Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von Imker007
    Habe heute die Kündigung bekommen ! Das Geld wird am 30.04.2011 ausbezahlt, also fristgerecht.



    die Frage ist, woraus sie die Frist ableiten...
    Da der Zinssatz fest vereinbart wurde, ergibt sich aus §488 ff BGB eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und nicht von 3 Monaten für Darlehen mit variablen Zinssätzen...

  • Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    die Frage ist, woraus sie die Frist ableiten...
    Da der Zinssatz fest vereinbart wurde, ergibt sich aus §488 ff BGB eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und nicht von 3 Monaten für Darlehen mit variablen Zinssätzen...


    Darlehen? Der spart doch noch an...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Liebe Leute ...


    ... ein Bausparvertrag, aus dem kein Darlehen mehr resultieren kann, ist keiner mehr. Der ausdrückliche Zweck des Vertrags (Finanzierung einer Immobilie über ein Bauspardarlehen) kann nicht mehr erreicht werden. Die Geschäftsgrundlage ist damit komplett entfallen.


    Selbst wenn ein Bausparvertrag zu reinen Sparzwecken angepriesen wurde, muss doch eigentlich jedem einleuchten, dass ein Bausparvertrag dem Charakter nach ein Bausparvertrag ist und auch bleibt. Wenn also Werbeversprechen gemacht werden, dann doch wohl nur unter dieser Prämisse!


    Die erhöhten Zinsen werden u.a. gerechtfertigt mit dem Verzicht auf das vertragsgemäße Recht auf ein Bauspardarlehen. Wer wegen Übersparung allerdings gar keinen Anspruch auf ein Bauspardarlehen mehr hat, kann naturgemäß auf diesen Anspruch auch nicht verzichten.


    Langsam frage ich mich, warum hier mancher nicht bereit ist, vernüftig über diesen Umstand nachzudenken. Kommt es zum Rechtsstreit, wird der Richter das (wahrscheinlich) nachholen. Die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits bewertet meine Wenigkeit als unterirdisch.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Imker007
    und wie soll ich den Wiederspruch dann formulieren ? Hast den Abschnitt zur Hand ?


    Wenn du widersprechen willst, widersprich einfach mit dem Paragraphen welchen dir baristacrema genannt hat.
    Wenn du einfach noch herauszögern willst erzähl ihnen halt das du jetzt vor hättest eine Wohnung/Haus zukaufen und gerne das Darlehen beantragen würdest. Das zögert das ganz nochmal etwas raus.

  • Hallo zusammen,


    interessanter Thread, wenn sich inzwischen auch vieles wiederholt. Habe bislang wohlweislich meine Bausparsumme nicht überschritten, so dass die Problematik für mich noch nicht greift.


    Habe mal in den ABB 7 für das IDEAL Bausparen (für Neuabschlüsse ab dem 1.11.1995) gerade nachgeschaut.


    Unter § 9 "Kündigung des Bausparvertrages" sind dort lediglich Möglichkeiten des BAUSPARERS aufgeführt, den Vertrag zu kündigen. Weiter unter § 14 "Vertragsfortsetzung":
    (1) Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht an oder gibt er die Annehmeerklärung nicht fristgemäß ab oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, so wird der Bausparvertrag fortgesetzt.
    (2) Setzt der Bausparer seinen Bausparvertrag fort, so kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. [es folgen Erläuterungen, wie dies vonstatten geht]


    Eine Kündigungsmöglichkeit der Bausparkasse habe ich in dem mir vorliegenden ABB nicht finden können.


    Interessanterweise dazu zum Vergleich (man beachte § 15 Abs. 2b):
    ABB 2008


    Wenn das Ganze rechtlich so eindeutig wäre, hätte Wüstenrot den § 15 Abs. 2b wohl nicht einfügen müssen.


    Einen netten Gruß,


    Qarsten

  • Zitat

    Original geschrieben von badesalz87
    Wenn du widersprechen willst, widersprich einfach mit dem Paragraphen welchen dir baristacrema genannt hat.
    Wenn du einfach noch herauszögern willst erzähl ihnen halt das du jetzt vor hättest eine Wohnung/Haus zukaufen und gerne das Darlehen beantragen würdest. Das zögert das ganz nochmal etwas raus.


    Sorry, aber das ist leider völliger Nonsens, den Du da schreibst. Der Paragraph von baristacrema geht vollkommen ins Leere, da es sich nicht um einen Darlehensvertrag handelt, der da gekündigt wird von der Bausparkasse.


    Und wenn der Bausparvertrag schon bis zur Bausparsumme oder darüber hinaus bespart worden ist, wie soll er dann noch ein Darlehen beantragen? Das Darlehen beim Bausparvertrag leitet sich in der Höhe ab aus der Differenz der Bausparsumme zu den Einzahlungen...


    Und selbst wenn noch Platz zur Bausparsumme WÄRE..."erzähl ihnen halt..." dann kannste nicht einfach mal eben so das Darlehen beantragen. Sorry, aber allmählich bleibt mir nur noch Kopfschütteln.


    Wenn Ihr Euch im Recht fühlt ist der einzig sinnvolle Weg der zum Anwalt, der Euch dann vermutlich und hoffentlich rechtzeitig endlich mal die Augen öffnet, dass Ihr Euch sowas von auf dem Holzweg befindet, bevor es zu spät ist. Aber diese ganzen vermeintlich ach so schlauen Tipps...sich meins nicht persönlich, aber es ist nonsens...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    ...
    Wenn Ihr Euch im Recht fühlt ist der einzig sinnvolle Weg der zum Anwalt, der Euch dann vermutlich und hoffentlich rechtzeitig endlich mal die Augen öffnet, ...


    Auf die Frage, ob der freundliche Anwalt die Augen der Mandantschaft oder doch vielleicht eher sein Geldsäckel öffnet, möchte ich lieber keine Wette abschließen ... :rolleyes:

  • Mag sein dass es richtig ist, und es auch gesetztlich zugelassen ! Aber, so wie man mich versucht hat, auf gute Art und Weise aus dem Vertrag zu locken, fand ich etwas kundenunfreundlich ! Werde jetzt alle Versicherungen bei der W&W kündigen. Und nach einem günstigeren Anbieter schauen.
    Es geht nicht allein um die Kündigung des Bausparvertrages, sondern auch um das Verhalten von W&W seinen Kunden gegenüber.

  • ich beziehe mich auf §488 ff BGB. ==> diesen Paragraphen nutzt Wüstenrot als Grundlage für seine Kündigung...
    Wenn ich nun in §489 BGB schaue (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html), beträgt die Kündigungsfrist für den Darlehensnehmer 3 Monate bei variablen Zinssätzen:
    "...
    Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
    ..."


    Bislang gewähre ich Wüstenrot ein Darlehen.


    Ich frage mich ja, warum "übersparte" Verträge mit Bonuszinsen gekündigt werden, nicht jedoch Verträge, die nur eine Verzinsung von 2% anbieten, aber ebenfalls überspart sind. Nach der Logik von Wüstenrot müsste man doch schon so konsequent sein und alle übersparten Verträge kündigen.


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Sorry, aber das ist leider völliger Nonsens, den Du da schreibst. Der Paragraph von baristacrema geht vollkommen ins Leere, da es sich nicht um einen Darlehensvertrag handelt, der da gekündigt wird von der Bausparkasse.

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