Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Re: Wüstenrot kündigt alte Bausparverträge


    Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    Hallo,
    von der Bausparkasse Wüstenrot wurde ich darauf hingewiesen, dass mein Vertrag zum 01.01.2011 gekündigt werden soll (zugrunde gelegte Bedingungen: ABB 7).
    [...]


    Gibt es hier noch weitere Wüstenrot-Kunden, denen die gut verzinsten Verträge von 1998/99 und davor gekündigt werden sollen?


    [...]


    Moin!


    ja, mir gehts auch so. Hab gestern einen Anruf einer ortlichen Vertreterin bekommen. Mein BSV wurde auch '99 abgeschlossen und ist mittlerweile über 100%. Mir kommt das sehr komisch vor; aufeinmal soll schnell schnell zum 1.1.11 gekündigt werden und bis zum 30.11. ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Also ich kann das ganze nicht so wahr haben... Wie auf bei Finanztest beschrieben kam vor ein paar Jahren schon einmal so ein Schreiben das sie einen loswerden wollen...
    Diesmal scheint das ganze etwas ernster zu sein, die (Wüstenrot) sind halt auch eine Bank wie alle anderen.
    Ich hab mich bei einem Finanzberater erkundigt, er hat mir gesagt das er das vorgehen bisher nur von BHW kannte und er meinte das sich dort auch Kunden erfolgreich gewehrt hatten. Des weiteren sollte man unbedingt in den Vertragsbedingungen nachschauen was dort zum Thema "Sonderkündigung" oder einer Außerordentlichen Kündigung steht. Angeblich wurde nämlich erst ab etwa '04 '05 ein Sonderkündigungsrecht in die Verträge aufgenommen damit die Banken da einfacher wieder rauskommen. Leider hab ich die Vertragsbedingungen nicht mehr zur Hand, vielleicht hast du sie noch (@ baristacrema)???
    Naja, ich werde das die nächsten Tage auf jeden Fall genauer Prüfen was die Aufregung soll!


    Würd mich freuen von anderen Betroffenen was zu hören, denn es muss ja wohl eine Entscheidung her in den nächsten 2 Wochen... Auf jeden Fall nicht einfach klein beigeben!!!


    Edit: baristacrema, konntest du das Musterschreiben von der Verbraucherzentrale NRW noch abrufen? Ich konnte es leider nicht mehr, das Dokument sei nicht verfügbar...

  • Re: Re: Wüstenrot kündigt alte Bausparverträge


    Zitat

    Original geschrieben von badesalz87


    Ich hab mich bei einem Finanzberater erkundigt, er hat mir gesagt das er das vorgehen bisher nur von BHW kannte und er meinte das sich dort auch Kunden erfolgreich gewehrt hatten.


    Das gilt aber nicht für Kunden die ihren Vertrag zu 100% bespart hatten. Bei 100% ist nun mal Schluss, ich frage mich auch, warum da solch ein Aufriss gemacht wird. Wenn ich ein endfälliges Darlehen zu 10%Zinsen aufnehme, dieses fällig ist und ich leg der Bank die Kohle auf den Tisch, dann sagt die Bank doch auch nicht, nein wir nehmen ihr Geld nicht, da wir zu gute Zinsen an ihnen verdienen.



    @ baristacrema


    Es gibt immer diverse Spielräume und das Vertrieb anders argumentiert als die Orga brauch ich sicherlich nicht zu erklären.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Re: Re: Wüstenrot kündigt alte Bausparverträge


    Zitat

    Original geschrieben von badesalz87


    Edit: baristacrema, konntest du das Musterschreiben von der Verbraucherzentrale NRW noch abrufen? Ich konnte es leider nicht mehr, das Dokument sei nicht verfügbar...


    Ja, schreib mir ´ne PN mit Deiner Mailadresse und ich leite dir das Dokument weiter.


    Ich habe bislang noch keine schriftliche Kündigung erhalten. Solange gehe ich davon aus, dass der Vertrag weitergeführt wird. Sobald ich eine schriftliche Kündigung erhalte, antworte ich mit dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale.
    Bis zur Antwort von Wüstenrot geht wieder Zeit ins Land. Die kann ich nutzen, um mich bei meiner Rechtsschutzversicherung zu erkundigen.


    Ich sage nur: "pacta sunt servanda"... - Verträge sind zu halten.

  • problematisch finde ich ja, dass in den Bestimmungen von Wüstenrot drinsteht, dass sie Änderungen der Bestimmungen in ihrer Zeitschrift für Bausparer veröffentlichen können und nicht die einzelnen Kunden anschreiben müssen. Sorry, aber wer liest schon diese Bausparzeitschriften?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    jo und wer liest schon bestimmungen bei verträgen bevor er sie unterschreibt... *g*


    naja, zum Abschlusszeitpunkt sollte man sie ja schon lesen. Schließlich stimmt man ja aktiv zu. Nur die Möglichkeit, die Bestimmungen jederzeit ändern zu können, ohne die einzelnen Kunden zu informieren finde ich problematisch. Wenn man dann die Wüstenrot-Zeitschrift nicht erhält und nicht zeitnah widerspricht, hat man Pech gehabt.

  • Rechtlicherseits dürfte das Vorgehen von Wüstenrot nicht zu beanstanden sein. Jede Bank behält sich in ihren Agb das Recht einer fristgemäßen Kündigung von Kontoverbindungen vor. Genau wie der Kunde kann also auch die Bank einen (Spar-)Vertrag kündigen - es sei denn, es ist explizit anders vereinbart.


    Allerdings betrachte ich es als schiere Unverschämtheit, wenn eine Bausparkasse das vor Erreichen der Bausparsumme macht. Das widerspricht nämlich vielen Verwendungszwecken (etwa Renditesparen) mit denen der Kundschaft die Angebote seinerzeit schmackhaft gemacht haben. Und rein theoretisch ist eine Baufinanzierung möglich, bis ein potentieller Darlehensanspruch die Mindestdarlehenssumme nicht unterschreitet. Nicht zu beanstanden sind m.E. Kündigungen, wenn das Guthaben "Bausparsumme minus Mindestdarlehen" übersteigt. Jedenfalls nicht rechtlich ... und Kundenfreundlichkeit war definitv schon gestern nicht mehr ... und kommt vielleicht erst übermorgen wieder ...


    Angefangen mit dieser Übung hat m.W. schon vor vielen Jahren die Quelle-Bausparkasse. Wenn es Klagen betreffend diese Kündigungen gegeben haben sollte, müssten die Verfahren längst rechtskräftig abgeschlossen sein.


    Den Klageweg kann ich aber niemandem, der das Kostenrisiko selbst trägt, anraten. Die AGB sind hierzu m.E. eindeutig und überraschend ist ein Kündigungsrecht jedenfalls dann nicht, wenn ein Bausparvertrag wegen Erreichens der vollen Bausparsumme (einschl. Darhlehensanspruch) de facto keiner mehr ist. Die eigentliche Geschäftsgrundlage (Baufinanzierung durch Bauspardarlehen) ist letztlich ja entfallen. Und für Bausparkassen gelten auch diverse gesetzliche Bestimmungen. Reine Sparverträge dürfen sie m.W. gar nicht anbieten. Es kann aber sein, dass diese Regeln zwischenzeitlich gelockert wurden.


    Frankie

  • Re: Re: Re: Wüstenrot kündigt alte Bausparverträge


    Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    Ich habe bislang noch keine schriftliche Kündigung erhalten. Solange gehe ich davon aus, dass der Vertrag weitergeführt wird. Sobald ich eine schriftliche Kündigung erhalte, antworte ich mit dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale.
    Bis zur Antwort von Wüstenrot geht wieder Zeit ins Land. Die kann ich nutzen, um mich bei meiner Rechtsschutzversicherung zu erkundigen.


    Ich sage nur: "pacta sunt servanda"... - Verträge sind zu halten.


    eine schriftliche Kündigung habe ich auch nicht erhalten... ich finds einfach komisch wie das ganze angepackt wird bei denen, das stinkt einfach schon danach als wie wenn es offiziell eben nicht gehen würde.
    Wenn einfach möglich wär dann würden die doch einen freundlichen Brief verschicken das der Vertrag nun wegen §xy gekündigt wird und sie einen gerne weiter beraten was man nun tun soll. Aber doch nicht per Telefon von einem Vertreter und dann noch husch husch innerhalb von 1,5 Monaten...

  • In Sachen Quelle-Bausparkasse und BHW haben solche Kündigungswellen dermaßen viel Staub aufgewirbelt, dass die Kunden scharenweise abhanden gekommen sind.


    Wüstenrot will sicher versuchen, eine "elegantere" Lösung zu finden - was aber kaum gelingen dürfte. Die könnte nun darin liegen, den Betroffenen eine solche Kündigung schmackfaft zu machen, um so eine Zustimmung derer zu erlangen, die sich aufs Glatteis führen lassen, während man die "Unbehlehrbaren" zähneknirschend im Tarif belässt ... jedenfalls bis der Vertrag endgültig voll ist. Dann allerdings sehe ich wirklich keinen vernüftigen Grund für einen Fortbestand des Vertrags - und eine Erhöhung der bestehenden Vertärge dürfte verständlicherweise nicht in Betracht kommen. ;)


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    ..die höhere Verzinsung wird nur gewährt, wenn auf ein Darlehen verzichtet wird, weshalb die mangelnde Darlehensfunktion keinen Grund für eine Kündigung darstellen kann

    Solche Vertraege haben zwar schlechtere Darlehenskonditionen, und Guthabenzinsbonus wird eventuell nur bei Darlehensverzicht ausbezahlt - aber man kan mit so einem Vertrag trotzdem ein Darlehen bekommen

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