Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • "Während die meisten Wettbewerber mit ähnlichen Hochzins-Sparangeboten in den vergangenen Jahren mühsam versuchten, ihre Kunden zu einem Wechsel in andere Tarife zu bewegen, griff das BHW schließlich zum Mittel der Kündigung. Bei Vollansparung könne von einem Bausparvertrag im Sinne des Bauspargesetzes nicht mehr die Rede sein, so das Argument der BHW.


    Die Kunden hatten hiergegen bei der Kundenbeschwerdestelle des Verbandes der Privaten Bausparkassen Beschwerde eingelegt und die Fortführung ihrer Bausparverträge gefordert. Doch die Beschwerden wurden überwiegend abgelehnt. Die Begründung der Schlichter: Rechtlich gesehen handele es sich nach § 488 BGB bei dem Bausparvertrag um einen gegenseitigen Darlehensvertrag. Dieser habe eine Besonderheit: In der Ansparphase ist der Bausparer Darlehensgeber und die Bausparkasse Darlehensnehmer. Einfacher ausgedrückt: Der Bausparer stellt sein Geld der Bausparkasse zur Verfügung, damit diese anderen Bausparern zinsgünstige Darlehen gewähren kann. In der Darlehensphase kehrt sich das Verhältnis um. Dann ist die Bausparkasse Darlehensgeber - sie stellt nun das Geld anderer Sparer dem Bausparer in einem gesetzlich genau definierten Verfahren zur Verfügung - und der Bausparer wird Darlehensnehmer.


    Die Ombudsleute bestätigen mit ihrem Schlichtungsspruch, dass der eigentliche Zweck des Bausparens die Erlangung eines Bauspardarlehens ist. Dieser Zweck kennzeichne den Vertrag auch dann, wenn der Kunde ihn als Kapitalanlage betrachte. Auch in diesem Fall schließe er keinen allgemeinen Sparvertrag ab, sondern einen Bausparvertrag. In den entschiedenen Fällen waren die Verträge voll bespart oder überspart. Für den eigentlichen Zweck des Bausparens war damit kein Raum mehr gegeben.


    Eine ordentliche Kündigung nach Erreichen der Bausparsumme verstößt nach Auffassung der Ombudsleute auch nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Selbst dem unerfahrenen Sparer sei nicht suggeriert worden, dass die Laufzeit seines Vertrags allein in seinem Belieben stehe. Die Kunden hätten vielmehr aus den Vertragsunterlagen erkennen müssen, dass der Bausparvertrag eine Spar- und eine Darlehensphase durchlaufe. Nur bis zum Ende der Sparphase habe ein Guthabenzins von 5 Prozent erreicht werden können. Die Sparphase ende zwangsläufig, wenn das Sparguthaben die vereinbarte Bausparsumme erreicht habe."


    Quelle: geldtipps.de


    und ganz ehrlich: die Argumentation ist absolut schlüssig. Ein Bausparvertrag ist eben kein unbegrenzter Sparvertrag. Die Bausparsumme hat schon ihren Sinn...


    Was sagen denn Eure Verträge/ABB zur Kündigungsmöglichkeit durch die Bausparkasse?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    [...] und ganz ehrlich: die Argumentation ist absolut schlüssig. Ein Bausparvertrag ist eben kein unbegrenzter Sparvertrag. Die Bausparsumme hat schon ihren Sinn...


    Was sagen denn Eure Verträge/ABB zur Kündigungsmöglichkeit durch die Bausparkasse?


    da stimme ich ja allen hier zu! Klar, die Argumentation der BSPKassen sind schlüssig! Andersherum (wenn nicht die Kasse sondern wir als Kunden der Kasse Zinsen bezahlen müssten) wäre es genau so schlüssig!! Und es ist in beide Richtungen für den Benachteiligten schöner wenn der Vertrag gekündigt wird und das Darlehen zurückgezahlt werden kann! Alles logisch und nachvollziehbar!
    Nur versteh ich nicht warum uns hier so viele Vorwürfe gemacht werden??? Mal ehrlich, wenn ihr so einen Vertrag hättet und es rechtlich keine klare Grundlage gibt ob der jetzt gekündigt werden darf, würdet ihr dann sagen "ok dann kündigt meinen Vertrag doch, ich nehm statt 2% + 2,5% Bonusverzinsung dafür einen mit ~2% Variablen Zinsen, das reicht mir"! Dann verzichtet man bei einer Anlagesumme von sagen wir mal 20'000 € jedes Jahr auf rund 500 €, einfach so. Da würd ich jetzt gerne mal wissen ob ihr das einfach so hinnehmen würdet???


    Ich kann dir leider nicht sagen was die ABB genau zu der Kündigungsmöglichkeit sagen da ich sie nicht vorliegen habe. Aber es steht bestimmt nichts eindeutiges drin ansonsten würden sich die Kassen ja nicht so "winden" sondern klar auf den Punkt im Vertrag/ABB verweisen.

  • Außerdem, wenn Wüstenrot sich so auf der sicheren Seite wägt, warum kündigen sie nicht einfach ? Stattdessen versucht man die Kunden aus den Altverträgen zu locken, mit irgendwelchen Scheinangeboten ! Als ich den Vertrag damals abgeschlossen habe, wurde sogar damit geworben : " Wenn der Vertrag mal dann soweit ist, wird das Geld gut verzinst mit 4,5 % " . Ich habe zwar nichts schriftliches in der Hand, es war aber so, weshalb soll ich dann jetzt klein beigeben.

  • Warum sie nicht einfach kündigen? Weil der Kunde dann ziemlich sicher geht ohne ein anderes Angebot. Wenn man ihm aber noch n anderes Angebot schmackhaft machen kann, hat man den Vertrag gekündigt und noch n Folgegeschäft abgeschlossen. Wenn Ihr Kaufleute wärt, wie würdet Ihr vorgehen? ;)


    Und wenn Du nix schriftliches hast Imker...dann versuch mal diese lapidar zitierte Aussage zu beweisen. ;) Und wenn der Vertrag "soweit" ist...war damit die Bausparsumme gemeint? Oder die Mindestansparsumme?


    Vorwürfe mache ich hier nicht. Aber ich versuch das ganze mal relativ nüchtern zu sehen. Dass das für Euch als Kunden unschön ist, ist ja keine Frage. Aber wie gesagt: ein Bausparvertrag ist kein Endlos-Sparprodukt. Das widerspricht dem Sinn des Bausparvertrages. Wenn Ihr Euch in der Grundlage sicher seid, dann klagt, nehmt Euch Anwälte. Aber ich schätze die Chancen als sehr gering ein. Vor allem würd ich mir mal die ABB organisieren. Eigentlich sollte man sowas beim Vertrag liegen haben.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Und wenn Du nix schriftliches hast Imker...dann versuch mal diese lapidar zitierte Aussage zu beweisen. ;) Und wenn der Vertrag "soweit" ist...war damit die Bausparsumme gemeint? Oder die Mindestansparsumme?


    Grds. stimme ich dir voll und ganz zu - ebenso der zitierten Passage vom Ombudsverfahren.
    Anders ist hingegen bei BHW: Die haben damals ausdrücklich Werbung damit gemacht, dass die Verträge als Sparverträge genutzt werden können, auch wenn man gar nicht vorhat zu bauen. Die Werbeflyer kursieren auch immer noch im Netz. In diesem Fall sehe ich den Kunden vollkommen im Recht.


    Hat Wüstenrot damals nachweisbar auch solche Aussagen etc. getätigt, würde ich mich nicht auf eine Kündigung einlassen. Problem ist eben die Nachweisbarkeit und die Frage, ob man es evtl zu einem Verfahren kommen lassen will, was selbst bei einem positiven Ausgang die erhebliche Problematik einer rückwirkenden Abwicklung der Zinsen etc. mit sich bringt.


    Andernfalls wird sich wohl jedes Gericht der Ansicht des Ombudsmannes anschließen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Anders ist hingegen bei BHW: Die haben damals ausdrücklich Werbung damit gemacht, dass die Verträge als Sparverträge genutzt werden können, auch wenn man gar nicht vorhat zu bauen.


    Das ist nicht der springende Punkt. Dann hätten die Bausparkassen längst früher reagiert. Es geht hier um Verträge, die nicht nur weit über die Mindestansparung bespart wurden, sondern offenbar die Bausparsumme erreicht haben. Der Sparzweck an sich war bei vielen Bausparkassen gang und gäbe auch ohne Bauabsicht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • erik lass gut sein. manche leute sind hald beratungsresistent. sollen sie es hald mit viel aufwand und zeit durchziehen, dann sehen sie schon was rauskommt...

  • naja, Zeit und Aufwand ist relativ ! Mich wollte man aus dem Vertrag rauslocken, mit einem angeblich guten Angebot . Bin darauf nicht eingegangen, hatte deshalb aber keinen Aufwand und Unkosten.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    erik lass gut sein. manche leute sind hald beratungsresistent. sollen sie es hald mit viel aufwand und zeit durchziehen, dann sehen sie schon was rauskommt...


    Kosten hatte ich bisher 1,10 € (2 Briefmarken á 55 Cent) und die meiste Zeit hab ich hier verbraucht um darüber zu schreiben, bzw. zu erklären warum ich das mache.
    Mein Zinsgewinn den ich dank der Aufschiebung gemacht hab ist um ein vielfaches höher. Also für mich hat es sich schon gelohnt, egal ob es nachher doch zur Auflösung kommt...

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