Meine Aushilfe wird Zuhause geschlagen

  • Hallo liebe Gemeinde,
    wie die Überschrift schon verrät,wird meine auf geringfügiger Basis beschäftigete 17 jährige männliche Aushilfe von seinem Stiefvater Zuhause geschlagen.
    Die Vorkommnisse werden immer massiver,da der Stiefvater sich oftmals unter Alkohol nicht im Griff hat.
    Von seiner Mutter kann der Junge keine Unterstützung erfahren,da selbige selber der häuslichen Gewalt ausgesetzt ist.
    Der Junge möchte so schnell wie möglich von Zuhause ausziehen,da er Angst hat,sich ebenfalls mit Gewalt zur Wehr setzen.
    Vielleicht weiss jemand von euch,wie am geschicktesten in diesem Falle vorzugehen ist.
    Der Junge möchte am liebsten eine Einzimmerwohnung alleine bewohnen,ein Heim lehnt er ab.
    Es wäre nett,wenn mir vielelicht jemand aus der Praxis Tipps geben könnte.

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

  • als erstes mal würde ich sagen anzeige wegen körperverletzung,dann müsste das jugendamt aktiv werden.dann kann sich das alles finden. wichtig ist das du ihm den rücken stärkst und ihm hilfst :)

  • Den Stiefvater anzeigen, und dem Jugendamt melden?
    Wenn der Junge sich das nicht traut aus Angst vor noch mehr Gewalt könntest Du ihm die Anzeige zumindest abnehmen.

    greetz´n regards,


    Da_StriKa

  • Wenn man in NRW die Polizei bei häuslicher Gewalt ruft, erteilt die Polizei dem Schläger gerne schon einmal einen Platzverweis mit entsprechendem Rückkehrverbot in die Wohnung bis zu 14(?) Tagen.


    Dann hat das Jugendamt und der Betroffene auch etwas "Luft" für weitere Maßnahmen.

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  • Vor Erstattung einer Strafanzeige sollte man die Folgen bedenken: Möglicherweise wird es dann noch schlimmer für den Jungen.


    Auf einen Tag mehr oder weniger wird es jetzt auch nicht mehr ankommen. Ich denke, dass es günstiger sein wird, zuerst mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen, um mit den dortigen Sachbearbeitern nach der für den Jungen günstigsten Lösung zu suchen. Soweit erfordelich, kann dann immer noch die Polizei involviert werden - aber erst dann, wenn der Junge aus der Schusslinie geraten ist.


    Und an das Wohlergehen der Mutter sollte man bei gleicher Gelegenheit auch denken. Gerade in dieser Beziehung könnte eine "Einmischung" durch unbeteiligte Dritte nach hinten losgehen und eine nicht wünschenswerte Solidarisierung mit dem Täter hervorrufen. Letzteres wäre nur allzu verständlich.


    Frankie

  • Aus eigener Erfahrung, auch wenn schon 18 Jahre zurück, ist ein Gang zum Jugendamt am besten. Die betrachten das Umfeld und sorgen dafür, dass man, wenn notwendig, entweder ins betreute Wohnen kommt oder aber in eine betreute WG. Auch sind die Leute geschult im Umgang mit den Eltern (zumindest war es meine zuständige Beamte) die auch recht schnell gemerkt hat, dass meine Eltern mir den schwarzen Peter zuschieben wollten und dass von seitens der Eltern keine Einsicht abzusehen war..


    Aussagen wie, er will in kein Heim kann man nachvollziehen, aber ein Heimaufenthalt in dem Alter ist eher unüblich.


    Ich musste mir damals eine WG suchen und das ging sogar recht schnell..

  • Hier greift z. B, § 42 SGB VIII "Inobhutnahme", wenn es akut ist (auch auf Wunsch des Jugendlichen). Dann kann der junge Mann vorübergehend anderweitig untergebracht werden. Weiterhin kann er in einer betreuten Wohnform untergebracht werden; Heim ist, wie brasax anmerkte, in dem Alter eher unüblich bzw. in diesem Fall sehr sehr unwahrscheinlich (siehe dazu § 34 und insbesondere Satz 2 Punkt 3). Das Alter ist hier nicht ganz so relevant, da § 41 diese Hilfen auch für junge Volljährige vorsieht – zumal wenn es hier der Übergang von 17 auf 18 ist. Unterhalt wird ebenfalls durch das Amt gewährleistet (siehe § 39).


    Grüße,
    elguapo (im Sozialbereich unterwegs)


    p.s.: Betreut heißt nicht automatisch 24-Stunden Babysitterdienst. Geht eher darum, Unterstützung beim selbstständigen Leben zu bekommen; es "kümmert" sich jemand.


    p.p.s.: Der OP kann durchaus mit dem Jungen zusammen zum Sozial- und Jugendamt gehen, um "moralische Stütze zu sein. Anzeige würde ich dem Jungen überlassen bzw. bei Inobhutnahme auf das "von Amts wegen" warten.

  • Vielen lieben Dank.Wir werden Gang des Jugendamtes gehen,und euch unterrichten,wie die Sache ausgegangen ist.

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    Und warum ist sie so schnell?


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