Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Hallo,
    von der Bausparkasse Wüstenrot wurde ich darauf hingewiesen, dass mein Vertrag zum 01.01.2011 gekündigt werden soll (zugrunde gelegte Bedingungen: ABB 7).
    Siehe auch: http://www.test.de/themen/baue…n-lassen-1678925-2678925/


    Gibt es hier noch weitere Wüstenrot-Kunden, denen die gut verzinsten Verträge von 1998/99 und davor gekündigt werden sollen?


    Bei den 7000 BHW-Verträgen im Jahr 2008 ist die Entscheidung der Ombudsfrau der privaten Bausparkassen zum Nachteil der Kunden ausgefallen. Vor Gericht ist anscheinend kein Kunde gegangen.


    Weiterhin werden Bausparverträge mit höherer Verzinsung beworben, deren Zweck in erster Linie darin liegt, Geld anzulegen und später auf ein Darlehen zu verzichten. Nun wird die Kündigung damit begründet, dass ein voll besparter Bausparvertrag nicht mehr zur Darlehensgewährung verwendet werden kann.


    Ciao

  • Re: Wüstenrot kündigt alte Bausparverträge


    Zitat

    Original geschrieben von baristacrema
    Weiterhin werden Bausparverträge mit höherer Verzinsung beworben, deren Zweck in erster Linie darin liegt, Geld anzulegen und später auf ein Darlehen zu verzichten. Nun wird die Kündigung damit begründet, dass ein voll besparter Bausparvertrag nicht mehr zur Darlehensgewährung verwendet werden kann.


    Ciao


    Das ist korrekt, die Bausparkasse muss nämlich laut Gesetz die Darlehensgewährung ermöglichen, wenn der Vertrag voll ist, ist dies nicht mehr möglich --> Kündigung

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Re: Re: Wüstenrot kündigt alte Bausparverträge


    Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    Das ist korrekt, die Bausparkasse muss nämlich laut Gesetz die Darlehensgewährung ermöglichen, wenn der Vertrag voll ist, ist dies nicht mehr möglich --> Kündigung


    dann dürften Renditeverträge, die ausschließlich zu Sparzwecken verwendet werden nicht angeboten werden...

  • ..die höhere Verzinsung wird nur gewährt, wenn auf ein Darlehen verzichtet wird, weshalb die mangelnde Darlehensfunktion keinen Grund für eine Kündigung darstellen kann

  • irgendwann müssen die verträge ja mal enden...
    finde die vorgehensweise der wüstenrot nicht verwerflich.


    es ist sicherlich nicht im sinne des erfinders, dass bausparverträge mit z.b. 10.000 bausparsumme abgeschlossen werden und diese dann unendlich weiter bespart werden...


    wer viel sparen will, muss hald eine entsprechende bausparsumme wählen und die zugehörige abschlussgebühr zahlen.


    dass es einen zinsbonus bei darlehensverzicht gibt, ist eher kundenfreundlich, da viele bei abschluss noch garnicht wissen, ob sie das darlehen überhaupt brauchen und dann jahrelang mit mini-zinsen eingezahlt hätten. diese verträge werden nicht NUR zu sparzwecken angeboten, denn ein darlehen ist ja möglich - wenn auch bei vielen verträgen wenig rentabel.
    daraus abzuleiten, dass man dann auch unendlich sparen kann, wäre schon sehr weit hergeholt.

  • seltsam ist nur, dass man in der Niedrigzinsphase die hoch verzinsten Bausparverträge kündigt. Als es über 5% aufs Tagesgeld gab, hatten die Bausparkassen kein Interesse an einer Kündigung...

  • Außerdem wurden die guten alten Bausparveträge früher explizit zum Sparen beworben. Dann kann man die Verträge nicht kündigen, nur weil die Bausparer genau das tun.

  • Das hab ich mir auch gedacht. Es wurden Leute in Bausparverträge gedrängt, die kein Bauvorhaben, Renovierung o.ä. geplant haben.
    Viele Tarife waren nur zum Ansparen mit Darlehensverzicht gedacht...

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