Moin,
Wichtig: Vorher die aktuellen AGB durchlesen, ob die Klausel noch enthalten ist. Wenn nicht, wird er wohl das Geld überweisen müssen...
Sonst sollte er O2 zunächst mitteilen, daß er "gern" 30% der noch ausstehenden GG zahlt (am besten auch gleich unter Vorbehalt überweisen).
Diese Vorgehensweise hat zwei Vorteile:
1. Sollte es vor Gericht gehen (was ich ernsthaft bezweifle), so ist ein vorsätzliches Herbeiführen des Vertragsendes auszuschließen! Er hat ja gezeigt, daß er bereit ist zu zahlen!
2. Muß O2 für den Rest der Forderung nachweisen, daß "größerer Schaden entstanden ist". Und das ist sicherlich schwer!
Grüße
pi