ich bin weiterhin gespannt...
Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge
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Hallo badesalz, Imker007 und andere,
hat denn badesalz auch einen „Zahlungsauftrag“ mit der Kündigung erhalten? Wenn ja, aufgepasst: Wenn Du den ausfüllst und einschickst, kündigst Du quasi selbst und brauchst dann hinterher nichts mehr unternehmen, bist total raus aus der Sache. Siehe auch meine Ausführung dazu vom 29.01.2011.
Hat denn Imker007 das gleiche Kündigungsschreiben und „Zahlungsauftrag“ wie badesalz erhalten? Wenn ja, gilt obiges wie bei badesalz.
Der § 14 meiner ABB besagt, dass bei Nichtannahme der Zuteilung der Vertrag und die Verzinsung des Guthabens ununterbrochen fortgesetzt wird.!!!!
Wenn der Bausparvertrag nun schon einige Jahre überspart ist und weiter verzinst wurde, liegt meiner Meinung nach auch ein konkludenter Fortsetzungswillen vor.
Und deshalb meine Vermutung bezüglich des 31.08.2010: Hier soll der Eindruck erweckt werden, dass die Übersparung quasi erst am 31.08.2010 erfolgt ist, und nicht schon vor ein paar Jahren.Ich kann nur empfehlen, zunächst lediglich zu widersprechen!! Sonst nichts!! Es besteht meiner Meinung nach kein Darlehensvertrag zwischen uns und der W&W !!!, somit auch kein Kündigungsrecht nach §488 BGB. Nach § 145 ff BGB kommt ein Vertrag durch zwei sich deckende Willenserklärungen zustande. Dies hat so nicht stattgefunden.
Die Behauptung dass der eigentliche Zweck des BSV das Bauspardarlehen ist, stimmt so nicht, denn ich erwerbe das Recht ein Darlehen zu erhalten, und bin nicht verpflichtet eines zu nehmen. „Ein Darlehen sei nicht mehr möglich“ stimmt so auch nicht, denn ich könnte ja eine Erhöhung der Bausparsumme anstreben.
Werde mich bemühen, bis zum W’ende meinen Widerspruch zu formulieren und hier einzustellen, da ich am 9.2. für 10 Tage in Urlaub bin.
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ja, ich habe mit der Kündigüng auch den Zahlungsauftarg erhalten !
Habe auch noch nichts unternommen..... -
Zitat
Original geschrieben von nicora
... "Ein Darlehen sei nicht mehr möglich“ stimmt so auch nicht, denn ich könnte ja eine Erhöhung der Bausparsumme anstreben.
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Nein, das kannst Du bei Alttarifen in aller Regel nicht. Ist ein Tarif aus dem Angebot herausgefallen, kannst Du nur einen zusätzlichen Vertrag nach den aktuell geltenden Bausparbedingungen abschließen.Frankie
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Zitat
Nein, das kannst Du bei Alttarifen in aller Regel nicht. Ist ein Tarif aus dem Angebot herausgefallen, kannst Du nur einen zusätzlichen Vertrag nach den aktuell geltenden Bausparbedingungen abschließen.
Wäre ja noch besser, der alte Vertrag bliebe stehen und der Überschuß könnte in den neuen. Oder???
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Hallo Bausparer,
ich habe eure Ausführungen mit großem Interesse verfolgt. Auch ich gehöre zu den Betroffenen, die von Seiten Wüstenrot am 18.01.11 die Kündigung ihres Bausparvertrages bekommen haben.
Wir haben den BSV im Rahmen einer großen und umfassenden Werbeaktion von Wüstenrot im Dezember '99 abgeschlossen. Natürlich lockte das Angebot von 4,25% Zinsen, wenn man den BSV länger als 7 Jahre nicht in Anspruch nimmt.
Nachdem die Kündigung nun bei uns hereinschneite, haben wir sofort Widerspruch eingelegt. Am 26.01.11 schrieb uns Wüstenrot: "Ihren BSV werden wir trotz ihres Widerspruchs kündigen."
Jedoch auch mir machten sie dieses ach so attraktive Folgeangebot:
- Top Zertifikat im Festgeldbereich
- 12 Monate Laufzeit
- Sonderzinsen 2,5%Diese Angebot legten sie bereits bei der Kündigung vom 18.01.11 bei, inkl. Zahlungsauftrag.
Wir unterschrieben diesen selbstverständlich nicht, denn damit wäre Wüstenrot am Ziel.
Das nennt man auch Bauernfängerei. Mit dem Widerspruch wendeten wir uns auch gleichzeitig an die Ombudsstelle, von der wir jedoch bis zum heutigen Tag noch keine Antwort erhielten. Wir bleiben bei unserem Widerspruch. Nirgendwo haben wir in den AGB's eine Kündigungsmöglichkeit der Bausparkasse gefunden.
Ich denke, wenn Wüstenrot im Recht wäre, dann hätten sie uns schon vor Jahren gekündigt.In diesem Sinne, wir alten Bausparer müssen zusammenhalten!
Herzliche Grüße, und viel Standfestigkeit.
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Zitat
Original geschrieben von muellej Mit dem Widerspruch wendeten wir uns auch gleichzeitig an die Ombudsstelle, von der wir jedoch bis zum heutigen Tag noch keine Antwort erhielten. Wir bleiben bei unserem Widerspruch. Nirgendwo haben wir in den AGB's eine Kündigungsmöglichkeit der Bausparkasse gefunden.
Ich denke, wenn Wüstenrot im Recht wäre, dann hätten sie uns schon vor Jahren gekündigt.Frage, eigentlich an alle "standhaften:cool: Bausparer":
Daß ihr Euch ärgert, daß Wüstenrot Euren 4,25% Sparzins-Tarif nicht weiterführen will - ist ja menschlich verständlich...(oder auch nicht)
Aber was genau erwartet ihr von Wüstenrot?
Daß sie Euren (in dieser Niedrigzins-Phase lieb gewonnenen) "Bau"SparVertrag bis zum Sankt Nimmerleinstag weiterführen sollen/müssen?
Oder bis ihr eben keine Lust mehr habt? -
Weiterführen, bis man woanders mehr bekommt. Und dann seh ich schon die Postings, dass man sauer ist, dass man nicht von heute auf morgen aus dem vertrag kommt.
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
Weiterführen, bis man woanders mehr bekommt. Und dann seh ich schon die Postings, dass man sauer ist, dass man nicht von heute auf morgen aus dem vertrag kommt.Natürlich abwarten, bin die letzten 20 Jahre gut mit meinen 4,5 % gefahren. Sehe in den nächsten Jahren überhaupt keinen Silberstreif am Zinsmarkt. Und wenn sich in den nächsten Jahren eine Annäherung an die 4,5 % ergeben sollte, sind mir diese sicheren 4,5% allemal lieber als irgendwelche vermuteten höheren Renditen für irgendwelche Fonds oder Aktien, die dann bei der nächsten Blase platzen und um 50 - 60 % abstürzen. Spatz in der Hand ist mir lieber als die Taube auf dem Dach.
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"Wir bleiben bei unserem Widerspruch. Nirgendwo haben wir in den AGB's eine Kündigungsmöglichkeit der Bausparkasse gefunden.
Ich denke, wenn Wüstenrot im Recht wäre, dann hätten sie uns schon vor Jahren gekündigt."es wird ja auch aufgrund des BGB gekündigt. Steht ja auch so in der Kündigung.
Hoffe natürlich auch, damit sie damit nicht durchkommen. Aber andere Bausparkassen haben es ja auch geschafft !
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