Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Vorsicht Falle. Wenn der Bausparkasse für den Fall eines solchen Widerspruch in den Bausparbedingungen ein Kündigungsrecht eingeräumt wurde, kann das möglicherweise nach hinten losgehen.


    Ich sag nicht, dass es so ist oder sein muss ... allerdings muss man im Geschäftsverkehr mit Banken äußerst wachsam sein.


    Das verstehe ich nicht ganz. Nach einem Widerspruch gegen die Änderung hat die Bank doch kein Sonderkündigungsrecht. Sie kann nur von dem ordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen und das hätte sie auch ohne den Widerspruch machen können (je nach Vertrag).

  • Zitat

    Original geschrieben von danchel
    Das verstehe ich nicht ganz. Nach einem Widerspruch gegen die Änderung hat die Bank doch kein Sonderkündigungsrecht. Sie kann nur von dem ordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen und das hätte sie auch ohne den Widerspruch machen können (je nach Vertrag).


    War es nicht so, z. B. bei der Postbank, dass dem Personenkreis, welcher der Gebühreneinführung beim Girokto. widersprochen hat, eine Kündigung ins Haus kam?

  • Zitat

    Original geschrieben von nickstaub
    War es nicht so, z. B. bei der Postbank, dass dem Personenkreis, welcher der Gebühreneinführung beim Girokto. widersprochen hat, eine Kündigung ins Haus kam?


    Ja, bei einem Girokonto kann die Bank meist den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 2 Monaten kündigen. Das hätte sie auch ohne einen Widerspruch machen können. Bei einem Bausparvertrag hat die Bank in der Regel kein ordentliches Kündigungsrecht.

  • Zitat

    Original geschrieben von danchel
    ... Bei einem Bausparvertrag hat die Bank in der Regel kein ordentliches Kündigungsrecht.


    Möglicherweise kein gesetzliches. Ich halte es aber durchaus für möglich, dass ein solches für den Fall eines Widerspruchs in den Bausparbedingungen ausdrücklich vereinbart sein könnte. Wäre ich betroffen, würde ich das zumindest prüfen, bevor ich widerspreche.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Möglicherweise kein gesetzliches. Ich halte es aber durchaus für möglich, dass ein solches für den Fall eines Widerspruchs in den Bausparbedingungen ausdrücklich vereinbart sein könnte. Wäre ich betroffen, würde ich das zumindest prüfen, bevor ich widerspreche.


    Möglich ist das - ich halte das jedoch für unwahrscheinlich. Meiner Meinung nach würde eine solche Klausel den Verbraucher unangemessen benachteiligen und wäre somit unwirksam.

  • Wir haben der LBS Bayern zu den 9,60€ Jahresgebühr widersprochen. Der BSV bringt eh nur 1,5%, da ist so etwas auf der Rückseite des Kontoauszugs verstecktes schon mehr als zweifelhaft.

  • Zitat

    Original geschrieben von amerin
    ..., da ist so etwas auf der Rückseite des Kontoauszugs verstecktes schon mehr als zweifelhaft.


    Müssen Änderungen der AGB nicht in besonderer Weise hervorgehoben werden, um dann Gültigkeit zu entfalten?


    Das habe ich noch irgendwo im Hinterkopf, ohne ad hoc eine konkrete Quelle benennen zu können.

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