Neuer (teurer) Personalausweis ab 01.11.2010 / 01.08.2021

  • Zitat

    Original geschrieben von XIII
    Mit dem neuen Personalausweisgesetz ist es verboten, Fotokopien vom Ausweis anzufertigen.


    http://www.heise.de/newsticker…sonalausweis-1133588.html


    Was machen nun alle, die eine Identitätsfeststellung brauchen? Mir fällt es gerade bei der VVL meines Handyvertrages auf, da wird auch eine Kopie des Ausweises erwünscht.... :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Das wäre doch ein gefundenes Fressen für Abmahn-Anwälte. Jedem, der ne Kopie will oder den Ausweis als Pfand hinterlegt haben will eine Abmahnung schicken und der Spuk ist schnell vorbei.

    Zitat

    Original geschrieben von XIII
    vermutlich wirds so kommen...


    Ich wollte mich mal erkundigen wie da so der Stand der Dinge ist.
    Ich bin nämlich jetzt auch stolzer Besitzer eines neuen Persos und lese mich gerade durch die do's and don'ts. Kopieren ist definitiv verboten! Wie läuft denn das jetzt mit Vertragsabschlüssen und VVLs im Mobilfunk oder Eröffnung eines Bankkontos? Ich wollte z.B. statt des Originals eine Kopie mit mir herum tragen. Wie macht ihr das?

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Er darf kopiert werden. Die Kopie muß nach Feststellung der Daten vernichtet werden.
    Also wenn die im Shop unbedingt eine Kopie wollen, dann muß diese nach der Freigabe durch den Provider vernichtet werden. Nix mit "ab in den Ordner". Also brauch der auch keine Kopie, weil die paar Minuten steh ich halt einfach mit dem Original neben ihm.


    Muß ich die Kopie für eine Änderung einsenden, so hat der Dienstanbieter die überlassene Kopie nach Änderung/Feststellung der Daten unverzüglich zu vernichten: auch da, nix fürs Archiv.


    Ist doch eindeutig, oder irre ich da?


    (Hab noch nie in einem Shop ne Ausweiskopie gelassen, auf Nachfrage "Nein" geantwortet, ging trotzdem immer, zuletzt o2 im September)

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Der Person darf in bestimmten Fällen eben doch kopiert werden:


    Einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG.


    Quelle:
    https://www.datenschutzbeauftr…usweis-kopieren-verboten/

    Danke, habe es auch gerade auf der gleichen Seite gelesen. Bleibt noch das Problem mit der Kopie für unterwegs.


    "Auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten."


    Eindeutig ja, aber ob die sich auch daran halten ist eine andere Frage. Vor Ort kann man es, so wie du es machst, kontrollieren. Online eine Kopie versenden, wie z.B. bei Vertragsabschlüssen üblich, da ist man im Zweifelsfall gekniffen.



    Nutzt eigentlich von euch jemand die Online-Ausweisfunktionen (eID-Funktion) und hat Lust einen Erfahrungsbericht zu schreiben?

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Es gibt kein grundsätzliches Kopierverbot. Verboten ist der "automatisierte Abruf personenbezogener Daten" und die "automatisierten Speicherung personenbezogener Daten" (§ 20 Abs. 2 PAuswG). Es ist zum Beispiel einer privaten Stelle nicht erlaubt, die Personalausweise von Personen, die ein Werksgelände betreten zu scannen und dann elektronisch zu speichern (VG Hannover, Urteil vom 28.11.2013 - 10 A 5342/11). Die Sondervorschriften, insb. TKG wurden ja schon genannt.


    Wenn du dir selber den Perso kopierst, wüsste ich nicht, gegen welche Vorschrift du damit verstoßen solltest.

    Zitat

    Original geschrieben von xpop
    Er darf kopiert werden. Die Kopie muß nach Feststellung der Daten vernichtet werden.
    Also wenn die im Shop unbedingt eine Kopie wollen, dann muß diese nach der Freigabe durch den Provider vernichtet werden. Nix mit "ab in den Ordner". Also brauch der auch keine Kopie, weil die paar Minuten steh ich halt einfach mit dem Original neben ihm.

    Woher nimmst du das?


    Ein TK-Anbieter darf wie gesagt eine Kopie machen. Alle anderen erst einmal nicht, wenn nicht erforderlich (datenschutzrechtliche Abwägung). Was unter Anwesenden immer geht, ist sich den Ausweis zeigen zu lassen und die Daten abzuschreiben. Das ist zulässig und dann braucht es auch keine Kopie (und dann darf auch nicht kopiert werden).

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wenn du dir selber den Perso kopierst, wüsste ich nicht, gegen welche Vorschrift du damit verstoßen solltest.

    Leuchtet ein, aber bei einer möglichen Passkontrolle könnte es gewaltigen Ärger geben oder nicht?

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Zitat

    Original geschrieben von FRANKFURT
    Leuchtet ein, aber bei einer möglichen Passkontrolle könnte es gewaltigen Ärger geben oder nicht?

    Du meinst eine Personenkontrolle durch die Polizei? Du bist nicht verpflichtet, einen Ausweis dabei zu haben - das ist ein weit verbreiteter Irrtum (es sei denn du hast einen Waffenschein und trägst eine Knarre mit dir rum ;)). Wenn du jetzt statt des Originals eine Kopie vorzeigst, darf es keinen Ärger geben, weil das Kopieren an sich ja nicht verboten ist.


    Es ist noch nicht einmal eine Urkundenfälschung, wenn du an der Kopie rummanipulierst und den Namen änderst. Das hat der BGH 2011 entschieden. Dort hatten Mitarbeiter eines Handyladens echte Personalausweise kopiert, diese dann in Photoshop mit fiktiven Personendaten versehen und für diese fiktiven Personen mithilfe der Kopien beim Anbieter Provisionen kassiert. Der BGH hat gesagt, da die manipulierten Ausweiskopien hier gerade nicht wie echte Ausweise, sondern als Kopien verwendet wurden, ist das keine Urkundenfälschung. Bevor einer auf Ideen kommt: Strafbar ist es natürlich trotzdem. :p

  • OK. Kann man das so auch offiziell irgendwo nachlesen bzw. ausdrucken und sich darauf berufen, falls es hart auf hart kommt? Nur zur Sicherheit.
    Mir war so als hätte ich mal in der Vergangenheit eine 20 Euro Strafe zahlen müssen, weil ich keinen Perso dabei hatte, sondern nur den Führerschein. Ich hab das nur grob in Erinnerung wie "da steht ja keine Adresse drauf" und "Führerschein ist kein offizielles Ausweisdokument".

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Der Führerschein ist kein Ausweisdokument.


    Hab geheiratet, im Führerschein den alten Namen, das darf und wird auch so bleiben. Bis zum Ablauf der Gültigkeit ist das alles okay, denn, der Führerschein ist nur in Kombination mit Ausweisdokument gültig. Laut Führerscheinstelle. Meine Mutter hat auch noch ihren alten Ost-Lappen samt Mädchennamen.


    Würde also bedeuten, Führerschein im original dabei, Ausweiskopie, es knallt, und schon hast ein Problem.
    Ich hab in jungen Jahren mal ner Frau das Auto zerschossen, sie war ohne Papiere unterwegs (Geldbörse zuhause gelassen). Hat ihr 30% eingebracht, Argument: sie hätte nicht unterwegs sein dürfen. Durch die Polizei vor Ort festgestellt und die Versicherungen geklärt, auf eine Klage hat sie es nicht ankommen lassen.

  • Jedem Polizisten ist hoffentlich klar, dass es keine Mitführpflicht gibt. Auch wenn sie es bestimmt gerne anders hätten.


    Die Rechtslage ist sonnenklar, der Wortlaut der entsprechenden Regelung leider nicht: "Deutsche [...] sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen." (§ 1 Abs. 1 PAuswG).


    "Auf Verlangen vorlegen" meint aber gerade nicht "immer dabei haben". Es reicht, wenn du ihn zuhause liegen hast und vorlegen kannst, wenn du vorher dazu aufgefordert wurdest, z.B. beim Wählen oder bei Behördengängen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!