Hallo nicora, nilberg, an alle Interessierten und „Durchhalter“ :
- Angebot von Wüstenrot vom 25.05. (Eingang 30.05): Wir sollen damit einverstanden sein, dass unsere Bausparverträge zum 30.04.2011 geendet haben. Im Gegenzug zahlt Wüstenrot uns den Zinsertrag bis zum Ende der neuen Kündigungsfrist (31.08.2011). - Dieses Angebot befristet Wüstenrot bis zum 03.06.2011. (Das sind nur noch 3 Arbeitstage).
- Auf dieses Angebot haben wir am 03.06. reagiert
Zuerst haben wir uns beschwert, dass dieses "Angebot" nur 3 Arbeitstage Gültigkeit haben soll, Wüstenrot hat als Reaktionszeit für unser Schreiben vom 11.04. über 30 Arbeitstage benötigt. Wir haben der Kündigung ohne Rechtsgrund widersprochen und wie folgt argumentiert.
a) Aus den ABB Tarif 7 ergibt sich kein Kündigungsrecht wegen übersparter Bausparverträge, im Gegenteil wird nach § 14 ABB Tarif 7 bei Nichtannahme der Zuteilung der Vertrag fortgesetzt und nach § 2 Abs. 3 ABB Tarif 7 das Guthaben ununterbrochen weiterverzinst. Auf Wunsch des Baussparers können diese Guthaben auf einen neu abzuschließenden Bausparvertrag umgebucht werden.