Hilfe zu Kündigunsfrage

  • Hallo miteinander,


    ich brauche Euren Rat zu folgender Problematik:


    ich habe/hatte einen Jahresabo in einem Fitnessstudio. Dieses wurde durch eine Kette übernommen im Mai/Juni.
    Eine Kündigung habe ich verschickt am 03.05.2010. Habe drauf jedoch keine Bestätigung erhalten.
    Allerdings habe ich durch die Übernahme Sonderkündigungsrecht? ich habe zum Juni meinen Dauerauftrag gelöscht. Nun bekam ich gestern 19.10.2010 eine Zahlungserrinerung über 130Euro. Nach einem Telefonat stellte sich raus, dass keine Kündigung eingegangen ist, die nette Dame mir aber aus Kulanz eine Kündigung zum Ende Oktober anbieten kann.


    Gibt's Eurer Meinung eine Möglichkeit für mich, das ganze hinzubiegen? ich habe leider keine Bestätigung das die Kündigung eingegangen ist...verdammt ärgerlich

  • kurz und knapp...NEIN


    1. Bei der Übernahme wurde dein Vertrag mitübernommen (insoweit sich an deinen Vertragsbestandteilen nichts ändert...Laufzeit,Kosten etc...besteht dein Vertrag weiter)


    Du kannst nur auf Kulanz hoffen...

    ----------by reimero.de----------


    Mehrfach in der Vertrauensliste IV

  • Genau. Durch die Übernahme hast du keinerlei Kündigungsrechte, wenn an deinen Vertragskonditionen nichts geändert wurde. Du bist außerdem in der Pflicht, den Eingang der Kündigung zu beweisen. Kannst du das nicht, bist du auf Kulanz angewiesen.

  • die einzige Kulanz, die sie anbieten ist, das ich zum Ende Oktober 2010 kündigen kann. obwohl ich fast ein halbes Jahr nicht da war, da ich dachte es wäre gekündigt.


    EDIT
    Vertragsseitig hat sich schon was geändert. die Dame meinte ich hätte Sonderkündigungsrecht gehabt, aber ich hätte ja keine Kündigung geschickt

  • Zitat

    Original geschrieben von don_beno
    EDIT
    Vertragsseitig hat sich schon was geändert. die Dame meinte ich hätte Sonderkündigungsrecht gehabt, aber ich hätte ja keine Kündigung geschickt


    Was an der Ausgangslage nichts ändert. Selbst wenn man bei der Übernahme durch den neuen Betreiber den Bestandskunden ein SoKü-Recht eingeräumt hat, kannst Du dennoch den Nachweis, dass Du gekündigt hast nicht erbringen.


    Insofern sein froh wenn die Dich zum Ende Okt. rauslassen und nimm als Erfahrung mit, dass man Kündigungen immer so verschickt, dass der Zugang beim Empfänger nachgewiesen werden kann.

  • Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. (Bedeutet, ich schliesse mich der Aussage von Chickenhawk an :p)

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