richtig, danke für den Hinweis
ZitatOriginal geschrieben von Qarsten
Wenn das Ganze rechtlich so eindeutig wäre, hätte Wüstenrot den § 15 Abs. 2b wohl nicht einfügen müssen.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
richtig, danke für den Hinweis
ZitatOriginal geschrieben von Qarsten
Wenn das Ganze rechtlich so eindeutig wäre, hätte Wüstenrot den § 15 Abs. 2b wohl nicht einfügen müssen.
Hast Du mal die Formulierung von Wüstenrot, wo die den Paragraphen nutzen? Würde mich mal interessieren. Irgendwie widerspricht es meinem Verständnis von Darlehen, wenn sich ein Bausparvertrag noch in der Ansparphase befindet. Der 488 BGB gilt ja auch nicht für Spar- und Termineinlagen oder bin ich da auf nem juristischen Holzweg?
War denn eigentlich einer von Euch mittlerweile mal bei nem Anwalt?
edit
ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
Hast Du mal die Formulierung von Wüstenrot, wo die den Paragraphen nutzen? Würde mich mal interessieren. Irgendwie widerspricht es meinem Verständnis von Darlehen, wenn sich ein Bausparvertrag noch in der Ansparphase befindet. Der 488 BGB gilt ja auch nicht für Spar- und Termineinlagen oder bin ich da auf nem juristischen Holzweg?
Lesen bildet : Du findest weiter oben in diesem Thread die verlinkten Kopien der Schreiben von W&W an einen Kunden.
Weiterhin liegt insofern ein Darlehen vor, als dass der Bausparer der Bausparkasse ein Darlehen gibt (in der Höhe dessen, was er angespart hat).
Einen netten Gruß,
Qarsten.
das hatte ich in der Tat nicht gesehen. Faszinierend. Ich wäre im Leben nicht darauf gekommen, dass man hier von nem Darlehensvertrag spricht bzw. entsprechende Paragraphen zitiert. Widerspricht meinem logischen Verständnis extrem. Ich mein klar, jede Spareinlage bei ner Bank ist letztlich ein Darlehen vom Kunden an die Bank. Aber m.W. ziehen die entsprechenden Paragraphen doch da auch nicht oder? Ich mein, es spricht ja auch keiner bei nem Ratenkredit davon, dass die Bank beim Kunden Geld anlegt? :confused:
Der Finanztest-Link hat übrigens mit Verweis auf das Ombudsmann-Verfahren folgende Aussage: "Sobald die Bausparsumme erreicht ist, könnte allerdings Schluss sein." Und da sind wir dann wieder am Ausgangspunkt, Darlehen hin, Darlehen her.
ZitatIch mein, es spricht ja auch keiner bei nem Ratenkredit davon, dass die Bank beim Kunden Geld anlegt?
Das entscheidende ist, dass da dann feste Raten bzw. Laufzeiten vereinbart wurden. Die gibt es beim Bausparvertrag nicht. Und deshalb greift bei den überzahlten Verträgen - da kann der Kunde nicht mehr auf sein Recht auf ein Darlehen verweisen - die dreimonatige Kündigungsfrist.
ZitatOriginal geschrieben von badesalz87 Es ist hier immer noch ein Vertrag welcher auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde!
Genau, und weil die Laufzeit unbestimmt ist, zieht offenbar die dreimonatige Kündigungsfrist gemäß §488 BGB.
ZitatOriginal geschrieben von badesalz87 Angenommen es wäre andersrum, wir hätten ein Darlehen mit einem festen Zinsatz aufgenommen und hätten noch jede Menge zurück zu zahlen, meinst du dann kommt die Bank und sagt Ich glaubs kaum"komm lassen wir das, dass passt ja garnicht mehr zum aktuellen Zinssatz, kündigen wir doch einfach den Vertrag und du musst auch nix mehr bezahlen"!
Sie zahlen dir ja dein Guthaben zurück.
Angenommen, du hättest noch jede Menge zurückzuzahlen und keine Raten und Laufzeiten vereinbart (wie im Falle des übersparten Bausparvertrages die Wüstenrot). Du könntest der Bank das Geld überweisen und kämst innerhalb von drei Monaten aus dem Darlehensvertrag. Die Bank, der du Geld schuldest, kann die Rückzahlung kaum ablehnen, weil sie von dir lieber lebenslang die attraktiven Schuldzinsen als die einmalige Tilgung haben will. Hier ist es andersrum: Die Bank will dir ihre Schulden zurückzahlen, du willst lieber die Zinsen kassieren, und weil der Vertrag überspart ist, dein Recht, von der Wüstenrot Geld zu leihen, also verfallen ist, kommt die Bank offenbar gemäß §488 Abs. 3 BGB innerhalb von drei Monaten aus der Sache raus.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von badesalz87
so, ich war heute bei der Wüstenrot Vertreterin. Sie hat mir ein Musterschreiben gezeigt welches den Kunden die nicht freiwillig kündigen wollen Ende diesen Jahres zugeschickt werden soll. In dem Schreiben wird lediglich Bezug darauf genommen das der "Sinn und Zweck" eine Bausparvertrags nicht mehr gegeben sei und er deshalb aufgelöst wird. Es wird aber kein eindeutiger Paragraph aus den damaligen AGB oder Vertragsgrundlagen in dem Schreiben erwähnt... Zum Schluss wird noch erwähnt das solche Streitfälle angeblich schon bei der Ombusdfrau der Bausparkassen behandelt wurden, und zugunste der Bausparkassen entschieden wurde (welch Wunder...).
Als Alternative wurde mir:
[list=1]
[*]eine Festgeld Sparanlage mit garantierten 3,5% für 12 Monate vorgeschlagen, das Geld wäre dort fest für 1 Jahr und danach müsste man wieder etwas anderes (logischerweise auch mit anderen Zinsen) suchen
[*]das sog. "hausinvest" vorgeschlagen. Das ist ein Immobilienfond welcher 1972 eröffnet wurde und wohl ziemlich erfolgreich ist ('72-'09 822%). Realistisch betrachtet bringt er wohl ca. 3,5 % (... 05/06 2,0%; 06/07 4,4%; 07/08 7%; 08/09 5%). Den "Bonus" welchen die Kunden wie ich bekommen ist, dass Wüstenrot auf den Ausgabeaufschlag von 5%, verzichtet wird. (Ausgabeaufschlag bedeutet das man, in diesem Fall, 5% des Anlagebetrags (z.B. 10'000 €) also 500 €, als "Gebühr" einmalig bezahlt). Der Vorteil bei dem hausinvest ist, das dass Geld schnell abrufbar wäre wenn man es braucht. Der Nachteil mit dem Ausgabeaufschlag entfällt in diesem speziellen Fall, es bleiben jedoch die Risiken eines Immobilienfonds, auch wenn dieser ein ziemlich großer ist.
[/list=1]
Mir ist es übrigens ähnlich gegangen.
Irgendwann im Novenber ein Anruf des Wüstenrot-Vertreters, man müsse was mit den übersparten Bausparverträgen machen. Aber man habe „attraktive Alternativen“. Man werde dem Kunden mit „attraktiven Angeboten“ entgegenkommen.
Im persönlichen Gespräch leider keine Erläuterungen, auf welcher Rechtsgrundlage der übersparte Vertrag gekündigt werden solle. Statt dessen zunächst der Versuch, einen neuen Bausparvertrag zu verkaufen (zu den derzeit üblichen Konditionen.) Auf Nachfrage dann zwei Angebote:
- Entweder der schon erwähnte Verzicht auf die Ausgabeaufschläge für die hauseigenen Fonds.
- Oder das erwähnte Zertifikat: 12 Monate fest, 3,5 Prozent.
Beides nur, wenn man den Vertrag bei zum 30. November auflöse.
Ich fühlte mich überrumpelt - zumal man mir nichts schriftliches geben wollte - und hielt die Angebote gegenüber dem bestehenden Vertrag für wenig attraktiv. Die Wüstenrot hätte mir einiges Kopfzerbrechen erspart, hätte man auch mir eine so klare Erläuterung geliefert wie Badesalz87 in dem http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=465322&perpage=15&pagenumber=3 verlinkten Beitrag. Vermutlich wollte man nicht die Karten auf den Tisch legen, den Vertrag schon zum 1. Dezember loswerden und das Geld weiterhin bei der Wüstenrot angelegt wissen. Vor wenigen Tagen kam nun die Kündigung zum 30. April - mit einer für meinen Geschmack wieder nur unzureichenden Erläuterung der Rechtsgrundlage. Dazu ein „Gutschein“ für ein „Top Zertifikat“: 2,5 fest, 12 Monate, gültig bis zum 31. März 2011. So wie ich das verstehe, versuchen also erneut, mich schon vor Ablauf der dreimonatigen Frist zum Umstieg auf ein neues Wüstenrot-Produkt zu bewegen.
Ich unterschreibe vorerst nichts. Ich wrte mal was die Zinsentwicklung am Markt bringt. Wenn ich woanders auch 2,5 % bekomme gehe ich dahin. Mal sehen wie sich die Zinsen bis Ende März entwickeln.
Mir wurden übrigens zwei Verträge gekündigt. Einer war schon seit 5 Jahren überspart, und der andere erst mit der Zinzzahlung für 2010 ! Dieser wurde auch gekündigt !
ZitatOriginal geschrieben von Imker007
Einer war schon seit 5 Jahren überspart
Das ist ja interessant, heißt also im Umkehrschluss: Bei Dir hat W&W 5 Jahre lang den übersparten Vertrag laufen lassen und vermutl. auch weiter Zinsen gezahlt.
Vielleicht spielt auch das Alter der Verträge eine Rolle, wo ja die Formulierung in den neuen ABB drauf hindeutet (s.o.).
Grüße, Qarsten.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!