Auch mein Vertrag wurde nun von der LBS gekündigt, obwohl er weder seit 10 Jahren zuteilungsreif, noch die Bausparsumme überschritten wurde.
Allerdings sind bis zum Erreichen der (rel. geringen) Bausparsumme nur noch 450 EUR "Luft".
Begründung: Gem . ABB müssen wir Bauspardarlehen unter 500 EUR nicht mehr auszahlen. Der vereinbarte Vertragszweck kann somit nicht mehr erreicht werden. Daher Kündigung nach § 488 Abs. 3 BGB mit 3 monatiger Frist.
Angedacht war es, diesen Vertrag noch ein paar Jahre (ohne Einzahlung) liegen zu lassen und durch die Zinseinnahmen "selbst füllen zu lassen".
Ich habe bisher im Internet noch keinen ähnlich gelagerten Fall gesehen - Was sagt ihr dazu, ist die Kündigung "rechtens"?
Danke & LG