Andauernde Ohrenschmerzen nach Clubbesuch - Wie ist das rechtlich geregelt?

  • Sei mir nicht böse, aber 5 mal die Woche in die Disco gehen und sich dann beschweren , wenn die Ohrem darunter leiden?


    Auch wenn du es nicht hören :D magst, selber Schuld!


    Ich würde nicht darüber nachdenken, was ich dem Betreiber an rechtlichen Attacken entgegenbringen kann, sondern eher dsruber nachdenken meinen Lebensstil anzupassen.


    G.


    Ps das Klejbors oder das Starfish kannst du doch auch nicht mit dem Tanzpalast oder dem B9 vergleichen.


    ;)

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  • Vielleicht langt es auch sich einfach einen anderen Musikgeschmack zuzulegen. :)

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  • Bei rechtlichen Dingen wendet man sich am besten an einen Anwalt. Analog dazu geht man auch zu einem Arzt, wenn man Ohrenschmerzen hat.


    Fakt ist, dass Diskotheken einen Lärmpegel von 100db einhalten müssen.


    Da du anscheinend häufiger feiern gehst, wird es natürlich schwer zu beweisen, dass dein Schaden genau an diesem Abend entstanden sein soll. Zumal du selber berichtest, dass du häufiger nach dem verlassen vom Clubs Hörprobleme hast.


    Aber auch bei mir drängt sich die Frage auf, wieso du nicht einfach gegangen bist? Naja, aus Fehlern lernt man...und sei es durch Gehörverlust...

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Vielleicht langt es auch sich einfach einen anderen Musikgeschmack zuzulegen. :)


    In dem Alter waren wir nicht so Pussys, die sich beim DJ über zu laute Musik beschwert haben.
    Mag sicher auch am Musikgeschmack der 80er bzw 90er liegen, im Vergleich zu den heutigen Tokio Hotel oder Klingelton Musik.


    Wir schweifen aber ab.


    Die Partymeile Aachen/Holland/Köln verführt natürlich jeden Tag der Woche als Student auszugehen, aber sich Gedanken darüber zu machen, wie man rechtlich gestellt ist, wenn man sich freiwillig lauter Musik aussetzt und dann nur die Lautstarke als Körperverletzung anbringt?


    Ein Semester allgemeines Recht reicht meist nicht.


    G.


    :D

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  • Re: Andauernde Ohrenschmerzen nach Clubbesuch - Wie ist das rechtlich geregelt?


    Sinngemäß: Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Die Thematik für den Bereich Konzerte ist hier ganz gut zusammengefasst:
    http://www.din15905.de/urteile.html


    Danach bestehen bei erlittenen Schäden durchaus Chancen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.


    Wenn man danach annimmt, dass Disco/Club tatsächlich verpflichtet ist, jeweils eine normgerechte Messung durchzuführen und die Lautstärke zu dokumentieren, bestehen grundsätzlich Aussichten, wenn man tatsächlich einen Schaden erlitten hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn



    Ps das Klejbors oder das Starfish kannst du doch auch nicht mit dem Tanzpalast oder dem B9 vergleichen.


    :D
    Jemand aus der Ecke hier :p Ja, ich meine genau Klejbors. Da kenn ich den DJ und konnte mir alles bissl genauer ansehen. Wovon ich hier rede ist das Tripple-A in Köln. Werd mich da wohl nie wieder blicken lassen. Moonlight ist auch viel zu laut und schreckliche Boxen...

  • Selbst wenn es an dem einen Abend dort lauter als erlaubt gewesen sein sollte und selbst, wenn man das mittels eines dort angefertigten, offiziellen Lärmprotokolls belegt würde - wie soll man denn nachweisen können, daß ein Schaden genau dann genau dort und genau deshalb entstanden ist. Da müsste man ja zusätzlich dazu unter ärztlicher Aufsicht, verkabelt und mit beispielsweise stündlichen Gehöruntersuchungen tanzen gehen.


    Wenn massenhaft an einem Abend Gehörschädigungen aufträten oder ein extremes, einer Explosion vergleichbares Schallereignis nachweisbar wäre käme man mit einer Klage möglicherweise zu seinem Recht. Als Einzelgeschädigter aber würde man ja postwendend gefragt, warum denn alle anderen das Lokal ohne bleibenden Schaden verlassen haben und daß man wahrscheinlich seine Privatmusik zu hoch aufgedreht habe, besonders bei Kopfhörerbenutzung. Andauernde Beanspruchung des Gehörs ließe auch zumindest ein Vorschädigung wahrscheinlich erscheinen, bei freiwilliger und privater Strapazierung könnte der eine Abend auch nur das noch fehlende, winzige Quentchen dargestellt haben, das ansonsten bei nächster, anderer Gelegenheit die gleiche Wirkung gezeigt hätte.


    Schon Berufskrankheiten und Invaliditäten haben ja sehr häufig das Problem Wirkung und Ursache gerichtsfest zuzuordnen.


    Edith merkt noch an, daß die zwischenzeitlich erwähnte Urteilssammlung sowohl unbekannt war, als auch interessant ist.

    Je suis Charlie

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Hackman99
    Und eigentlich wollte ich wissen wie es von der rechtliche Seite aus aussieht und keine Tipps "Ja, dann geh doch raus" oder "geh nicht so oft feiern" bekommen :rolleyes:


    Dafür ist das lokale Ortnungs- oder Gewerbeaufsichtsamt für zuständig. Die Clubs werden normalerweise regelmässig drauf kontrolliert.
    In der Regel müssen Schallpegelbegrenzer in der Musikanlage verbaut sind.


    Wenn der clus sich nicht dran hält und lauter aufdreht, ist das ein fall fürs Ordnungsamt.


    Zitat

    Sei mir nicht böse, aber 5 mal die Woche in die Disco gehen und sich dann beschweren , wenn die Ohrem darunter leiden?


    Das sind dann die Leute, die mit 35 oder 40 Jahren ein Hörgerät brauchen oder denen Teile des hörbaren Freqeunzbandes fehlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tuxracer
    Hallo,


    Das sind dann die Leute, die mit 35 oder 40 Jahren ein Hörgerät brauchen oder denen Teile des hörbaren Freqeunzbandes fehlen.


    Er ist ja noch jung...


    :D


    Viel Spass beim Halloween-feiern.

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