Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Ich habe ein Objekt allein über einen solchen gut verzinsten Bausparvertrag finanziert, der zunächst nur dem steuerbegünstigten Sparen dienen sollte. Mit 5% lagen die Darlehenskonditionen zwar geringfügig über denen meiner Hausbank, dafür war die Abwicklung aber total einfach. Binnen Minuten stand die Finanzierung, wogegen ich bei der Hausbank noch zum Schriftsteller hätte werden müssen.


    Es ist also keineswegs so, dass die Bausparkassen wegen der alten Verträge insgesamt zu bedauern wären - was sie uns nun weismachen wollen. Auch mit den zu Hochzinszeiten abgeschlossenen Bausparverträgen wurden Objekte finanziert ... die teuren Darlehen laufen noch; sie werden nicht gekündigt und durch günstigere ersetzt. Den "guten" Sparzinsen stehen also immer noch gute Darlehenszinsen gegenüber, auf die man aber nicht nicht verzichten möchte.


    Frankie

  • Danke für die zahlreichen Beiträge.
    Werde jetzt mal abwarten, bis ich die Kündigung in Schriftform erhalte.
    Danach das Musterschreiben, dann frage ich beim Ombudsmann der privaten Bausparkassen an.
    Abhängig davon, wie sich die Geschichte entwickelt, ziehe ich meine Rechtsschutzversicherung zu Rate.

  • so, ich war heute bei der Wüstenrot Vertreterin. Sie hat mir ein Musterschreiben gezeigt welches den Kunden die nicht freiwillig kündigen wollen Ende diesen Jahres zugeschickt werden soll. In dem Schreiben wird lediglich Bezug darauf genommen das der "Sinn und Zweck" eine Bausparvertrags nicht mehr gegeben sei und er deshalb aufgelöst wird. Es wird aber kein eindeutiger Paragraph aus den damaligen AGB oder Vertragsgrundlagen in dem Schreiben erwähnt... Zum Schluss wird noch erwähnt das solche Streitfälle angeblich schon bei der Ombusdfrau der Bausparkassen behandelt wurden, und zugunste der Bausparkassen entschieden wurde (welch Wunder...).
    Als Alternative wurde mir:
    [list=1]
    [*]eine Festgeld Sparanlage mit garantierten 3,5% für 12 Monate vorgeschlagen, das Geld wäre dort fest für 1 Jahr und danach müsste man wieder etwas anderes (logischerweise auch mit anderen Zinsen) suchen
    [*]das sog. "hausinvest" vorgeschlagen. Das ist ein Immobilienfond welcher 1972 eröffnet wurde und wohl ziemlich erfolgreich ist ('72-'09 822%). Realistisch betrachtet bringt er wohl ca. 3,5 % (... 05/06 2,0%; 06/07 4,4%; 07/08 7%; 08/09 5%). Den "Bonus" welchen die Kunden wie ich bekommen ist, dass Wüstenrot auf den Ausgabeaufschlag von 5%, verzichtet wird. (Ausgabeaufschlag bedeutet das man, in diesem Fall, 5% des Anlagebetrags (z.B. 10'000 €) also 500 €, als "Gebühr" einmalig bezahlt). Der Vorteil bei dem hausinvest ist, das dass Geld schnell abrufbar wäre wenn man es braucht. Der Nachteil mit dem Ausgabeaufschlag entfällt in diesem speziellen Fall, es bleiben jedoch die Risiken eines Immobilienfonds, auch wenn dieser ein ziemlich großer ist.
    [/list=1]


    Ich werde jetzt, trotz der freundlichen Beratung, mich mit dem Musterschreiben (in leicht abgeänderter Form) an die Wüstenrot Bausparkasse wenden. Entweder sie widersprechen mir und sagen das es doch ein einseitiges Kündigungsrecht gibt und begründen dies mit einer eindeutigen Angabe eines Paragraphen in den damaligen AGB, dann werde ich den Vertrag auflösen und das Geld woanders anlegen, oder sie nehmen es hin und der Vertrag läuft weiter...


    ...to be continued...

  • badesalz87 : danke für die Information


    Hört sich an, als ob Wüstenrot nichts in der Hand hätte als die Entscheidung der Ombudsfrau. Hier handelt es sich aber sicherlich um eine Einzelfallentscheidung (jede Bausparkasse hat andere AGBs).


    Immobilienfonds kommen für mich nicht in Frage. Man kann zwar jeden Tag verkaufen, solange der Fonds nicht geschlossen wird, die Frage ist aber zu welchem Preis...


    Wenn sich viele Kunden stur stellen, fällt es Wüstenrot sicherlich nicht so leicht, die alten Verträge aufzulösen.

  • Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    anscheinend geht das bei Wüstenrot schon länger so: http://www.pfiffige-senioren.de/bausparen.html


    in der Sache BHW gabs doch schon einige Klagen: http://www.verbraucherrunde.ne…hrung-damit-t1235-15.html


    die Beiträge hatte ich auch gelesen. Wüstenrot hatte auch schon als mein BspV voll angespart war ihn versucht zu kündigen. Dann kamen über die Jahre verteilt immer etwas "halberzige" Versuche den Vertrag aufzulösen, erst jetzt meinen sie es so richtig ernst.
    Naja, ich muss abwarten bis Wüstenro antwortet, da ich die AGB von damals leider nicht mehr zur Hand habe, hab ich denen jetzt einfach die Behauptung geschickt das es so sei. Wenn sie mir jetzt natürlich die AGB von damals schicken und sagen "in Paragraph xy steht aber drin das wir kündigen dürfen" hab ich natürlich keine Chance, werde dann das Geld aber folglich nicht mehr bei Wüstenrot anlegen.


    Die Darstellung des Immobilienfonds gestern hat mir schon ziemlich gefallen. Jedoch liest man vermehrt das die Fonds geschlossen wurden weil sie nicht zurückzahlen konnten, das sei angeblich bei dem "hausinvest" Fonds noch nicht vorgekommen... Zudem wurden alle Immobilienfonds von Risikostufe 1 auf 2 hochgestuft. Daher werd ich auch wenn's nötig wird eine andere Anlage suchen.

  • Bei Fonds muss man bedenken, dass der Ausgabeaufschlag nicht die einzige Gebühr ist, die anfällt. Teilweise bekommen die Banken Provisionen dafür, dass Fonds im Depot liegen.
    Berechnet Wüstenrot Depotführungsgebühren?


    Die Fortführung eines Vertrages mit einer Verzinsung von 4,5 (inklusive Bonuszins) ist allemal besser.

  • Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    Bei Fonds muss man bedenken, dass der Ausgabeaufschlag nicht die einzige Gebühr ist, die anfällt. Teilweise bekommen die Banken Provisionen dafür, dass Fonds im Depot liegen.
    Berechnet Wüstenrot Depotführungsgebühren?


    Die Fortführung eines Vertrages mit einer Verzinsung von 4,5 (inklusive Bonuszins) ist allemal besser.


    von den Depotführungsgebühren hat sie mir nichts erzählt. Bei der Beispielrechnung ist sie auch nicht von so einer Gebühr ausgegangen. Also entweder hat sie sie bis jetzt verschwiegen, was ich nicht glaube, oder es gibt sie nicht.
    Das einzige was zu beachten ist, das bei deinem Bausparvertrag wahrscheinlich meistens nicht mehr die volle Summe mit dem Bonus verzinst wird, sondern nur der Betrag bis zu dem der Vertrag festgelegt wurde. Alles darüber wird "nur" mit 2,5 % verzinst. Bleibt aber trotzdem noch lukrativer als alles andere.

  • Zitat

    Original geschrieben von badesalz87
    Naja, ich muss abwarten bis Wüstenro antwortet, da ich die AGB von damals leider nicht mehr zur Hand habe, hab ich denen jetzt einfach die Behauptung geschickt das es so sei. Wenn sie mir jetzt natürlich die AGB von damals schicken und sagen "in Paragraph xy steht aber drin das wir kündigen dürfen" hab ich natürlich keine Chance.


    so, gestern ist endlich ein Schreiben von der Wüstenrot gekommen. Vielleicht ist mittlerweile bei dir ( baristacrema) auch so etwas angekommen. Ich hab das Schreiben mal hochgeladen damit ihr es euch auch anschauen könnt [LINK].


    die Begründung darin scheint mir ziemlich komisch, da ich ja garnicht beabsichtige das Bauspardarlehen zu beantragen... Außerdem kann kein genauer Paragraph genannt werden welcher in den damaligen Bedingung steht... Hier ist noch ein Link zu dem genannten Paragraphen §488 im BGB, allerdings nimmt der auch nur wieder Bezug auf das Darlehen. Also ich werde auf jeden Fall noch nicht aufgeben und nochmal ein Schreiben aufsetzen!

  • Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    Teilweise bekommen die Banken Provisionen dafür, dass Fonds im Depot liegen.


    Kann man ja vorher abklären. Der hausinvest ist im übrigen in der Tat nicht ein einziges Mal geschlossen worden in der Vergangenheit, auch nicht in der Hochzeit der Finanzkrise, wie es dort einige andere Immobilienfonds erleben mussten.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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