Meine Behauptungen, Frank, sind vertragsrechtskonform.. allerdings hast Du den entscheidenden Part trotz direktem Zitat überlesen:
-> ..wenn Präsenter in den Bestand übernommen (oder sonstwie ausgebucht) und dann zu eigenen Konditionen verkauft werden.
Somit ist das nicht mehr VF-Eigentum.. also sollte man bevor man versucht das Ergebnis zu analysieren, erst die Grundlagen ausloten. Natürlich können Partnershops eigene Rechnungen schreiben - sonst könnten sie auch keinen Umsatz machen.
Was die Vertragsfreiheit angeht, liegst Du grundlegend falsch. Natürlich kannst Du auch Kunden Deines Ladens verweisen, ohne erst bei Deinen Partnerfirmen anrufen zu müssen und um Erlaubnis zu fragen - sagen wir je nachdem, für welches Netz der Vogel sich interessiert. Hängt (nur zum besseren Verständnis, rechtlich sind BGB und StGB zwei völlig verschiedene Paar Schuh) ungefähr in einer Linie mit Hausrecht. Überleg mal, Du wärst nicht mehr Herr im eigenen Laden, nur weils ein Partnershop wäre, den Du als verantwortlicher Betreiber (denk mal drüber nach) führst.. sowas gibts vielleicht in CHina, aber ganz sicher nicht in der BRD.
Dementsprechend haben Besitzverhältnisse an Mobiltelefonen, ob nun durch Ausbuchung/ Bestandsübergang bereits beeinflusst oder nicht, nix mit einem wie auch immer gearteten Betretungsrecht oder gar Kaufanspruch in Deinem Laden zu tun.. das Spielfeld gestaltest ganz allein Du als GF.