Gewährleistung/Widerruf: Dauer und merkwürdige Geschäftspraktiken

  • Hey Leute,


    Ich wusste nicht so Recht, ob Kleinkram oder neuer Thread, habe mich aufgrund des Umfangs aber dann für einen neuen Thread entschieden:


    Ich habe über den Amazon-Marketplace bei einem Händler einen Artikel gekauft:
    Am 3.10. gekauft,
    am 4.10. versandt,
    am 7.10. bei mir angekommen.


    Lief zunächst problemlos, bis der Artikel am 14.10 einen Defekt aufwies.
    Den Artikel habe ich dann am 18.10. zurückgeschickt inkl. Rechnungskopie und am 19.10. ist er auch dort angekommen.


    Laut der Auskunft des Händlers befindet sich der Artikel seitdem in der Prüfung - da ich ja schon die Verpackung aufgerissen hätte würde sich alles verzögern...


    Wenn der Händler nett gewesen wäre, würde ich wohl noch warten, aber wenn man alles ziemlich patzig rüberbringt am Telefon (u.A. die Tatsache, dass ich die Verpackung schon aufgerissen hatte), würde ich gerne wissen:


    - Gibt es eine Maximaldauer für so einen Gewährleistungsanspruch?


    - Kann ich vielleicht einfach widerrufen? (Auf das Widerrufsrecht wird man nur auf der Webseite aufmerksam gemacht, auf der Rechnung steht nur, dass alle Lieferungen zu ihren AGB erfolgen)



    Oder muss ich mich einfach weiter in Geduld und Hoffnung üben?


    Vielen Dank für Antworten,
    Hendrik

  • So ein bekloppter Händler. Regt mich auf,den solche hatte ich auch schon.Die werden erst munter wenn man mit rechtliche Schritte droht.
    Das Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt, da kann er noch so eine schöne AGB haben.

    Life is too short to be small.

  • Bei Fernabsatz (Bestellungen im Netz, im Katalog o.ä.) hast du ein 14tägiges, gesetzlich Geregeltes, Rücktritsrecht. Die Ware muss neu und unbenutzt sein. Andernfalls kann der Verkäufer der Waren eine "Nutzungspauschale" abziehen, muss er aber nicht.


    Hintergrund: Bei Einkäufen im stationären Handel kann man die Ware vorher anschauen. Wenn einem da z.B. die Kaffeemaschine optisch nicht gefällt, kauft man diese in der Regel auch nicht. Wenn Du aus dem Katalog bestellst, hast Du ja lediglich nur ein Foto. Wenn die Maschine dann kommt, und dir optisch nicht zusagt, weil die auf dem Foto anderst rüberkommt, kannst Du die Maschine 14 Tage zurücksenden. Genauso auch mit Kleider beim Otto oder so. Aus solchen Gründen gibt es 14 Tage bei Fernabsatz, weil man eben die Ware nicht vorab "in Augenschein" nehmen kann.

  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen 2 Jahre.


    Mir ist nicht ganz klar, was du möchtest. Hast du das Teil zur Reparatur eingeschickt? Da ist es doch Wurst ob die Verpackung schon geöffnet war. Wolltest du zurücktreten?
    Ohne deine Intention beim zurück schicken zu kennen kann ich dir keinen Rat erteilen.

  • Ich wollte eigentlich einen neuen Artikel, da der alte defekt war.
    Dies hatte ich auch per Mail und telefonisch so geäußert.
    Da mir das nun aber zu lang und zu unverschämt wird, würde ich bspw. gerne wissen, ob ich trotzdem nun widerrufen kann, da ich den Artikel ja in den 14 Tagen zurückgeschickt habe, aber zunächst ja ein funktionsfähiges Gerät wollte und nichts von Widerruf gesagt habe.


    Danke euch!

  • So wie ich das verstehe kannst du dein Widerrufsrecht aus dem Fernabsatzvertrag nicht mehr fristgerecht wahrnehmen. Somit ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben.
    Um von dem Kaufvertrag zurücktreten zu können musst du dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen in dieser er die Leistung erbringen muss.
    Angemessenheit der Frist ist ein bisschen kniffelig, da diese nicht im Gesetz steht. Mit zwei Wochen solltest du jedoch dieses Kriterium erfüllen können denke ich.
    Also Brief an den Schuldner, er solle bis Datum X nacherfüllen. Läuft die Frist ab, schickst du ihm einen Brief mit dem Rücktritt. Eine andere Möglichkeit sehe ich aufgrund deiner Schilderung nicht.


    Die Argumentation des Verkäufers mit der aufgerissenen Verpackung verstehe ich immer noch nicht. Wie sollst du rausfinden ob das Gerät defekt ist ohne es zu öffnen?
    Sollte der Brief bei dem Verkäufer eintrudeln wird er schon in die Puschen kommen denke ich.


    - Wie immer keine Rechtsberatung, nur eine erste Einschätzung der geschilderten Lage -

  • Genau das mit der aufgerissenen Verpackung verstehe ich ja auch gerade nicht ;)


    Sollen die 2 Wochen ab jetzt, oder ab dem Ankommen der Ware dort gelten? Das hieße ja, dass die Frist nun noch 8 Tage beträgt.


    Danke ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Ich wollte eigentlich einen neuen Artikel, da der alte defekt war.
    Dies hatte ich auch per Mail und telefonisch so geäußert.
    Da mir das nun aber zu lang und zu unverschämt wird, würde ich bspw. gerne wissen, ob ich trotzdem nun widerrufen kann, da ich den Artikel ja in den 14 Tagen zurückgeschickt habe, aber zunächst ja ein funktionsfähiges Gerät wollte und nichts von Widerruf gesagt habe.


    Danke euch!


    Du erachtest also 5 Werktage Bearbeitung schon als zu lange?


    Bei uns dauern Reparaturen oder Austauschvorgänge 5 - 14 Werktage und damit sind wir noch unter den schnellen.


    So wie aus diversen Quellen zu erfahren sind wohl 4 - 6 Wochen als vertretbar einzustufen.


    Zitat

    Also Brief an den Schuldner, er solle bis Datum X nacherfüllen. Läuft die Frist ab, schickst du ihm einen Brief mit dem Rücktritt. Eine andere Möglichkeit sehe ich aufgrund deiner Schilderung nicht.


    Das ist in meinen Augen auch eher Theorie als gängige Praixs, denn ganz ehrlich mit eintreffen des Schreibens wird der Händler dann ein Gerät losschicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Sollen die 2 Wochen ab jetzt, oder ab dem Ankommen der Ware dort gelten? Das hieße ja, dass die Frist nun noch 8 Tage beträgt.


    Danke ;)


    Frist sollte beginnen mit der Aufforderung zur Leistung.



    Zitat

    Original geschrieben von SteMa

    Das ist in meinen Augen auch eher Theorie als gängige Praixs, denn ganz ehrlich mit eintreffen des Schreibens wird der Händler dann ein Gerät losschicken.


    Ziel erreicht. ;)

  • Wenn der Artikel defekt ist, musst Du dem Händler eine, wie heißt es so schön, angemessene Frist geben um diesen zu reparieren. Ein Recht auf einen direkten Austausch des Artikels hast Du nicht. Wenn der Händler den Artikel direkt austauscht, ist das Kulanz des Händlers.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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