war denn mittlerweile von Euch jemand beim Anwalt und hat sich zumindest mal über die Erfolgsaussichten informiert?
Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge
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Ombudsmann
ZitatOriginal geschrieben von baristacrema
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-> wobei ich mir keine großen Hoffnungen mache, da diese Schiedstellen doch nur einen Zweck haben: Klagen abwenden - und finanziert wird so eine Stelle ja wiederum von den Bausparkassen. In der Regel wird der Bausparer einen Prozess scheuen und nach einer Entscheidung der Schiedsstelle einknicken.Mag sein, aber die Bausparkasse wäre an den Schiedsspruch gebunden, der Bausparer nicht. Ich mag den Ombudsmännern sicherlich auch nicht sonderlich trauen, aber darüber steht noch das Bundesaufsichtsamt für Finanzen und letztendlich die ordentlichen Gerichte.
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
war denn mittlerweile von Euch jemand beim Anwalt und hat sich zumindest mal über die Erfolgsaussichten informiert?Mit nem Anwalt kannst Du nur über Erfolgsaussichten reden, wenn davon auszugehen ist, dass die Sache gesetzeskonform ablaufen wird. Ich bin da sehr skeptisch, vermute eher, dass wir hier mit Hilfe eines Komplotts "gebügelt" werden sollen. Werde daher am Wochenende meinen Widerspruch rausschicken und die Antwort abwarten. Danach entscheide ich ob ich zum Anwalt gehe.
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An alle Interessierten zur Kenntnis
und eventuellen VerwendungWüstenrot Bausparkasse AG
Revisionsabteilung71630Ludwigsburg
Meine Bausparverträge xxx, xxx, xxx und xxx
Jahreskontoauszüge 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
die mir dieser Tage übersandten Kontoauszüge 2010 für meine o. g. Bausparverträge weisen nicht den neuesten Stand der Bewertungszahlen aus.
Ich bitte um entsprechende Korrektur bzw. schriftliche Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Noch 'n schönes Wochenende
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gleiches Spiel bei LBS
http://www.finanz-forum.de/lbs_kuendigt_vertrag_t4785.html
Ach ja, dort wird darauf verwiesen, dass die Kündigung durch LBS noch nicht einmal der Schriftform entspricht. (wobei ich in diesem Punkt Bedenken habe, da die Massenkündigungen nicht einzeln von Hand unterschrieben werden können...)
zum Thema Facsimile:
http://wirtschaftslexikon.gabl…/faksimilestempel-v4.htmlIch glaub, ich kauf mir ´ne Wüstenrot Aktie (DE0008051004) und sprech das Thema auf der Hauptversammlung an
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Zitat
Original geschrieben von nicora
Mit nem Anwalt kannst Du nur über Erfolgsaussichten reden, wenn davon auszugehen ist, dass die Sache gesetzeskonform ablaufen wird. Ich bin da sehr skeptisch, vermute eher, dass wir hier mit Hilfe eines Komplotts "gebügelt" werden sollen.Oha, ein großes Komplott, Verschwörung von Politik, Bausparkasse und Justiz gegen die armen kleinen Bausparer?
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
Oha, ein großes Komplott, Verschwörung von Politik, Bausparkasse und Justiz gegen die armen kleinen Bausparer?Polemik hilft nicht weiter. Die Bausparer haben nunmal Interessen, die es zu vertreten gilt.
Wenn Du nichts zum Thema beizutragen hast, such Dir doch einen anderen Thread.
Danke. -
Was ist eigentlich gegen diesen schon erfolgten Schlichtungs-Spruch zu sagen?
Paßt doch 1:1 - und ist argumentativ absolut nachzuvollziehen?http://www.finanz-forum.de/lbs_kuendigt_vertrag_t4785.html
ZitatVoll besparte oder übersparte Bausparverträge dürfen gekündigt werden. Die Ombudsleute des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Frau Dr. Heidi Lambert-Lang und Herr Karl Friedrich Tropf, haben über die ersten fünf Fälle entschieden, in denen die BHW Bausparkasse AG voll besparte bzw. übersparte Bausparverträge aufgelöst hat.
Die Auszahlung der Guthaben zum 24. Oktober 2007 wurde den Kunden zuvor mit Schreiben vom 17. September 2007 angekündigt. Die Kunden hatten hiergegen bei der Kundenbeschwerdestelle des Verbandes der Privaten Bausparkassen Beschwerde eingelegt und die Fortführung ihrer Bausparverträge gefordert.Den Beschwerden wurde aber nur zu einem geringen Teil stattgegeben: Entgegen der Auffassung der Bausparkasse ende der Bausparvertrag nicht automatisch mit der Vollbesparung. Nach Auffassung der Ombudsleute darf die Bausparkasse jedoch voll besparte bzw. übersparte Bausparverträge mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Rechtlich gesehen handele es sich nach Paragraph 488 BGB bei dem Bausparvertrag um einen gegenseitigen Darlehensvertrag. Dieser habe eine Besonderheit: In der Ansparphase ist der Bausparer Darlehensgeber und die Bausparkasse Darlehensnehmer. Einfacher ausgedrückt: Der Bausparer stellt sein Geld der Bausparkasse zur Verfügung, damit diese anderen Bausparern zinsgünstige Darlehen gewähren kann. In der Darlehensphase kehrt sich das Verhältnis um. Dann ist die Bausparkasse Darlehensgeber – sie stellt nun das Geld anderer Sparer dem Bausparer in einem gesetzlich genau definierten Verfahren zur Verfügung - und der Bausparer wird Darlehensnehmer.
Keine KapitalanlageDie Ombudsleute bestätigen mit ihrem Schlichtungsspruch, dass der eigentliche Zweck des Bausparens die Erlangung eines Bauspardarlehens ist. Dieser Zweck kennzeichne den Vertrag auch dann, wenn der Kunde ihn als Kapitalanlage betrachte. Auch in diesem Fall schließe er keinen allgemeinen Sparvertrag ab, sondern einen Bausparvertrag. In den fünf entschiedenen Fällen waren die Verträge voll bespart oder überspart. Für den eigentlichen Zweck des Bausparens war damit kein Raum mehr gegeben.
Eine ordentliche Kündigung nach Erreichen der Bausparsumme verstößt nach Auffassung der Ombudsleute auch nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Selbst dem unerfahrenen Sparer sei nicht suggeriert worden, dass die Laufzeit seines Vertrages allein in seinem Belieben stehe. Die Kunden hätten vielmehr aus den Vertragsunterlagen erkennen müssen, dass der Bausparvertrag eine Spar- und eine Darlehensphase durchlaufe. Nur am Ende der Sparphase habe ein Guthabenzins von fünf Prozent erreicht werden können. Die Sparphase ende zwangsläufig, wenn das Sparguthaben die vereinbarte Bausparsumme erreicht habe.
Auch die in einem Fall angeführte angebliche Zusicherung eines Außendienstvertreters, den Vertrag unbegrenzt führen zu können, ändert nach Auffassung der Ombudsleute nichts an dieser rechtlichen Beurteilung. Der Außendienstvertreter sei nicht befugt gewesen, für die Bausparkasse verpflichtende Erklärungen abzugeben.
Die Schreiben der BHW Bausparkasse AG vom 17. September 2007 sind laut den Schlichtungssprüchen Kündigungen gleichzustellen. Der Wille der Bausparkasse zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sei darin inhaltlich voll zum Ausdruck gekommen.
Wie reagieren die anderen Verbandsmitglieder?Auch die anderen Mitglieder des Verbands der privaten Bausparkassen, könnten nun auf Grund der Schlichtungssprüche für BHW-Fälle bei voll besparten oder übersparten alten Renditetarifen aus den 90er Jahren, die Verträge fristgemäß kündigen. Hier finden Sie eine Liste mit den Mitgliedsunternehmen, die dem Verband der privaten Bausparkassen angehören.
LBS-Verträge sind nicht betroffen
Die Schlichtungssprüche der Kundenbeschwerdestelle des Verbandes der privaten Bausparkassen zu den Beschwerden über die BHW gelten jedoch nicht für Verträge von Bausparern mit Landesbausparkassen (LBS). Die LBS haben ein eigenes Schlichtungsverfahren. Das Verfahren ist kostenlos.
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Ein herzliches Hallo an alle Mitstreiter,
Zunächst ein Wort an den sarkastischen Herrn Meijer. Ich habe (leider) meine Erfahrungen mit Politik und Justiz und werde deshalb auch künftig meine Meinung dazu nicht ändern.1. ist doch klar, dass die BSKasse von den erhöhten Zinsen runter will.
2. Werden die Ombudsleute von den BSKassen bezahlt.
3. War der Wüstenrot von Anfang an klar und wurde auch von ihren „Vertretern so ins Land getragen“, dass der BSVertrag auch als Kapitalanlage dient. Nämlich durch die Tatsache dass die Bindung an wohnwirtschaftliche Zwecke nach 7 Jahren entfällt und dann ich, Du, er sie es, wer auch immer - für ein neues Auto, Luxusreise oder weiss der Teufel was - das gesparte Geld ausgeben kann.
4. Nun kommt die Politik ins Spiel. Der Staat hat ja der 7-Jahres-Grenze zugestimmt und geduldet und immer schön Wohnungsbauprämie gezahlt. Später kam dann noch die Arbeitnehmer-Sparzulage hinzu. Der Staat zahlt also heute noch Prämien in meinen Vertrag ein – wenn man so will - für mein Auto, Luxusreise . . . (Entschuldigung Herr Meijer, der letzte Satz war sarkastisch)
5. Welcher der 3 vorgenannten Parteien sollte ich also vertrauen?Nun zu dem zitierten Artikel von halix:
Die Ombudsleute sind der Meinung. Das ist deren Meinung, noch lange kein rechtlicher Grund.
Wir haben einen Bausparvertrag, keinen Darlehensvertrag nach §488 BGB !!!!!Warum hat die Bausparkasse meinen seit 8 Jahren übersparten Vertrag fortgesetzt, verzinst und bewertet?
Um mal mit Herrn Meijers Worten zu fragen: Muß die Bausparkass jetzt Schadensersatz an den Staat zahlen, weil sie von ihrem (angeblichen) Kündigungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat und der Staat somit mein Auto oder Luxusreise sponsort?
Oder war die Bausparkasse 8 Jahre lang meiner/unserer Meinung?Der Schlichterspruch ist für den Bausparer nicht bindend.
Deshalb werde ich morgen oder spätestens übermorgen meinen Widerspruch an W‘rot absenden, hier einstellen und erstmal in Urlaub fahren.
Von der Antwort/Reaktion mache ich dann mein weiteres Vorgehen abhängig.Noch nen schönen Sonntag
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so werde ich es auch machen, Wiederspruch einlegen, und abwarten.
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