Preis-Dumping gegen Festenetzanschlüsse befürchtet
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Genehmigungen für sogenannte "Homezone"-Tarife aufgehoben. Geklagt hatten die Festnetzanbieter NetCologne, Köln, und M-Net, München. Ihrer Meinung nach ermöglichen die Angebote o2 Homzone, T-Mobile@home und Vodafone Zuhause unzulässige Dumpingangebote zu Lasten der Festnetzanbieter. Die Bundesnatzagentur, die diese Tarife genehmigt hatte, muss nun neue Preise festlegen.
Konkret stören sich die Richter vor allem an der zu ungenauen Regulierung der Preise für die Zustellung eines Festnetzanrufes in die Homezone. Die bisherigen Genehmigungen für diese Tarife sahen vor, dass die genehmigten Tarife ohne Begrenzung unterschritten werden durften.
Gericht: Zu wenig Vorsorge gegen Mißbrauch
Die Bundesnetzagentur sei offensichtlich davon ausgegangen, dass niedrigere Kosten durch die Kunden selbst getragen würden - zum Beispiel durch höhere Anschluss- oder Grundgebühren, so die Richter. Das Gericht befand allerdings, dass die Netzagentur keine Vorsorge dagegen getroffen habe, dass auf andere Art und Weise ein missbräuchlicher Anreiz zu Abwanderung der Kundenanschlüsse aus dem Festnetz geschaffen werden könne. Die Bundesnetzagentur muss nun durch eine Neuregelung der Entgeltgenehmigungen schon die Möglichkeit missbräuchlicher Gestaltungen ausschließen - darauf hätten die Wettbewerber aus dem Festnetz einen Anspruch.
Quelle: www.inside-handy.de