. Bausparvertrages lege ich hiermit Widerspruch ein.



    Die Kündigung erfolgt ohne Rechtsgrund.
    Der von Ihnen genannte § 488 BGB bezieht sich auf Darlehensverträge.


    Zwischen uns existiert kein Darlehensvertrag.
    Nach § 145 BGB kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende
    Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande.


    Für Bausparverträge ist das Bausparkassengesetz zuständig.
    Nach § 5 Abs 3 Satz 7 BausparkG müssen in den ABB Bestimmungen enthalten sein, die die Kündigung von Bausparverträgen regeln.


    Aus den ABB ergibt sich kein Kündigungsrecht wegen übersparter Bausparverträge,


    im Gegenteil wird nach § 14 ABB bei Nichtannahme der Zuteilung der Vertrag fortgesetzt und das Guthaben ununterbrochen weiterverzinst.


    Abgesehen davon, ist in der Tatsache, dass Sie meinen seit 8 Jahren übersparten Vertrag weiterhin fortlaufend verzinst und bewertet haben, ein konkludentes Handeln zu erkennen.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Kündigungsabwehr


    Hallo WÜSTENROT-Geschädigte-Bausparer!


    Es gibt einige Möglichkeiten, die Kündigung abzublocken bzw. zu umgehen. Das sind - ohne Gewähr :
    1) Wurde der Vertrag 2004 oder später erhöht, ist eine Kündigung vorerst ausgeschlossen.
    Wüstenrot hat dann eigentlich schon benachrichtigt, aber wohl nicht alle erfaßt.


    2) Wurde der Vertrag irgendwann mal übertragen (von Verwandten), dann unterliegt er der
    ewigen Zweckbindung zur wohnwirtschaftlichen Verwendung. Im Fall der Kündigung müßten
    die erhaltenen staatlichen Vergünstigungen zurückgezahlt werden!!! Unter Aspekt des
    dadurch entstehenden finanziellen Verlustet widersprechen!!! Wird in der Regel akzeptiert!


    3) Den gekündigten Vertrag bei einer Bank zur Sicherung von Ansprüchen aus Krediten, Dispos
    etc. abtreten lassen. Der Vertrag ist dann gesperrt und kann (eigentlich) nicht gekündigt
    werden.
    Und ansonsten Wüstenrot mitteilen, daß sie einen Kunden verloren hat und sucht Euch eine andere Bausparkasse, die noch gute Konditionen hat (Debeka, Huk etc.)

  • Habe mich jetzt auch hier angemeldet. Schönen Dank für alle Beiträge! Mir wurde auch der Wüstenrotbausparvertrag zum 30.04. gekündigt und ich habe Widerspruch eingelegt. Ich selber habe leider keine Rechtsschutzversicherung, aber ich bin gespannt, wie es jetzt weitergeht und freue mich auf weitere Berichte, insbesondere auf Deine, Nicora. Ich hoffe, dass jemand (Nicora?) mit Hilfe eines Anwalt die Sache durchzieht. Drücke uns allen die Daumen!!


    @ Ex-Bausparer- für 1) und 2) dürfte es jetzt zu spät sein. Betr. 3) Dann bleibt das Guthaben stehen, wird aber nicht verzinst. Das hat mir hat die Bausparkasse übrigens mit dem Kündigungsschreiben angekündigt, für den Fall, dass ich den Auszahlungsauftrag nicht gebe.

  • alter Wüstenrot-Kunde


    Auch mein Vertrag wurde trotz Überzahlung über Jahre weiterverzinst. Umbuchungen auf andere Verträge wurden vorgenommen, zunächst mit dem schriftlichen Hinweis als Warnung vor eingetretenen Überzahlung, später auch auf meine Bitten hin. Dies wollte man zuletzt auch Jahr für Jahr immer automatisch machen. Die letzten beiden Jahre wurde dies trotz Zusage aber nicht mehr gemacht.


    Wie verbindlich ist eine solche o.g. schriftliche Zusage überhaupt ?? Kann man von einer derartigen Zusage einfach abweichen, gestützt auf höherrangiges Recht ?? Und war man sich nicht sicher bis zu den richterlichen Beschlüssen zugunsten BHW ??
    WARUM DANN ÜBERHAUSPT DIESER hINWEIS AUF DIE OMBUDSSTELLE ? Meines Erachtens kann diese Stelle doch nur Einzelfall- und keine Entscheidungen gegen Gruppen treffen oder gibt es auch schon Schlichtungsfälle oder Gerichturteile gegen Wüstenrot-Sparer? Mir ist davon bisher nichts bekannt. Wer kann zu den o.a. Stellen etwas - möglichst Verbindliches - sagen?

    Nilberg6872

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