Gewährleistung/Widerruf: Dauer und merkwürdige Geschäftspraktiken

  • Zitat

    Original geschrieben von TSA
    Die Rechtsprechung, aha, welche Rechtsprechung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer bei einem Gerät, das 100 EUR gekostet hat nun bis zu 130 EUR aufwenden muss, nur um dem Kunden ein Neugerät zu liefern und das alte nicht reparieren zu lassen. Kannst Du bitte vernünftige Quelle nennen, die Deine Aussage belegen?

    Vorstellen können hätte ich's mir auch nicht, gar noch mit in der Größenordnung klaren Prozentzahlen, gar noch in einer solchen Höhe. Ein schneller Blick auf diese Informationsquelle sollte genügen. Bei Hinzufügung von "AGB" sieht man zudem, daß zahlreiche Firmen den gleiche Begriff und die gleichen Prozentzahlen in ihre AGB aufgenommen haben. "Urteil" wäre natürlich auch eine Möglichkeit.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Bei Hinzufügung von "AGB" sieht man zudem, daß zahlreiche Firmen den gleiche Begriff und die gleichen Prozentzahlen in ihre AGB aufgenommen haben. "Urteil" wäre natürlich auch eine Möglichkeit.


    Danke für Deinen Geheimtipp, aber diese Quelle habe ich selbst vor meinen Posting angezapft, leider habe ich wie Du größtenteils nur unzählige AGB von Firmen gefunden, keine Urteile, Kommentare o.ä.. Grundsätzlich stellt sich da natürlich die Frage, ob die dort aufgeführten Klauseln überhaupt wirksam sind, außerdem bezogen sich viele der gefundenen AGB auf den innergewerblichen Geschäftsverkehr, in dem man die AGB deutlich umfangreicher individuell ausgestalten kann. In unserem Fall liegt aber offensichtlich ein Verbrauchsgüterkauf vor, deshalb hatte ich nachgehakt, auch unter dem Gesichtspunkt, dass sich der Kollege B. ja bereits mit dem Thema befasst und auch Quellen im Kopf hatte. Also alles im grünen Bereich.


    :)

  • So, das kam gerade per Mail:
    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,


    da wir Sie leider telefonisch nicht erreichen konnten, haben wir den
    Kaufpreis soeben über Amazon erstattet. Die Verzögerung bei der Bearbeitung
    war darauf zurück zu führen, dass keine Begleitunterlagen der Sendung
    beilagen.


    Mit freundlichen Grüßen
    XXX



    Wie kann ich jetzt mein gutgeschriebenes Geld sehen bzw. verwenden?
    Ich finde da wirklich keine Spur von...

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