Frage zu Steuerklassen & Einkommenssteuererklaerung.

  • Hallo Freunde,



    Folgendes Beispiel:


    Mann Steuerklasse 4
    Frau Steuerklasse 4


    Bei 3 & 5 haetten Mann & Frau ca. 150€/mtl. mehr. (Laut einem Steuerrechner)
    Falls aber Mann & Frau dennoch bei 4 & 4 bleiben, werden dann die 150€*12mon. bei der
    Einkommenssteuererklaerung rueckerstattet?


    Oder wie funktioniert das?




    Viele Gruesse.

    - bastiii -

  • Genau so ist es, da die Lohnsteuer keine eigene Steuerart, sondern stellt lediglich eine Einkommensteuervorauszahlung dar.
    Und ob diese Vorauszahlung für das Jahr eben ausreichend, zuviel (Erstattung für Dich) oder zuwenig (Nachzahlung an den Staat) war, erkennt das FA aus Deiner Erklärung.


    -Andi-

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  • Das Vorgehen ist zwar als "Sparbüchse" geeignet, aber man muss dem Finanzamt nicht unbedingt einen kostenlosen Kredit geben :D

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Hallo,


    ich hänge mich hier einmal ran.
    Momentan steht auch bei mir wohl ein Wechsel der Steuerklasse an.
    Meine Frau hat bisher ca 2/3 von meinem Gehalt verdient und daher hatten wir beide Steuerklasse 4.
    Nun ist sie seit Anfang Mai im Mutterschutz und wird danach für mindestens 2 Jahre mit ihrem Job pausieren.
    Daher denken wir, dass es ratsam ist, jetzt in Steuerklasse 3 und 5 zu wechseln, da die Steuerklasse 3 bei mir ca. 350 Euro mehr Netto bedeuten würde. Im ersten Moment natürlich ein durchaus willkommenes Zubrot. Die Frage ist jetzt aber, wie es sich am Jahresende bei der Lohnsteuer-Abrechnung auswirkt, dass meine Frau bis einschließlich April voll verdient hat. Wir würden gern eine größere Nachzahlung vermeiden. Was genau gilt es in unserer Situation zu beachten?


    Wir haben schon einen Termin mit dem Steuerberater gemacht. Aber dennoch bin ich für eure Hilfe dankbar, da es sicherlich nicht schaden kann, bereits einige Informationen vorab zu haben.


    Gruß


    SiemensmasterXXX

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  • Hi,


    ein Steuerberater hätte auch vorher schon Sinn gemacht, aber das erkennt man manchmal erst hinterher. In vielen Fällen lohnt es sich, zeitig vor Beginn des Mutterschutz und der Elternzeit die Steuerklassen zu optimieren. Und zwar so, daß derjenige der Partner, der die Elternzeit nimmt in die günstigere Steuerklasse III wechselt. Das Netto ist dann höher was den Vorteil hat dass die Lohnersatzleistungen (Elterngeld) höher ausfallen, weil die von den letzten Nettos berechnet werden.
    Dafür ist es jetzt bei euch leider zu spät.


    Ihr müsst jetzt beachten, dass diese oben erwähnten Lohnersatzleistungen die Steuerprogression erhöhen - kurz gesagt: sie werden auf die anderen Einkünfte draufgerechnet, davon ein Steuersatz ermittelt und dieser wiederum auf die Einkünfte ohne die Lohnersatze angewand. Daher sind diese Leistungen nicht steuerfrei....


    Tendenziell wird es jetzt für euch zunächst günstiger sein, das du in die III wechselst und deine Frau in die V. Die Einkünfte deiner Frau sind bis April ja quasi schon durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Ich würde eher davon ausgehen, dass ihr im ersten Jahr eher eine kleine Erstattung bekommt. Das muss man aber individuell ausrechnen und daher ist der Gang zum Stb erstmal nicht schlecht, evtl. tut es aber auch ein Lohnsteuerhilfeverein. Ist i.d.R. günstiger wenn ihr ein "normales" Arbeitnehmerpaar ohne sonstige Einkünfte seit.


    Gruß
    Chris

  • Hallo,


    vielen dank für deine Info. Ich habe da auch etwas durcheinander geworfen. Wir sind in den Lohnsteuerhilfeverein eingetreten, also ist unser Steuerberater kein Steuerberater im typischen Sinn :)


    SiemensmasterXXX

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