Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von Imker007
    "Wir bleiben bei unserem Widerspruch. Nirgendwo haben wir in den AGB's eine Kündigungsmöglichkeit der Bausparkasse gefunden.
    Ich denke, wenn Wüstenrot im Recht wäre, dann hätten sie uns schon vor Jahren gekündigt."


    es wird ja auch aufgrund des BGB gekündigt. Steht ja auch so in der Kündigung.
    Hoffe natürlich auch, damit sie damit nicht durchkommen. Aber andere Bausparkassen haben es ja auch geschafft !


    Richtig ! Keine Kündigungsmöglichkeit der Bausparkasse in den ABB !


    Leute, laßt Euch doch nicht mit dem §488 BGB verrückt machen: dieser betrifft die Kündigung von "Darlehensverträgen". Schaut mal im BGB nach. Wir haben keinen Darlehensvertrag mit Wüstenrot! Ihr müßt Euch mal alles nochmal durchlesen und dann auf der Zunge zergehen lassen: W'rot kündigt uns (mit §488 BGB) einen nicht vorhandenen Darlehensvertrag, mit der Begründung dass wir durch die Volleinzahlung kein Darlehen mehr nehmen können ! Kapiert? Die haben nichts !
    Werde in den nächsten Tagen meinen Widerspruch einstellen, bevor ich in Urlaub fahre.
    Haltet die Ohren steif!

  • Zitat

    Original geschrieben von nicora
    Wir haben keinen Darlehensvertrag mit Wüstenrot!


    Das las sich hier vor einigen Seiten noch anders. ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Das las sich hier vor einigen Seiten noch anders. ;)


    Von wem auf welcher Seite ????

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Seite 5, baristacrema


    Da ging es darum, dass im Falle eines Darlehens die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht korrekt ist sondern 6 Monate betragen würde.
    Die Argumentation von Wüstenrot ist also in sich nicht schlüssig. - Aber versuchen kann mans ja mal, viele Bausparer nutzen kein Internet um sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Anderen wiederum ist der Aufwand zu hoch, um sich gegen die Vorgehensweise von Wüstenrot zu wehren und dann gibt es noch diejenigen, die ihrem Berater von der Bausparkasse trauen, die haben dann eines der "Angebote" angenommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Imker007
    aber, was ist mit der Entscheidung des Ombudsmannes ? Die Ombudsstelle hat den Kündigungen doch zugestimmt !


    ...welchen Kündigungen hat die Ombudsstelle zugestimmt? Den Kündigungen von BHW, LBS oder tatsächlich denen von Wüstenrot? So deutlich geht das aus dem Schreiben von Wüstenrot nicht hervor...

  • Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    Da ging es darum, dass im Falle eines Darlehens die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht korrekt ist sondern 6 Monate betragen würde.
    Die Argumentation von Wüstenrot ist also in sich nicht schlüssig. - Aber versuchen kann mans ja mal, viele Bausparer nutzen kein Internet um sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Anderen wiederum ist der Aufwand zu hoch, um sich gegen die Vorgehensweise von Wüstenrot zu wehren und dann gibt es noch diejenigen, die ihrem Berater von der Bausparkasse trauen, die haben dann eines der "Angebote" angenommen.


    Schon klar, was Du meintest. Aber letztlich hast Du argumentativ mit diesem Faktum gearbeitet. Da kann man sich nicht hinstellen und hinterher in die andere Richtung arbeiten.


    Ich persönlich würde auch nicht davon ausgehen, dass Ihr Wüstenrot ein Darlehen gegeben habt, insofern finde ich auch die Bezugnahme von Wüstenrot oder eben auf Seite 5 von Dir auch nicht richtig. Aber wer weiß, welche juristischen Spitzfindigkeiten sich dahinter wieder verbergen, keine Ahnung.


    Was die Ombudsstelle angeht, war meine ich nicht expplizit Wüstenrot Gegenstand der Stellungnahme, aber es sollte doch sehr überraschen, wenn der gleiche Sachverhalt bei einer anderen Bausparkasse anders beurteilt würde.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Was die Ombudsstelle angeht, war meine ich nicht expplizit Wüstenrot Gegenstand der Stellungnahme, aber es sollte doch sehr überraschen, wenn der gleiche Sachverhalt bei einer anderen Bausparkasse anders beurteilt würde.


    Bei den Gerichtsentscheidungen, die ich bislang im Bereich Bausparverträge gefunden habe, spielten die ABB (Allgemeine Bausparbedingungen) immer eine Rolle. Schließlich können dort Regelungen getroffen werden, die vom Gesetz abweichen. Daher ist meiner Ansicht nach durchaus eine Entscheidung der Ombudsstelle erforderlich, die auch die ABB von Wüstenrot berücksichtigt.
    -> wobei ich mir keine großen Hoffnungen mache, da diese Schiedstellen doch nur einen Zweck haben: Klagen abwenden - und finanziert wird so eine Stelle ja wiederum von den Bausparkassen. In der Regel wird der Bausparer einen Prozess scheuen und nach einer Entscheidung der Schiedsstelle einknicken.

  • Hallööööchen,


    mal was ganz anderes, mir ist aufgefallen dass bei den Kontoauszügen für 2010 die Bewertungszahl nicht mehr auftaucht, sondern nur 'ne Grafik die mir "erzählt" dass ich mein Sparziel zu 100 % erreicht hab. In den letzten Jahren, - um nicht zu sagen letzten Jahrzehnten - wurde bei den Jahreskontoauszügen immer der neueste Stand der Bewertungszahl angegeben. Muß nichts zu bedeuten haben, werde aber vorsichtshalber schriftlich reklamieren. Frist beträgt 2 Monate. Schaut Euch mal den letzten Absatz auf dem Kontoauszug an.

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