KFZ in Werkstatt abgegeben - nun Blitzerfoto

  • Was soll den ein Anwalt in dieser Angelegenheit bewirken?


    Dem Amt mitteilen, dass man nicht selber gefahren ist. Den Geschäftsführer der Werkstatt auf das Thema ansprechen und klar machen, dass man damit nicht einverstanden ist, dass da Wildfremde mit dem Auto rumfahren. Entweder lässt sich die Werkstatt dann was zur Wiedergutmachung einfallen oder Du wechselst die Werkstatt. Aber n Anwalt? Wofür?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Imp-Markus
    -ohne "Wiedergutmachung" würde ich mich auch nicht abspeißen lassen, eine große Inspektion o.ä wäre angebracht
    ...und wenns nur eine zweite Gratisinspektion ist
    und putzen!


    Ob ich denen nochmal mein Auto hinstellen würde...ich weiss nicht so recht


    Das ist aber ein Widerspruch. Die würden mein Auto nie wieder sehen.


    Also echt, unglaublich das Ganze. Bin echt gespannt, wie das ausgeht!

  • § 246 StGB Unterschlagung
    § 248 StGB Unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs


    Nur mal so als Tip.


    Stell Dir mal vor der Honk hätte eine Unfallflucht o.ä. hingelegt.


    Coole Sache das....

  • Zitat

    Original geschrieben von TonyLuka
    Eine Probefahrt ist in vielen Fällen notwendig, allerdings sollte diese 7 KM nicht überschreiten. Zudem sollte sie immer von einem Meister durchgeführt werden (wie schon oft hier geschrieben)


    ich habe mich mal beim Serviceleiter beschwert weil sie das Problem nicht behoben hatten weil die Probefahrt nur 4km lang war, da habe ich dem wortwörtlich gesagt dass er wenn es sein muß eben nen Lehrling reinsetzen soll der das Teil ne Stunde bewegt aber beim nächsten Versuch muß der Fehler behoben sein ;)


    Also gehen da die Meinungen stark auseinander ...



    Ich würde eben den Anhörungsbogen ausfüllen mit der Adresse vom Autohaus und mit der Werkstatrechnung zur Bußgeldstelle schicken, sollen die sich um die Fahrerermittlung kümmern. Die fordern dann schon das Protokol an.


    Und dann würde ich eben den Serviceleiter fragen warum bei der Reparatur so eine lange Probefahrt notwendig war, dann sieht man schon an der Reaktion ob das Autohaus daran beteiligt war oder eben ein einzelner Mechaniker einen ordentlichen Einlauf bekommt.


    Anwalt etc. wäre mir wirklich zu viel Arbeit. Und was will der schon groß machen ? Zivilrechtlich Schadensersatz wegen ein bischen Sprit und Wertverlust fordern ? Das werden doch nicht mal 100€ sein, da sind die Kosten für den Anwalt höher. Um die Bußgeldsache kümmert sich ja die Bußgeldstelle selbstständig wenn die den Anhörungsbogen bekommen, du kannst es ja mit der Rechnung beweisen dass du es nicht warst...

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Was soll den ein Anwalt in dieser Angelegenheit bewirken?


    Dem Amt mitteilen, dass man nicht selber gefahren ist. Den Geschäftsführer der Werkstatt auf das Thema ansprechen und klar machen, dass man damit nicht einverstanden ist, dass da Wildfremde mit dem Auto rumfahren. Entweder lässt sich die Werkstatt dann was zur Wiedergutmachung einfallen oder Du wechselst die Werkstatt. Aber n Anwalt? Wofür?


    ein Anwalt dafür, das das so nicht geht. Und Widergutmachung...?, in dieser Werkstatt würde ich bestimmt nicht mehr gehen.


    Ein gewisses Maß an Toleranz darf vorhanden sein, aber das jemand wildfremdes einfach mal so mit meinem Auto durch die Gegend fährt, ist weit über jegliche Schmerzgrenze hinweg. Der Anwalt dafür, die entsprechenden Konsequenzen einzuleiten...


    Edit: ...schon erstaunlich auf welche humorvollen Vorschläge manche kommen im Sinne von "Entschädigung". Die wird es sowieso geben, aber was teilweise hier vorgetragen wird grenzt schon an purer Gier...


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von Waggl Daggl
    ....aber was teilweise hier vorgetragen wird grenzt schon an purer Gier...


    Gruss


    Deine Ideen zum Beispiel :p


    -Anhörungsbogen ausfüllen (Dass man nicht der Fahrer war sondern das KFZ in einer Werkstatt gewesen ist zu dem Zeitpunkt.
    -Werkstatt informieren und denen die eigene Meinung zu dem Fall sagen....


    Thema erledigt.

    Gruß
    Flatie

  • Vollkommen richtig, flatie.


    Wer hier nach umfangreichsten Wiedergutmachungszahlungen und Anwalt brüllt verhält sich moralisch genauso abzockermäßig wie ein Fahrer, der ein Ründchen in einem Kundenauto dreht. Es ist schon erschreckend, wie man aus einer solchen - zugegebenermaßen inakzeptablen - Sache so ein riesiges Theater machen kann. Kann man heute nicht mehr normal miteinander reden?


    Wer sagt denn, dass der Vater nicht rechtmäßig als Aushilfe in der Werkstatt arbeitet, dieses auch am Sonntag, und er eine nötige Probefahrt gemacht hat? Zugegeben, ich halte das auch für eher sehr unwahrscheinlich, aber bevor man gleich mit deutscher Prozesshanselei kommt kann man ja erstmal miteinander reden. Es ist schon traurig, dass das heute kaum noch in Betracht gezogen wird und viele nur noch auf die Idee kommen, wegen jedem Scheiß sofort zum Anwalt zu rennen.


    Auch die Überlegungen wegen "Was wäre, wenn ein Überfall stattgefunden hätte oder ein Unfall passiert wäre oder wenn der Wagen überdreht worden wäre" - was sollen diese Annahmen, solange es KEINERLEI Hinweise auf Derartiges gibt?


    Meine Meinung:


    Anhörungsbogen entsprechend ausfüllen und mit Rechnungskopie einsenden - NATÜRLICH übernimmt man nicht die Konsequenzen des Fehlverhaltens anderer.
    Dann mit der Werkstattführung reden und nachfragen wie sie sich erklären, dass Sonntag morgens um diese Uhrzeit jemand mit dem Auto in 20 km Entfernung unterwegs war und dann auch noch massiv über dem rechtlichen Limit die Sau mit deinem Wagen macht. Ich würde auch fragen wer gefahren ist und schauen ob eine ehrliche Antwort kommt.


    Falls ja wird man sicherlich eine glaubwürdige Erklärung für die längere Probefahrt haben oder den Fehler eingestehen und irgendeine Art von Wiedergutmachung anbieten. Fehlverhalten eines Mitarbeiters spricht auch nicht gegen die generelle Qualität der Werkstatt, auch im besten Laden kann ein schlechter Mitarbeiter Mist bauen.


    Sollte keine vernünftige Erklärung kommen würde ich die Rechnung angemessen kürzen (mindestens um den verfahrenen Sprit) und obendrein an den Hersteller herantreten, den Fall schildern. Sie sollen sich überlegen wie sie dich als Kunde nach dieser Sache befrieden und das Vertrauen zurückgewinnen. Ich denke, dass MB sich erkenntlich zeigen wird um die Sache gut zu machen, im Hinblick auf den inakzeptablen Umgang mit dem Wagen eines Kunden.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hallo,


    Zitat

    Was kann ich tun? lohnt es sich dem weiter nachzugehen oder ist das nur Zeitverschwendung?


    Anhörungsbogen wahrheitsgemäss ausfüllen, das dein Wagen in der Werkstatt war und dort scheinbar von jemanden benutzt wurde, worauf du keinen Einfluss hattest. Wenn vorhanden Kopie von Werkstattrechnungen usw. beilegen und zurückschicken. Am besten noch Uhrzeit der Abgabe und Wiederabholung dabei.


    Da muss due Bussgeldstelle sich erst mal an die Werkstatt wenden. Wenn das nicht sbringt, hilft nur noch ein Anwalt.

  • Ich bin absolut niemand der "Klagsüchtig" ist. Aber in diesem Fall würde ich rechtliche Schritte gegen die Werkstatt prüfen.


    Es kann nicht sein, dass Fahrzeuge an irgendwelche Personen rausgegeben werden. Man gibt sein Fahrzeug (oft auch Eigentum) dort im Vertrauen ab. Und ich halte es rechtlich gesehen für sehr grenzwertig das Fahrzeug an Personen zu "verleihen" welche nichts mit der Reparatur des Fahrzeuges zu tun haben und schon gar nicht für die Werkstatt arbeiten.


    Ich könnt sowieso k**** wenn man sieht wie Werkstätten mit den Autos der Kunden oft umgehen, das ist absolut :flop:


    hier mal ein ähnliches Beispiel KLICK

  • So, wollen dann noch die restlichen 10.000 Foren User für Anwalt, Reden oder Anhörungsbogen stimmen und wir werten die Antworten dann aus, oder ist jetzt erstmal alles gesagt worden (nur noch nicht von jedem ;) ) und wir warten auf die nächste Meldung vom TE :)


    Nicht falsch verstehen, aber die Antworten werden immer gleicher! :-)

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