O2 außerordentliche Kündigung-weiter GG zahlen?

  • Moin,


    Wichtig: Vorher die aktuellen AGB durchlesen, ob die Klausel noch enthalten ist. Wenn nicht, wird er wohl das Geld überweisen müssen...


    Sonst sollte er O2 zunächst mitteilen, daß er "gern" 30% der noch ausstehenden GG zahlt (am besten auch gleich unter Vorbehalt überweisen).


    Diese Vorgehensweise hat zwei Vorteile:
    1. Sollte es vor Gericht gehen (was ich ernsthaft bezweifle), so ist ein vorsätzliches Herbeiführen des Vertragsendes auszuschließen! Er hat ja gezeigt, daß er bereit ist zu zahlen!
    2. Muß O2 für den Rest der Forderung nachweisen, daß "größerer Schaden entstanden ist". Und das ist sicherlich schwer!


    Grüße
    pi

  • ich wollte nur mal kurz das ganze hier in rechtlicher hinsicht sortieren:


    also:
    beim mobilfunkvertrag handelt es sich um ein dauerschuldverhältnis. vertragsinhalt ist die bereitstellung des netzes und die zahlung einer grundgebühr(24x) und zusätzlicher nutzungsentgelte.


    ein solches dauerschuldverhältnis kann aus wichtigem grund gekündigt werden. dieser grund ist gegeben, wenn der vertragspartner in zahlungsverzug gerät und keinen rechtfertigungsgrund hat.


    der nicht zahlende vertragspartner wird dann schadensersatzpflichtig. der schadensersatzberechtigte ist dann durch den schadensersatz so zu stellen als ob der vertrag erfüllt worden wäre. d.h. der schaden beträgt die restlichen grundgebühren abzüglich abzinsung und nichtangefallener schreibkosten für nicht mehr notwendige rechnungen.


    das vorgesagte geht ganz normal nach den regeln des BGB und damit kommt o2 vor jedem gericht durch (das auch zu recht).


    ich würde vorschlagen, den betrag bald zu zahlen und die sache zu vergessen. auf jeden fall nicht einfach eine aufforderung von o2 unbeantwortet lassen, weil sonst gehts zum inkasso-büro und es wird das gerichtliche mahnverfahren eingeleitet. die kosten hierfür sind kosten der zulässigen rechtsverfolgung und vom verursacher zu zahlen. ergo: es kann noch um einiges teurer werden.
    nicht vergessen sollte man auch, daß man bei nichtzahlung in einer sperrkartei landet. aus der wieder rauszukommen ist nicht so einfach


    gruß


    andreas

  • Zitat

    Original geschrieben von pinibit
    .. Wichtig: Vorher die aktuellen AGB durchlesen, ob die Klausel noch enthalten ist. ...


    Nein, nicht die aktuellen, sondern die, die bei Vertragsabschluß vereinbart wurden muß man durchlesen! Diese gelten solange fort, bis man aufgefordert wird, neue AGBs zu akzeptieren. IMHO ist dies bei VIAG in den letzten Jahren jedoch nicht vorgekommen, so daß beim jeweiligen Vertag die bei Abschluß akzeptierten AGBs Gültigkeit haben. Wurden bei einer Vertragsverlängerung neuere AGBs akzeptiert, gelten diese.


    Gruß


    muli

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