Zuhause-Tarife werden neu reguliert

  • Preis-Dumping gegen Festenetzanschlüsse befürchtet


    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Genehmigungen für sogenannte "Homezone"-Tarife aufgehoben. Geklagt hatten die Festnetzanbieter NetCologne, Köln, und M-Net, München. Ihrer Meinung nach ermöglichen die Angebote o2 Homzone, T-Mobile@home und Vodafone Zuhause unzulässige Dumpingangebote zu Lasten der Festnetzanbieter. Die Bundesnatzagentur, die diese Tarife genehmigt hatte, muss nun neue Preise festlegen.


    Konkret stören sich die Richter vor allem an der zu ungenauen Regulierung der Preise für die Zustellung eines Festnetzanrufes in die Homezone. Die bisherigen Genehmigungen für diese Tarife sahen vor, dass die genehmigten Tarife ohne Begrenzung unterschritten werden durften.


    Gericht: Zu wenig Vorsorge gegen Mißbrauch


    Die Bundesnetzagentur sei offensichtlich davon ausgegangen, dass niedrigere Kosten durch die Kunden selbst getragen würden - zum Beispiel durch höhere Anschluss- oder Grundgebühren, so die Richter. Das Gericht befand allerdings, dass die Netzagentur keine Vorsorge dagegen getroffen habe, dass auf andere Art und Weise ein missbräuchlicher Anreiz zu Abwanderung der Kundenanschlüsse aus dem Festnetz geschaffen werden könne. Die Bundesnetzagentur muss nun durch eine Neuregelung der Entgeltgenehmigungen schon die Möglichkeit missbräuchlicher Gestaltungen ausschließen - darauf hätten die Wettbewerber aus dem Festnetz einen Anspruch.


    Quelle: www.inside-handy.de

  • gut dass ich noch zwei alte GENION-S für 0,00€ habe ;-)

    Seit 1994 T-D1 und andere. Im LTE-5G-Speed-Rausch. Unfassbar ::: Hardware Apple

  • Moin,


    zum Glück das ich keine Homezone benötige, von daher ist mir völlig egal was da jetzt draus wird :D

    Gruß Haldibo

  • Ich verstehe die Aufregung nicht ganz...
    Dass das normale Festnetz ein aussterbender Dinosaurier ist sollte doch jedem klar sein. Natürlich gefällt den FN-Betreibern diese Entwicklung nicht, aber warum soll es sich bei den neuen Techniken um Dumpingangebote handeln? Nur weil sie günstiger angeboten werden können? Was ist dann mit den VOIP-Anbietern - bei Sipgate bekommt man eine Festnetznummer gratis!


    Und nochmal, was beudetet das nun konkret? Dürfen bis zu einer neuen Regulierung nun keine "HomeZone-Tarife" mehr freigeschaltet werden? Was ist mit bestehenden Verträgen?

  • Zitat

    Original geschrieben von HHI
    ... Dass das normale Festnetz ein aussterbender Dinosaurier ist sollte doch jedem klar sein. ...


    Mir ist das ganz und gar nicht klar. Mobilfunk wird m. E. auch auf lange Sicht lediglich den Charakter eines kumulativen Kommunikationsnetzes behalten.


    Frankie

  • Ich meine eigentlich viel mehr die normalen Telefonanschlüsse im privaten Bereich (analog und ISDN) welche auch zunehmend durch VOIP/NGN-Anschlüsse ersetzt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Mir ist das ganz und gar nicht klar. Mobilfunk wird m. E. auch auf lange Sicht lediglich den Charakter eines kumulativen Kommunikationsnetzes behalten.


    Frankie


    es sei denn,der preis stimmt ;) du weißt doch:geiz ist geil :rolleyes::D


    wieso bei der doofkom 17,95 im monat nur für nen anschluss zahlen,wenn man für 17-20€ bei o2 z.b. die mobile flat kriegt?

  • BVerwG: Genehmigungen für Vorleistungsentgelte wegen Missbrauchsgefahr aufgehoben


    Das ganze gibt's auch etwas ausführlicher:


    BVerwG: Genehmigungen für Vorleistungsentgelte wegen Missbrauchsgefahr aufgehoben


    Das BVerwG hat mit Urteilen vom 20.10.2010 zwei Entgeltgenehmigungen, die die Bundesnetzagentur erteilt hatte, auf die Klagen von Wettbewerbern der entgeltberechtigten Unternehmen aufgehoben.


    Die beiden durch die Genehmigungen begünstigten Unternehmen betreiben Mobilfunknetze; sie bieten ihren Kunden u.a. sog. Nahbereichs- (oder Homezone-) Produkte an, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet sind: Der Kunde erwirbt durch Zahlung eines Zusatzentgelts die Möglichkeit, mit seinem Mobiltelefon innerhalb eines Nahbereichs um einen geographischen Standort zu Festnetzkonditionen anzurufen und angerufen zu werden. Ihm wird hierfür zusätzlich zu seiner Mobilfunknummer eine Festnetznummer aus dem Rufnummernbestand eines Festnetzbetreibers, des Kooperationspartners des betreffenden Mobilfunkunternehmens, zugeteilt. Unter dieser Festnetznummer ist der Mobilfunkkunde nur innerhalb des Nahbereichs erreichbar, während seine Erreichbarkeit unter der Mobilfunknummer - ggf. nach Anrufweiterleitung - unberührt bleibt.


    Die Entgelte, die die beiden betroffenen Mobilfunkunternehmen für die Terminierung (Zustellung) von Anrufen erheben, die aus anderen Netzen als dem eigenen Mobilfunknetz eingehen, unterliegen der Regulierung. Dies gilt auch für Anrufe, die im Rahmen der vorgenannten Nahbereichsprodukte aus dem Festnetz des Kooperationspartners ankommen.


    Durch die umstrittenen Bescheide genehmigte die Bundesnetzagentur die Entgelte für die Anrufzustellung in die betreffenden beiden Mobilfunknetze für den Zeitraum von August 2006 bis November 2007 in Höhe genau festgelegter Beträge je Verbindungsminute. Sie versah die Entgeltgenehmigungen jedoch mit der Maßgabe, dass die genehmigten Entgelte (ohne Begrenzung) "unterschritten" werden durften, wenn Anrufe im Zusammenhang mit den Nahbereichsprodukten der beiden Mobilfunkunternehmen an geographische Rufnummern zugestellt wurden.


    Gegen diese Ausnahmeregelung wandten sich die klagenden Unternehmen, zwei Festnetzbetreiber, mit dem Argument, in der nicht näher eingegrenzten Unterschreitung der regulären Terminierungsentgelte liege ein missbräuchliches Preisdumping, welches die Verdrängung von Festnetzanschlüssen durch Mobilfunkanschlüsse fördere. Das VG Köln wies die Klagen ab. Das BVerwG gab ihnen in der Revisionsinstanz dagegen statt.


    Die angefochtenen Genehmigungen seien, soweit sie die Entgelte für die Anrufzustellung an geographische Rufnummern im Rahmen der Nahbereichsprodukte der beiden Mobilfunkunternehmen beträfen, zu unbestimmt. Durch die Gestattung einer nach unten offenen Preisspanne stellten sie die - regulierungsbedürftigen - Terminierungsentgelte im praktischen Ergebnis von der Genehmigungspflicht weitgehend frei. Diese Unbestimmtheit habe im Genehmigungszeitraum zumindest die Möglichkeit eröffnet, die Unterdeckung der Terminierungskosten in einer Weise auszugleichen, die die Wettbewerbsmöglichkeiten der Festnetzbetreiber auf den Endkundenmärkten unlauter beeinträchtigen konnte.


    Die Bundesnetzagentur sei zwar ersichtlich davon ausgegangen, dass die Kosten für die Terminierung von Anrufen zu geographischen (Nahbereichs-) Rufnummern, soweit sie nicht durch die (niedrigeren) Terminierungsentgelte gedeckt wurden, von den Nachfragern der Nahbereichsprodukte, d.h. den Endkunden der beiden betroffenen Mobilfunkunternehmen, durch höhere Anschluss- bzw. Verbindungsgebühren selbst bezahlt wurden. Sie habe aber keine Vorsorge dagegen getroffen, dass die Mobilfunkunternehmen (auch) durch etwaige andere Formen einer Querfinanzierung missbräuchliche Anreize für eine Abwanderung von Kunden aus dem Festnetz schaffen konnten. Die Wettbewerber hätten einen Anspruch darauf, dass die Bundesnetzagentur durch inhaltlich bestimmte Entgeltgenehmigungen schon der Möglichkeit missbräuchlicher Gestaltungen entgegenwirke.


    Urteile des BVerwG vom 20.10.2010:


    Az.: 6 C 18.09
    Az.: 6 C 19.09


    Vorinstanz: VG Köln, Urteile vom 17.06.2009:


    Az.: 21 K 5357/06
    Az.: 21 K 5382/06


    Quelle: Pressemitteilung Nr. 90/2010 des BVerwG vom 21.10.2010:


    LNCA 2010, 189453

    Quelle: Lexisnexis Rechts-News

    Je suis Charlie

  • So ein Schwachsinn-Urteil elf Jahre nachdem Viag Interkom 1999 die Homezone präsentierte. Ganze Studentengeneration sind seitdem ohne FN-Anschluss für Muttern auf dem Handy per Homezone-Nummer erreichbar gewesen. Ich glaube es einfach nicht :confused: :confused: :confused:


    Mit dem o2o kam der Aufschrei vor allem hier aus dem TT dass o2 irgendwie auch Genion und irgendwie auch Homezone ist ;-)


    Früher war die Tendenz: "Komm doch auch zu o2, dann kann ich dich durch die o2-Flat auch anrufen". Viele nutzen auch Homezone zu Homezone-Anrufe für 0,03€ ... Beim o2-Blue wird das o2-Flat-Argument auch wieder interessant.


    Aber die breite Masse (auch bei meinen Freunden) der Genion-L-User kennt gar nicht ihre Hz-Nummer ;)



    Heute sehe ich im Bekanntenkreis eher die Tendenz zum o2o (o2 on) und dann einfach in den Anschlag telefonieren


    Mich würde wirklich interessieren wie viele o2o-User die Homezone Option jetzt wirklich aufbuchen? (2-5% ???)

    Seit 1994 T-D1 und andere. Im LTE-5G-Speed-Rausch. Unfassbar ::: Hardware Apple

  • Das ganze Urteil ist ja überhaupt nicht tragisch.


    Es bezieht sich ja lediglich auf die genehmigten Bescheide vom August 2006 bis November 2007.


    Somit hat dieses Urteil keine Auswirkung auf heutige Homezone Tarife.

    Mein derzeitiger Tarif: Tmobile (Iphone 5 Weiss)

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