ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Vorsicht Falle. Wenn der Bausparkasse für den Fall eines solchen Widerspruch in den Bausparbedingungen ein Kündigungsrecht eingeräumt wurde, kann das möglicherweise nach hinten losgehen.
Ich sag nicht, dass es so ist oder sein muss ... allerdings muss man im Geschäftsverkehr mit Banken äußerst wachsam sein.
Das verstehe ich nicht ganz. Nach einem Widerspruch gegen die Änderung hat die Bank doch kein Sonderkündigungsrecht. Sie kann nur von dem ordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen und das hätte sie auch ohne den Widerspruch machen können (je nach Vertrag).