ZitatOriginal geschrieben von Mazurek96
Was übereinstimmende Willenserklärungen sind, muss man mir zum Glück nicht erklären.
Eine Willenserkärung mit irgendeinem CallCenter? Dessen Inhalt du nichtmal beweisen kannst?
Wenn es hart auf hart kommt bist du letztendlich in der Beweispflicht.
Du wurdest informiert dass der Hardwarezuschlag anfällt und hast die Möglichkeit zu widerrufen.
Tust du das nicht kann man das auch als Zustimmung deinerseits auslegen.