ZitatOriginal geschrieben von Imker007
"Wir bleiben bei unserem Widerspruch. Nirgendwo haben wir in den AGB's eine Kündigungsmöglichkeit der Bausparkasse gefunden.
Ich denke, wenn Wüstenrot im Recht wäre, dann hätten sie uns schon vor Jahren gekündigt."
es wird ja auch aufgrund des BGB gekündigt. Steht ja auch so in der Kündigung.
Hoffe natürlich auch, damit sie damit nicht durchkommen. Aber andere Bausparkassen haben es ja auch geschafft !
Richtig ! Keine Kündigungsmöglichkeit der Bausparkasse in den ABB !
Leute, laßt Euch doch nicht mit dem §488 BGB verrückt machen: dieser betrifft die Kündigung von "Darlehensverträgen". Schaut mal im BGB nach. Wir haben keinen Darlehensvertrag mit Wüstenrot! Ihr müßt Euch mal alles nochmal durchlesen und dann auf der Zunge zergehen lassen: W'rot kündigt uns (mit §488 BGB) einen nicht vorhandenen Darlehensvertrag, mit der Begründung dass wir durch die Volleinzahlung kein Darlehen mehr nehmen können ! Kapiert? Die haben nichts !
Werde in den nächsten Tagen meinen Widerspruch einstellen, bevor ich in Urlaub fahre.
Haltet die Ohren steif!