Wieso das denn? Erst nach Rechnungsstellung werden die Verbindungsdaten entsprechend der Fristen gelöscht - aber nicht schon vorher...
Solange die Daten bei Congstar vorhanden sind, werden die die auch abrechnen - zur Not Monate später.
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Wieso das denn? Erst nach Rechnungsstellung werden die Verbindungsdaten entsprechend der Fristen gelöscht - aber nicht schon vorher...
Solange die Daten bei Congstar vorhanden sind, werden die die auch abrechnen - zur Not Monate später.
Da gabs erst kürzlich ne Rechtsprechung für den Sachverhalt.
Na die würde mich interessieren, gibts dazu ne Quelle?
Das gab es schon so oft, dass Anbieter monatelang keine Rechnungen geschickt haben, da würde mich der genaue Fall doch sehr interessieren.
Die beiden Urteile, die ich dazu gefunden habe, sind AG-Urteile aus 1999. Und da ging es darum, dass nachträglich Kosten für bereits abgerechnete Zeiträume eingefordert wurden, was gegen § 242 BGB verstoßen solle.
Jedenfalls dürfte es kein Problem sein, sich Roamingdaten neu zu beschaffen. Da gibts es immerhin eine Zeitlang einen weiteren Anbieter, der die Daten gespeichert hat.
ZitatOriginal geschrieben von Marko
Wieso das denn? Erst nach Rechnungsstellung werden die Verbindungsdaten entsprechend der Fristen gelöscht - aber nicht schon vorher...
Solange die Daten bei Congstar vorhanden sind, werden die die auch abrechnen - zur Not Monate später.
Das denke ich auch.
Rechnungden verjähren erst am Ende des 3. Jahres an dem sie hätten erstellt werden müssen. Im Fall von Congstar wäre das zum 31.12.2013
ZitatOriginal geschrieben von ElaHü
Das denke ich auch.
Rechnungden verjähren erst am Ende des 3. Jahres an dem sie hätten erstellt werden müssen. Im Fall von Congstar wäre das zum 31.12.2013
Dem entgegen steht jedoch die Tatsache, dass die auf der Rechnung aufgeführten Posten vom Kunden nachvollziehbar sein müssen, was Monate später nicht mehr zumutbar und auch oft schlichtweg nicht mehr machbar ist. Und genau darum ging es in dem Urteil auch. Leider finde ich es nicht mehr.
Das dürften die Urteile sein: Amtsgerichte Kamen (AZ: 12 C 609/99) und Lünen (AZ: 7 C851/99)
Ich bin kein Jurist. Aber erstmal sind die Urteil mehr als 10 Jahre alt. Außerdem ging es darum, dass einem Kunden Roamingkosten nicht in der betreffenden Monatsrechnung berechnet wurden, sondern erst Monate später, was nicht zulässig war.
Ich würde mich darauf verlassen, dass diese Urteile aauf Congstar anwendbar sind.
Noch etwas zu dem anderen Thema Erreichbarkeit.
Ich wohne in einem Gebiet, wo das D1- Netz nicht so toll ist. Früher hatte ich mal Klarmobil (D1), nun haben meine Söhne Congstar. Der Empfang ist mit Congstar nicht schlechter als damals mit Klarmobil.
So, ich habe jetzt hin und her getestet und hatte zwischzeitlich mal ne andere Sim drin. Als ich jetzt wieder die Congstar-Sim ins Handy gesteckt habe, kann man mich zumindest erstmal wieder anrufen....
Eventuell war zumindest das Empfangsproblem ein Wackelkontakt an der Sim ... auch wenn ich daran selbst noch nicht so ganz glauben mag.
Ob die SMS', die ich teilweise erst 3 Tage später bekomme/bekam wirklich darauf zurück zu führen sind muss ich noch testen.
Ich hatte meinen Eltern ebenfalls Congstar empfohlen, was sie auch gemacht haben - damals wusste ich noch nicht von diesen Problemen. (Meine Überlegung war damals: Wenigtelefonierer, gutes Netz und Postpaid ohne GG...)
Jedenfalls was Congstar bei denen schonwieder veranstaltet ... oh je. Simkarte wurde nicht ausgeliefert, aber angeblich schon wieder zurückgeschickt usw. usf.
Im Übrigen sehe ich es auch nicht ein, dass ich jetzt Monate später für etwas voll bezahlen soll, was mir eigentlich nicht geboten worden ist. Ich konnte zwar telefonieren, aber ich habe mich unter anderem für dieses Vertragsmodell entschieden wegen der guten Kostenkontrolle, die mir aber nicht geboten wird. Im Gegenteil: Ich tappe im Dunkeln und irgendwann bekomme ich die Rechnung - und man weiß nichtmal wann.
Dass ich dann nichtmal mehr nachvollziehen kann, was ich damals eigentlich gemacht habe, kommt noch dazu. Im Prinzip könnten die mir alles mögliche in Rechnung stellen - ich führe doch kein Telefontagebuch.
mußik
Anscheinend kommt jetzt wieder ein Schwung Kunden wieder Rechnungen.
Teilweise scheinen diese fehlerhaft zu sein - Summe stimmt nicht mit dem Verbraum im EVN überein, oder der EVN fehlt immer noch ganz.
Auch der Darstellungsfehler, der es so aussehen lässt, als wenn sich Juni- und Juli- REchnung überschneiden, ist weiterhin da. Eine Überprüfungsmöglichkeit gibt es nicht, weil niemand einen Juni- EVN hat.
Jetzt darf man im Congstar- Forum noch nicht einmal auf die korrekte Vorgehensweise bei Rechnungsreklamation, wie sie z.B Teltarif, Verivox oder Telespiegel empfiehlen (Widerspruch einlegen, Rechnungsbetrag zurückbuchen lassen und unstritten Rechnungbetrag überweisen)hinweisen. Solche Beiträge dort werden gelöscht.
Hatte bei Congstar wegen fehlender Rechnungslegung auch keinen Überblick mehr und wegen einer unklaren Abbuchung von 28 Euro bei Congstar über Email und Hotline nachgefragt. Über Email bekam ich nach Wochen keine Antwort, in der Hotline konnte man sich bzgl. der Abbuchung auch keinen Reim machen. Habe den Betrag daraufhin bei der Bank storniert, was zum größten Desaster wurde mit meinen 3 TelKarten und Internet-Stick-Karte. Online-Aufladen oder automatisches Aufladen funktionierte nicht mehr. Mahnung wegen der Rückbelastung tauchte auf.
Schließlich wurde mir der Betrag von 28 Euro (nach etwa 8 Wochen) erläutert; ich habe den Betrag ausgeglichen. Eine Freischaltung der Online-Aufladefunktion erfolgte jedoch nicht mehr. Wenn einmal ein Betrag retour geht, wird man davon ausgeschlossen, auch wenn man wegen der fehlenden Rechnungstellung zweifelsfrei nicht verpflichtet sein kann, unklare Bankbelastungen zu akzeptieren.
Ich habe jetzt zu Base gewechselt. Es hat keinen Sinn mehr mit Congstar. Bin gespannt, ob die Portierung klappt.
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