Unterlagen für Vertragsabschluss

  • Hallo!


    Vielleicht ist es das falsche Forum, aber in geeigneteres habe ich nicht gefunden...


    Bisher musste man ja mit den Verträgen immer eine Kopie der EC-Karte und eine Kopie des Personalausweises verschicken. Mit dem ab Montag - also wohl eher ab Dienstag - ausgegebenen ePerso gilt aber ein Fotokopierverbot für den Ausweis.


    Wie wird dann verfahren?

  • Die Antwort ist ungefähr so schlau wie der Tipp einfach rückwärts zu fahren wenn man verkehrt herum durch die Einbahnstraße will!

  • Es ändert sich nichts, es ist auch verboten den alten Ausweis zu kopieren.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Gatekeeper
    Die Antwort ist ungefähr so schlau wie der Tipp einfach rückwärts zu fahren wenn man verkehrt herum durch die Einbahnstraße will!


    Wirklich? Ich wohne in einer Einbahnstraße und mache das eigentlich immer so, weil ich nicht um den Block fahren mag. :mad:

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  • Ich will zwar nur nach vorn, kann aber nur zurück, weil mein Vorwärtsgang disfunktional ist, im Gegensatz zum Rückwärtsgang. Muss ich nun mit einer Anzeige oder gar staatlich, amtlichem Liebesentzug rechnen, wenn ich rückwärts zwar "richtig" in eine Einbahnstraße hineinfahre, dort dann aber stehend in der vermeintlich "falschen" Richtung angetroffen werde?


    Davon abgesehen war mir das angeblich schon immer bestehende Fotokopierverbot neu, denn an jeder zweiten Ecke wird ja eine Ausweiskope verlangt. Zudem steht ja da schon, daß das Verbot "in besonders genehmigten Ausnahmefällen wie bei einer Kontoeröffnung aufgehoben ist". Zumindest ein Laufzeitvertrag im Mobilfunk ist ja in dem Sinn auch eine Art von Kontoeröffnung, daß man da mittels nachträglicher, regelmäßiger Aufrechnung der verbrauchten Dienste eine Art Kredit in Anspruch nimmt, deshalb ja auch die diversen Bonitätsabfragen.


    Abgesehen vom sowieso immanenten Unterschied zwischen Wunsch/Gesetz/Traum und Wirklichkeit könnte mit dem Fotokopierverbot gemeint sein, daß man selbst keinesfalls eine Kopie statt des tatsächlichen Ausweises mit sich führen darf. Man stelle sich vor, daß bei einer wie auch immer gearteten Einzel- oder Allgemeinkontrolle die Leute ihre gefalteten, unscharfen, speckigen, verblichen und farbfalschen Kopien aus den Taschenecken ziehen und sich die staatlichen Autoritäten - von ungesicherter Herkunft und den vielfältigen Betrugsansätzen ganz abgesehen - damit herumplagen müssen. <-;<

    Je suis Charlie

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