Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • nicora hat das Problem auf den Punkt gebracht.
    Werde demnächst auch meinen Widerspruch zu Papier bringen. Am besten, wir tauschen uns per PN aus.

  • Betr.: Zwangsauflösung Bausparvertrag
    Vertrags-Nr. ……………………




    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in ihrem Schreiben vom xx.xx.2011 kündigen Sie die einseitige Auflösung meines Bausparvertrages und die Überweisung des aktuellen Guthabens zum 30.04.2011 an.
    Ich fordere Sie hiermit auf, die Auflösung zu unterlassen und den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen weiterzuführen.
    Die seinerzeit vereinbarten Vertragsbedingungen sehen kein einseitiges Kündigungsrecht für den Fall der vollständigen Besparung des Bausparvertrages vor. Der von Ihnen angesprochene und sich aus der Präambel zu den Vertragsbedingungen ergebende Vertragszweck, die gezielte Ansparung, „um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen“, stand bei den seinerzeit als Renditebausparvertrag von Ihnen beworbenen Tarifangeboten erkennbar nicht im Vordergrund. Dies ergibt sich u.a. aus den seinerzeit den Allgemeinen Bausparbedingungen vorangestellten „Erläuterungen zum neuen Bausparen“ die u.a. den Hinweis enthielten: „Wenn Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen möchten, können Sie von der attraktiven Guthabenverzinsung aus der Sparphase profitieren“.
    Sollten Sie dennoch ohne Rechtsgrundlage und gegen meine ausdrückliche Anweisung den Vertrag auflösen und das Guthaben auszahlen, werde ich die Angelegenheit im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens bei der Ombudsfrau des Verbandes der privaten Bausparkassen klären lassen und Ihnen gegenüber den mir durch die Zwangsauflösung entstehenden Schaden geltend machen, und dies ggf. auch gerichtlich.

  • Ich würde das Schreiben entschärfern, und zwar bei dem Zitat ".. in der Sparphase". Man könnte es im Zweifel auslegen dass die Sparphase mit erreichen der Bausparsumme beendet ist, auch wenn man sich hier ja wie wir sehen streiten kann :) Aber man muss denen ja nicht unnötig Raum geben Deine Argumentation anzugreifen.


    Lass uns wissen was daraus geworden ist.

  • hier noch wie versprochen das Originale Kündigungsschreiben inkl. der Rückseite welche das ganze erläutern soll...
    Kündigung
    Erläuterung


    ...interessant auch das dieses "Super Angebot" welches man unbedingt bis zum 31.11.2010 abschließen musste immer noch gilt... Das verbessert die Meinung gegenüber der Bank enorm!

  • nee, jetzt gibts nur noch 2,5 % Zinsen für ein Jahr. Damals noch 3,5 % Zinsen ! Umgerechnet aber gleich viel. Denn wir haben länger 4,5 % bzw. 4,25 % bekommen, bis zum 30.04.2011.

  • ...übrigens: der Stichtag 31.08.2010 ist einheitlich. -> auch wenn der Vertrag bereits Jahre vorher überspart war...


    Gruß an die anderen "Bauspar-Rebellen"

  • Zitat

    Original geschrieben von Imker007
    nee, jetzt gibts nur noch 2,5 % Zinsen für ein Jahr. Damals noch 3,5 % Zinsen ! Umgerechnet aber gleich viel. Denn wir haben länger 4,5 % bzw. 4,25 % bekommen, bis zum 30.04.2011.


    stimmt, da hab ich mich wohl falsch erinnert


    Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    ...übrigens: der Stichtag 31.08.2010 ist einheitlich. -> auch wenn der Vertrag bereits Jahre vorher überspart war... Gruß an die anderen "Bauspar-Rebellen"


    hab mich auch schon gewundert weil der Tag garnicht stimmte... :P

  • "Ihnen gegenüber den mir durch die Zwangsauflösung entstehenden Schaden geltend machen"


    definierst Du entgangenen Zinsgewinn als "Schaden" oder was meinst Du?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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