O2 außerordentliche Kündigung-weiter GG zahlen?

  • Einem Freund von mir ist folgendes passiert: Er hat zwei Rechnungen hintereinander nicht bezahlt, daraufhin wurde der Vertrag von O2 außerordentlich gekündigt. Jetzt wollen sie von ihm die GG der Restlaufzeit auf einmal haben ( Sind so ca. 150 Euro). Meine Frage: Ist das so üblich?
    Ich bin davon ausgegangen, dass man in diesem Fall die GG nicht mehr zahlen müsste, da ja der Vertrag beendet wurde. In den AGB's steht dazu auch nichts.
    Kann mir mal jemand weiterhelfen oder seine Erfahrungen mit solchen Geschäftsgebaren mitteilen ?( Auf Kommentare wie" selbst schuld, hät er halt gezahlt" bitte ich zu verzichten, da sie nicht besonders hilfreich sind)
    Danke
    Björn

  • Hallo,


    Ich habe keine Ahnung von der rechtliche Lage, aber ich denke, dass das schon so in Ordnung sein wird.
    Denk mal nach: Wenn ich einen o2 Vertrag loswerden will, dann telefonier ich einfach zwei Monate lang total viel und bezahle nicht, ... und schon bin ich meinen Vertrag los?
    Nee,... so kanns ja nicht gehen.


    Daher ist es wohl normal, dass er das nachzahlen muss.



    Gruß,
    Chris

  • Im Endeffekt ist mir schon klar, das er wohl zahlen muß. Will nur wissen, was andere Leute damit für Erfahrungen gemacht haben und ob es vielleicht irgendenein Hintertürchen gibt, damit er zumindest nicht alles auf einmal zahlen muß. Außerdem bin ich der Ansicht, dass sowas zumindest ansatzweise in den AGB's geregelt sein müßte.
    Schon mal
    Danke und vielleicht geben ja noch ein paar andere Leute ihren Senf dazu.
    Grüße
    Björn

  • Ich denke mal, dass das Problem an anderer Stelle zu suchen ist.


    Mit Vertragsabschluß wird ein Handy subventioniert, das sich letztendlich aus der GG finanziert. Wird der Vertrag außerordentlich gekündig, entsteht dem NB in Schaden in Höhe der nicht eingenommenen GG, der dann vom Verursacher der Kündigung zu bezahlen ist.


    Man könnte natürlich den Betrag auch als Bereicherung durch das rechtsgrundlos subventionierte Handy sehen.


    Deswegen muß der Betrag bezahlt werden.
    In den AGBs muß der Fall nicht unbedingt geregelt sein, wenn man auf gesetzliche Bestimmungen zurückgreifen kann, die allgemein gelten.
    Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht natürlich auch nicht, ein Hintertürchen ist mir nicht bekannt. Hilfreich könnte vielleicht sein, O² zu kontaktieren und um Ratenzahlung zu bitten, die ja bei Fortzahlung der GG faktisch bestanden hätte.


    Man sollte versuchen, gemeinsam eine Lösung des Problems zu finden. Dabei sollte dein Freund aber möglichst höflich auftreten und um eine einvernehmliche Lösung bitten. Vielleicht lässt sich O² ja sogar zur Rücknahme der Kündigung bewegen, wenn die Rückstände sofort beglichen werden und er eine glaubhafte Entschuldigung dafür hat.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Man sollte versuchen, gemeinsam eine Lösung des Problems zu finden. Dabei sollte dein Freund aber möglichst höflich auftreten und um eine einvernehmliche Lösung bitten. Vielleicht lässt sich O² ja sogar zur Rücknahme der Kündigung bewegen, wenn die Rückstände sofort beglichen werden und er eine glaubhafte Entschuldigung dafür hat.


    Ich denke auch, der von DaFunk vorgeschlagene Weg wird der Beste sein, wenn er schon die Rest-GG bezahlen soll, wäre eine weitere Nutzung ja sicherlich wünschenswert. Deshalb sollte er versuchen mit diesem Vorschlag die O2-Leute zu überzeugen. Sonst setzen die das knallhart mit Mahnung und Mahnbescheid durch. (...denke ich jedenfalls...)


    Björn
    Hat dein Freund noch einen alten Viag-Vertrag, dann kann er natürlich hoffen, dass der Europäische Gerichtshof die Preiserhöhung durch die Euroumstellung kritisiert. In diesem Fall müsste er seinerseits den Vertrag kündigen (wg. ungerechtfertigter Preiserhöhung) und hoffen, dass das Verfahren (in einigen Jahren) auch ihm Vorteil bringt. siehe klick
    Allerdings muss er vorher erstmal zahlen - und das scheint im Moment ja wohl das Problem zu sein...


    Gruß Birger.H

  • Re: O2 außerordentliche Kündigung-weiter GG zahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von Björn
    Ich bin davon ausgegangen, dass man in diesem Fall die GG nicht mehr zahlen müsste, da ja der Vertrag beendet wurde. In den AGB's steht dazu auch nichts.


    Ich glaube kaum, dass so etwas in den AGbs stehen muss, da es ja eine Situation ist, die normalerweise nicht vorkommen sollte. Dann müssten ja noch viel mehr Eventualitäten in den AGBs geregelt sein. Aber ich bin kein Jurist. Bei T-Mobile habe ich nur gehört, dass man gegen eine Abstandszahlung der restlichen GG aus dem Vertrag kommt (wenn man unbedingt will). Im Prinzip ist das ja das Gleiche. Das ein Netzbetreiber komplett auf sein Geld verzichtet kann ich mir nicht vorstellen. Andererseits hat dein Freund schon den Nachteil eines (negativen) Schufaeintargs zu tragen, nur davon hat O2 nichts...

  • Re: O2 außerordentliche Kündigung-weiter GG zahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von Björn
    ... In den AGB's steht dazu auch nichts. ...


    In den online verfügbaren AGBs, Stand 10/2002 schon: (BTW, dies sind IMHO nicht die aktuellsten AGBs, die sind nämlich mit 12/2002 datiert)


    Quelle: AGB der O2 (Germany) GmbH & Co OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Vertragskunden) Stand: Oktober 2002


    Gruß


    muli

  • Mhm, da passt was nicht zusammen?!


    Schadenersatz i.H.v. 30% der mtl. Grundgebühr heisst es in den AGB und oben steht, er soll die GG der kompletten Restlaufzeit bezahlen... :rolleyes:


    Aber vielleicht kennt ja o2 noch nicht mal die eigene AGB? :p


    Würde mich nicht wirklich überraschen: wenn ich mit deren Call-Center spreche oder mal im Shop vorbei schau' hab' ich auch manchmal das Gefühl, dass die sogar ihre eigenen Produkte nicht kennen... :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Mhm, da passt was nicht zusammen?!


    Schadenersatz i.H.v. 30% der mtl. Grundgebühr heisst es in den AGB und oben steht, er soll die GG der kompletten Restlaufzeit bezahlen... :rolleyes:


    Naja, aber in den AgBs steht auch (s.o.):


    Zitat

    Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehalten.


    Da brauchen sie nicht lange einen Nachweis führen, da der Kunde ja ein subventioniertes Handy bekommen hat - deshalb die volle GG. Die 30% kommen wahrscheinlich nur nach der Mindestvertragsdauer in Betracht oder wenn der Kunde kein Handy bekommen hat.


    Viele Grüße Birger.H

  • Wenn in den o² AGB's eine Erstattung von 30% der GG steht (oder mehr nach Nachweis) kann ich mir kaum vorstellen, das O² pauschal die ganze GG verlangen kann.


    Auf Nachweis würde bei mir bedeuten:
    O² weist mir mit seiner Eingangsrechnung seinen eigenen Kaufpreis des Handys aus, nur mit diesem kann man die Subvention genau beziffern.


    Die Subvention wird auf alle 24 Monate aufgeteilt, und nur auf die restlichen Monate angerechnet....


    Das O² erstmal hingeht und pauschal die volle GG abrechnet hört sich eher nach einer "der Kunde wird schon bestimmt nicht unsere AGB's lesen" Taktik an.


    Gr.
    Kai

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