Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • interessant wäre es jetzt zu wissen, ob es sich bei dem seit 5 Jahren übersparten Vertrag um einen Vertrag mit hohen Zinsen handelt.


    Man könnte es auch als konkludenten Fortsetzungswillen interpretieren: die Bausparkasse ist sich bewusst, dass der Vertrag überspart ist, könnte nach ihrer Ansicht auch kündigen, macht dies aber bewusst nicht. Dann kann sie ja jetzt nicht überrascht sein, dass der Vertrag überspart ist und kein Darlehen mehr gewährt werden kann und somit der Zweck entfallen ist...


    Zitat

    Original geschrieben von Qarsten
    Das ist ja interessant, heißt also im Umkehrschluss: Bei Dir hat W&W 5 Jahre lang den übersparten Vertrag laufen lassen und vermutl. auch weiter Zinsen gezahlt.

  • Ja, also, der eine Vertrag wurde im März 1997 abgeschlossen. Seit 2001 wurde er mit 4,5 % verzinst, da er da zuteilungsreif war. Und seit 2003 war er bis ans Limit voll !!! Also konnte mir seit 7 jahren kein Darlen gewährt werden.
    Der zweite Vertrag wurde erst mit der Zinszahlung von 2010 überspart, und auch sofort dann gekündigt.

  • Das jemand das Recht hat zu kündigen, bedeutet ja nicht, dass er es auch ausüben muss. Bin gespannt. Wer war denn jetzt mal beim Anwalt? Was hat der Euch gesagt? Ich finds faszinierend, dass hier tage- und wochenlang übers Forum sich echauffiert wird, aber zumindest gefühlt passiert nix.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • off topic


    Nach inzwischen stolzen 7 Seiten und mehreren Wochen stillen Mitlesens möchte ich jetzt doch mal neugierig eine Frage loswerden.
    Das hilft Euch Gekündigten nicht weiter und bitte nicht missverstehen: ich will hier keineswegs spotten.


    Aber warum pumpt Ihr Eure Verträge bis unters Dach voll ?


    Vor einigen Jahren war mein B.Sp.Vetrag bei BHW zuteilungsreif. Ich wollte von Anfang an kein Darlehen, lehnte ab und sparte weiter. Als dann immer öfter und mit immer kürzeren Abständen ungewünschte Anrufe von Tipsen (bzw. "Voranruferinnen") von Bezirksleitern kamen, dass selbige dringend mit mir über meinen Vetrag und meine weitere Finanzplanung sprechen müssten, hörte ich auf, diesem Vertrag weiteres Geld zu überweisen und suchte mir einen anderen Anbieter der für neue Verträge weit bessere Konditionen als mein alter anbot.
    Schloss also einen neuen B.Sp.vertrag anderswo mit akzeptablen Guthabenszinsen ab und zahle seitdem fröhlich auf den neuen ein.
    Bis die jährlichen Zinsen auf dem alten diesen zum Überlaufen bringen, wird noch manch Jährchen vergehen.


    Ansonsten wünsche ich allen Betroffenen Viel Erfolg.


    Weist die Banken in die Schranken !

  • seit einiger Zeit hab ich hier auch mal wieder aufgeholt mit dem lesen.
    Gerne würde ich das Kündigungsschreiben hier einscannen und allen zum lesen zeigen aber leider blockiert eine Fehlermeldung in meinem Canon MP560 das gesamte ***** Gerät!
    Ich denke mittlerweile (leider) auch so, schlussendlich wird das Ding gekündigt. Ich kann mir persönlich keinen Anwalt leisten und eine Rechtsschutzvers. hab ich nicht. Wenn mein BSV aufgelöst ist könnte ich mir einen leisten... :/
    Ich denke die Frage "Warum und warum erst jetzt?" lässt sich ganz einfach damit beantworten: Den Banken gings scheiße, deshalb wurde nach jedem bisschen geschaut was kostet und kein Geld bringt. Und das muss raus, ganz egal ob dabei "Köpfe (Kunden) rollen". Mein BSV ist auch schon seit 4 oder 5 Jahren voll. Das die Summe damals nicht höher angelegt wurde, dafür kann ich nichts der Vertrag wurde für mich (als ich noch Kind war) angelegt.
    Das das ganze hier so "ausartet" bzw. soviel Anteilnahme findet, zeigt nur wieviele Betroffene es gibt.
    Ich habe mich hier eingeklinkt um zu erfahren wie es anderen ergeht und berichten wie es bei mir abläuft. Ich dachte es lohnt sich auf jeden Fall hier darüber zu reden, denn einfach diesen tollen Zinssatz aufzugeben scheint mir reichlich "leichtsinnig". Sowas gibts bestimmt die nächsten 10 Jahre nicht mehr, und ein Vertrag mit einem so hohen fixen Zinssatz wahrscheinlich nie mehr!


    Evtl. werde ich mich nochmal an W&W wenden, weiß aber noch nicht genau was ich schreiben soll. Sie versuchen ja schließlich in ihrem Kündigungsschreiben einem schon jeden Grund zu nehmen.

  • eigentlich kann doch jeder von uns einen Brief an den Ombudsmann richten. Der sollte dann eine Einzelfallentscheidung treffen. Ok, die wird höchstwahrscheinlich wie bei BHW ausfallen, aber ggf. sind die ABB von W&W doch anders.
    Erfolgschance: minimal
    Kosten: gering


    Bislang gibt es vom Ombudsmann ja keine Entscheidung, die ausdrücklich W&W betrifft, oder?
    Und in den ABB kann ja von den Regelungen nach §488 BGB abgewichen werden, weshalb es doch wieder einer Einzelfallentscheidung bedarf. Einzelfall sind hier zumindest die jeweils zugrunde gelegten ABB.
    => in manchen ABB gibt es Regelungen zur Kündigungsfrist, in anderen nicht. Würde das keinen Unterschied machen, hätte man die ABB nicht ändern müssen.

  • Hallo Leute,


    ich bin neu hier und verfolge dieses Forum seit einiger Zeit. Hab insgesamt 4 BSV bei der W&W mit dem Tarif VII. Der älteste ist von 1987 und der jüngste von 1993. Alle sind über 100 % bespart und haben all die Jahre schön fleißig gepunktet. Seit über einem Jahr versucht mein zuständiger Vertreter meine schönen BSV (4,5%) gegen irgendwelche anderen „Papiere“ einzutauschen. Hab immer dankend abgelehnt. Ende des Jahres hat er mir die Kündigung durch Würot prophezeit, hab ihm gesagt dass ich noch immer nicht will und mich auch nicht vor einer Kündigung fürchte. Dieser Tage hab ich nun das Kündigungsschreiben zu Ende April 2011 erhalten.
    Ich werde selbstverständlich dieser Kündigung energisch widersprechen, feile jedoch noch am Wortlaut. Für alle ernsthaft Interessierten jedoch schon mal folgende Fakten:
    Es gibt meiner Meinung nach keinen Rechtsgrund, der diese Kündigung rechtfertigt. Der (angeblich?) vom Ombudsmann angeführte §488 BGB bezieht sich ausschließlich auf Darlehensverträge. Zwischen der BSKasse und dem Bausparkunden besteht kein Darlehensvertrag, sondern erst wenn der Kunde von seinem Recht ein Darlehen zu nehmen Gebrauch macht. Er ist nicht verpflichtet ein Darlehen aufzunehmen !! Wir haben einen Bausparvertrag, für den das Gesetz für Bausparverträge zuständig ist !!!.
    Nach §5 Abs1 des Bauspargesetzes müssen Bausparkassen ihrem Geschäftsbetrieb Allgemeine Geschäftsgrundsätze und Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge zugrunde legen. Dazu zählt auch das Kündigungsrecht. In den ABB der Bausparkasse gibt es nirgendwo einen Hinweis auf §488 BGB, geschweige denn ein Kündigungsrecht für die BauspKasse. Im Gegenteil, der § 14 der ABB besagt, dass bei Nichtannahme der Zuteilung der Vertrag und die Verzinsung des Guthabens ununterbrochen fortgesetzt wird.
    Noch ein wichtiger Hinweis: Ich habe mit dem Kündigungsschreiben ein Formular „Zahlungsauftrag“ erhalten. In diesem steckt meiner Meinung nach eine Falle. Sollte ich, was ich natürlich nicht tun werde, diesen Zahlungsauftrag ausfüllen und die Auszahlung meines Guthabens wünschen, erkläre ich so nebenbei, dass
    „ mit dem Erreichen der Bausparsumme als vertraglich vereinbarte Obergrenze ist die Leistungspflicht der Bausparkasse für meinen oben genannten Bausparvertrag erfüllt. Der Bausparvertrag endet zum 30.04.2011.“
    Damit würde ich ja den oben bereits zitierten § 14 der ABB außer Kraft setzen.
    Also Leute, ich kann nur empfehlen zu widersprechen und nichts auszufüllen oder
    sonstwas zu beantragen. Sollte die Behauptung der BSKasse stimmen, nämlich dass der Ombudsmann den §488 BGB bei Wüstenrotverträgen ins Spiel gebracht hat, würde ich dem Ombuds natürlich auf gar keinen Fall vertrauen !!!
    Ich werde meinen Widerspruch in Ruhe formulieren und eine Kopie an die Verbraucherzentrale senden und abwarten wie die W&W reagiert.

  • Wenn du deinen Wiederspruch formuliert hast, würdest das Schreiben hier einstellen ?
    Warum ist die BHW damals mit ihren Kündigungen durchgekommen ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!