Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Kann man ja vorher abklären. Der hausinvest ist im übrigen in der Tat nicht ein einziges Mal geschlossen worden in der Vergangenheit, auch nicht in der Hochzeit der Finanzkrise, wie es dort einige andere Immobilienfonds erleben mussten.


    das ist richtig, der hausinvest scheint ein sehr stabiler und sicherer Fonds zu sein, gerade weil er immer mit den Auszahlungen kein Problem hatte. Andererseits geht natürlich auch ein hohes Maß an Liquidität wieder auf die Rendite da das Geld schließlich nicht im Umlauf ist. Aber da muss jeder für sich abwägen ob er lieber was sicheres will oder lieber mehr Rendite mit Risiko, aber so ist es ja (fast) immer :)

  • Zitat

    Original geschrieben von badesalz87
    so, gestern ist endlich ein Schreiben von der Wüstenrot gekommen. Vielleicht ist mittlerweile bei dir ( baristacrema) auch so etwas angekommen. Ich hab das Schreiben mal hochgeladen damit ihr es euch auch anschauen könnt [LINK].


    die Begründung darin scheint mir ziemlich komisch, da ich ja garnicht beabsichtige das Bauspardarlehen zu beantragen... Außerdem kann kein genauer Paragraph genannt werden welcher in den damaligen Bedingung steht... Hier ist noch ein Link zu dem genannten Paragraphen §488 im BGB, allerdings nimmt der auch nur wieder Bezug auf das Darlehen. Also ich werde auf jeden Fall noch nicht aufgeben und nochmal ein Schreiben aufsetzen!


    habs erst eben gesehen...
    werd mir das Schreiben mal genauer ansehen.
    Bislang habe ich noch nichts erhalten.

  • in Bezug auf das Schreiben:
    ich würde argumentieren, dass der Ombudsmann Einzelfallentscheidungen trifft (zumindest was die Bausparkassen betrifft). Die Entscheidung bezüglich der Wüstenrot-Bausparverträge hätte ich gerne schwarz auf weiß. Meines Wissens nach gibt es nur eine im Zusammenhang mit BHW-Verträgen. Zudem ist eine Ombudsmann-Entscheidung nicht verbindlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    in Bezug auf das Schreiben:
    ich würde argumentieren, dass der Ombudsmann Einzelfallentscheidungen trifft (zumindest was die Bausparkassen betrifft). Die Entscheidung bezüglich der Wüstenrot-Bausparverträge hätte ich gerne schwarz auf weiß. Meines Wissens nach gibt es nur eine im Zusammenhang mit BHW-Verträgen. Zudem ist eine Ombudsmann-Entscheidung nicht verbindlich.


    hab Wüstenrot schon geschrieben das ich weiterhin keine Kündigung wünsche und sie mir einen genauen Parapgraphen nennen sollen aus den damaligen AGB und nicht allgemeine Klauseln aus dem BGB... warte mal ab bis was kommt, ende diesen Monats soll ja Schluss sein...

  • Wenn ich das Schreiben der Wüstenrot richtig interpretiere ist die Bausparsumme in Deinem Fall jedoch erreicht bzw. überschritten, in diesem Fall darf die Kasse ja kündigen... Bedenklich hätte ich es gefunden, wenn diese Summe nicht erreicht gewesen wäre und Dich die kasse versucht quasi "frühzeitig loszuwerden"...


    Die Bausparsumme wurde ja damals von Dir so gewählt und hätte höher sein müssen, sofern Du den Vertrag noch länger hättest besparen wollen sollen. Wurde dies damals nicht bedacht? Als ich einen solchen Vertrag vor 5 Jahren bei der Alten Leipziger (der auch nur auf Rendite getrimmt ist) abgeschlossen habe war klar dass der auch irgendwann mal enden wird...


    Insofern kann ich die Aufregung offengesagt nicht so ganz verstehen.


    Sollte die Bausparsumme tatsächlich nicht erreicht worden sein sieht es natürlich völlig anders aus...


  • richtig, die Bausparsumme ist erreicht und auch überschritten. Irgendwo hat die Kasse natürlich recht, der Zweck bis dahin ist erfüllt. Nur warum sollte ich jetzt als Kunde gleich klein Beigeben und meine 4,5% Zinsen aufgeben??? Normalerweise haben die Unternehmen / Banken die Spitzfindikeiten gegenüber ihren Kunden, warum sollte es nicht mal andersrum sein?? Wenn es damals in den Vertragsbedingungen nicht so geregelt war das der Vertrag dann einfach aufgelöst werden kann dann darf es jetzt auch nicht so sein.

  • Solange keine Zuteilungsreife erreicht ist, müsste man den Vertrag theoretisch auch jederzeit kündigen können, was in der Regel nicht der Fall ist. Daher dient die Argumentation der Bausparkassen nur dem Zweck, in einer Niedrigzinsphase Verträge loszuwerden, für die man hohe Guthabenszinssätze vereinbart hat. Wenn ich den Vertrag nicht weiterbesparen kann, so muss das ja nicht zwangsläufig auf eine Kündigung hinauslaufen. Versicherungen muss man schließlich auch nicht kündigen sondern kann sie beitragsfrei stellen...

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich bin ja mal soooooo gespannt, was da bei euch rauskommt ;)
    ich hoffe, ihr postet dann auch das ergebnis.


    selbstverständlich :)

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