Mobbing durch Nachbarn

  • Nein. Es gibt Ruhezeiten im eigentlichen Sinne des jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetzes (wie z.B. Berlin). Es gibt aber die Generalklausel nach §117 OwiG. Und die kennt zunächst keine Zeiten.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    ...das kostet auch nichts?


    Wenn Du dir darüber Gedanken machst, kann es wohl nicht so schlimm sein.


    Gruß
    Tommy

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Wenn Du dir darüber Gedanken machst, kann es wohl nicht so schlimm sein.


    Gruß
    Tommy

    ICh meine damit, was ist wenn ich die rufe und wenn die dann 20-30 min. Später kommen ist Ruhe?

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Da hast du recht, das kostet auch nichts? kommen die eigentlich nur innerhalb der Ruhezeiten?


    Doch das kostet!
    Schließlich zahlen die meisten Einwohner immer noch Steuern. ;)


    Das Kommen hat zunächst nichts mit den Ruhezeiten zu tun,denn die unangemessene Belästigung der Nachbarschft mit Lärm hat damit nichts zu tun;es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit.


    Inwieweit deine Gemeinde/Stadt außerordentliche Ruhezeiten hat musst du in der jeweiligen Satzung/Städteordnung nachschauen.Wenn der Nachbar selbst da "lärmt" ist es nur zu deinem Vorteil,wenn der Verstoß in der Zeit aufgenommen wird. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    ICh meine damit, was ist wenn ich die rufe und wenn die dann 20-30 min. Später kommen ist Ruhe?


    Es bleibt kostenlos.
    Kannst du dich nicht mit anderen Nachbarn absprechen,die unmittelbar als Zeugen auftreten?


    Wenn die Ruhestörung nochmals auftreten sollte,dann kommen sie auch nochmals am Tag!


    Du,die Sache hatte ich damals bei meiner ersten Mietwohnung auch durch!
    Der Vermieter hat erst nach 25% Mietminderung reagiert und letztendlich hatten wir das Protokoll vom Ordnungsamt mit der Ruhestörung und Zeigenaussagen der Nachbarn.....


    ... anders und einfacher geht es nicht. ;)

  • Wir haben nebenan ein "Appartement", den Vermieter hat der Lärm durch seine wechselnden (Party-)Gäste nicht interessiert: "Da kann man nix machen, die sind übermorgen sowieso wieder weg"


    Ging ein paar Mal so. Sind dann direkt zum Ordnungsamt. Eine Nachbarin hat einfach die Uhrzeiten aufgeschrieben. Mit der Liste und unserer Aussage hats keine Woche gedauert, da hatte der Vermieter Post.
    Plötzlich hingen im Hausflur und an der Appartementtür Lärmschutzhinweise.


    Hat trotzdem nix gebracht. Wieder zwei Wochen protokolliert, Vorsprechen, neues Schreiben.
    Ordnungsgeldandrohung.
    Hat auch nicht geholfen -> Zahlung.


    Etwa 8 Wochen war das Thema durch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!